Thema | Blue..ebay Mehrwertsteuer bei Export | 21 Beträge | |||
Rubrik | Allgemeine Themen | ||||
Autor | Joha8nne8s B8., Rösrath / Deutschland | 294337 | |||
Datum | 11.08.2007 22:01 | 9999 x gelesen | |||
Auf Erzeugnisse, die nach außerhalb der EU exportiert werden, fällt keine Mehrwertsteuer an. Dazu muss di zu exportierende Ware dem deutschen Ausfuhrzollamt vorgeführt werden und der Exporteur erstellt seine Rechnung an den Kunden ohne Mehrwertsteuer. Alternativ kan auch der Kunde beim Export seiner mit Mehrwertsteuer gekauften Ware beim Ausführen diese dem Ausfuhrzollamt vorführen und dann mit der dort erhalteten Ausfuhrbestätigung die gezahlte Mehrwertsteuer vom Verkäufer erstattet bekommen. Soweit die Steuerseite. Bei ebay wird aber m.E. nicht mit Mehrwertsteuer ersteigert, weil ja alles "Privatverkäufe" sind (sonst müßte die Mehrwertsteuer extra ausgewiesen werden), sofern man von den korrekten Händler absieht, die eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer der Ware beilegen (ja, das habe ich bei ebay auch schon gehabt!). Schöne Grüße Johannes | |||||
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Autor | Knut8 S.8, Belleville / Canada | 294339 | |||
Datum | 11.08.2007 22:42 | 9258 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes BartschAuf Erzeugnisse, die nach außerhalb der EU exportiert werden, fällt keine Mehrwertsteuer an. Dazu muss di zu exportierende Ware dem deutschen Ausfuhrzollamt vorgeführt werden und der Exporteur erstellt seine Rechnung an den Kunden ohne Mehrwertsteuer. Ist das der einzige Weg? Ich kann mir nicht denken daß der Händler bei jedem Paket ins Ausland erst zum Ausfuhrzollamt rennt. Das rechnet sich doch für den Händler garnicht es sei denn er verkauft massenhaft ins Ausland. Und was passiert denn wenn der Händler ins Ausland verschickt, die MWSt aber beim Kunden nicht abzieht. Kann er dann die 19% als extra Profit in seine Tasche stecken? Alternativ kan auch der Kunde beim Export seiner mit Mehrwertsteuer gekauften Ware beim Ausführen diese dem Ausfuhrzollamt vorführen und dann mit der dort erhalteten Ausfuhrbestätigung die gezahlte Mehrwertsteuer vom Verkäufer erstattet bekommen. Geht für mich auch nicht wenn ich hier auf der anderen Seite des Teiches sitze. Bei ebay wird aber m.E. nicht mit Mehrwertsteuer ersteigert, weil ja alles "Privatverkäufe" sind (sonst müßte die Mehrwertsteuer extra ausgewiesen werden), sofern man von den korrekten Händler absieht, die eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer der Ware beilegen (ja, das habe ich bei ebay auch schon gehabt!). Habe ich auch gerade bei einer ebay Ersteigerung für eine Freund in USA. Händler hat bejaht daß er die MWSt abzieht, aber über das ebay System direkt scheint das nicht machbar zu sein. | |||||
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Autor | Joha8nne8s B8., Rösrath / Deutschland | 294342 | |||
Datum | 11.08.2007 23:54 | 9306 x gelesen | |||
Hallo Knut ! Du hast geschrieben: "Und was passiert denn wenn der Händler ins Ausland verschickt, die MWSt aber beim Kunden nicht abzieht. Kann er dann die 19% als extra Profit in seine Tasche stecken?" Nein, denn ohne die Ausfuhrbestätigung des Zollamtes muss er den vollen Preis (also incl. MWSt) wie bei einem Inlandsgeschäft als Einnahme verbuchen (und damit versteuern). Schöne grüße johannes | |||||
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Autor | Knut8 S.8, Belleville / Canada | 294343 | |||
Datum | 12.08.2007 00:11 | 9352 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes BartschNein, denn ohne die Ausfuhrbestätigung des Zollamtes muss er den vollen Preis (also incl. MWSt) wie bei einem Inlandsgeschäft als Einnahme verbuchen (und damit versteuern). Ich hätte mich vielleich deutlicher ausdrücken sollen. Der Händler kann doch die Ausfuhrbestätigung einholen - die Ware ging ja ins Ausland - aber dem Kunden trotzdem die MWSt anrechnen. So sehe ich das wenigstens bei einigen Händlern die die MWSt nicht abziehen. Dann haben sie die extra 19% in ihrer Tasche. Gruß Knut | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Böbingen / | 294356 | |||
Datum | 12.08.2007 17:32 | 9269 x gelesen | |||
Aus meinem Büro weis ich, daß bei Auslandsgeschäften die MwSt entfällt - Export. Daher kann es passieren, daß Firmen die viel exportieren zum Schluß MwSt erstattet bekommen. Innerhalb der EU geben wir eine Erklärung an das Bundesamt für Finanzen ab mit der Angabe der USt-ID-Nr. des Empfängers. Die Ware gelangt so unversteuert ins Ausland und wird dort vom Zoll verzollt (Einfuhrsteuer). Ich hoffe hiermit etwas gedient zu haben. Andreas Kroll | |||||
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Autor | Joha8nne8s B8., Rösrath / Deutschland | 294357 | |||
Datum | 12.08.2007 17:50 | 9077 x gelesen | |||
Hallo Knut ! Dann müßten sie die Ware beim Ausfuhramt vorführen, wozu auch die Rechnung gehört und anschießend dem Kunden eine "modifizierte" Rechnung präsentieren. Das ist natürlich möglich, aber ich glaube, den meisten Händlern, die die MWSt berechnen, ist der Aufwand für die Zollbehandlung einfach zu hoch. Schließlich geht es hier meisten nicht um Beträge in 4 oder 5 stelliger Höhe. Außerdem: wenn Du als "Privatmann" (also ohne extra ausgewiesene MWSt) verkaufst, stellt sich das Thema Mehrwertsteuerrückerstattung erst gar nicht. Die Ausfuhrbestätigung bekommst Du übrigens nur beim körperlichen Vorführen der Ware. Schöne Grüße Johannes | |||||
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Autor | Rain8er 8S., Schkeuditz / | 294366 | |||
Datum | 12.08.2007 23:24 | 9152 x gelesen | |||
Hallo, was ist denn das hier alles für ein Unfug ! Beim Verkauf von privat an privat gibt es keine USt-Pflicht (Mehrwertsteuer), egal von welchem in welchem Land. Sprich: Kaufst Du als Privatperson bei einer Privatperson in den USA, so darf niemand USt verlangen. Anders ist das bei Händlern. Da fällt immer die USt. im Land des Händlers an (beim Kauf durch Privatpersonen). Das geht auch den Zoll überhaupt nichts an, denn für die USt sind die jeweiligen Finanzämter zuständig. Exportiert eine Firma und liefert an einen Händler, so erfolgt das grundsätzlich USt-frei. Für die Herstellung in D gilt dafür § 6 (1) Z UStG. Die Verrechnung dafür erfolgt auf Basis der USt-ID-Nummern bzw. Tax-Nummern. Auch das geht den Zoll nichts an. USt und Zoll sind 2 völlig verschiedene Dinge. Innerhalb der EU fällt kein Zoll an, nur für Warenverkehr außerhalb der EG. Dafür gibt es dann die Zolltarif-Nr., für elektromechanisches Spielzeug (Modellbahn) ist das 95031010. Beim Verkauf von Privat an Privat fällt auch kein Zoll an, wenn man den Passus der Privatsendung beim Versand nutzt. Viele Grüße von Rainer | |||||
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Autor | Knut8 S.8, Belleville / Canada | 294370 | |||
Datum | 13.08.2007 01:07 | 9195 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer Schaeferwas ist denn das hier alles für ein Unfug ! Hallo Rainer, Ich hatte zwei einfache Fragen die aber immer noch nicht konkret beantwortet wurden. Von Privat an Privat war da nie die Rede, von US MWSt auch nicht. Frage 1. Ist ein deutscher Händler verpflichtet die deutsche MWSt. abzuziehen wenn er die Ware ins "nicht-EU" Ausland verschickt? Es scheint mir die Antwort ist "Nein" Frage 2. Was passiert mit der deutschen MWSt wenn der Händler die nicht beim Kunden abzieht? Theoretisch kann er die 19% dann selbst in die Tasche stecken - wie wird das verhindert? Übrigens stimmt deine pauschale Aussage bzl. MWSt. nicht für USA oder Canada. In USA zahlt man im Land selbst nur MWSt. wenn man direkt im Geschäft einkauft, im gleichen US-Staat wohnt als das Geschäft oder wenn das Geschäft eine Niederlassung im US Staat hat wo man wohnt. Sonst bezahlt man innerhalb der USA auch keine MWSt.; verschiedene US Staaten versuchen das aber zu ändern in dem sie gegenseitig Abkommen erstellen die MWSt für den anderen Staat zu kassieren. Für Ware die aus anderen Ländern kommt bezahlt man in USA keine MWSt., egal ob das jetzt ein Privatkauf ist oder vom Händler. In Canada ist das Gesetz im Land das gleiche wie in USA, aber wenn man Ware von anderen Ländern bekommt dann kassiert der Zoll die MWSt. abhäbgig von der MWSt.-Regelung in der Provinz in der man wohnt. Dabei ist es egal ob die Ware jetzt von Privat oder vom Händler kommt. Bei Sendungen von Privat sind die ersten $C 60.- zoll- und MWSt. frei, aber bei unserem Hobby bringt das nicht viel. Grüsse aus Canada, Knut | |||||
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Autor | Otte8r 18 ..8, Krähwinkel / | 294379 | |||
Datum | 13.08.2007 10:26 | 9188 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Knut S Frage 1. Ist ein deutscher Händler verpflichtet die deutsche MWSt. abzuziehen wenn er die Ware ins "nicht-EU" Ausland verschickt? Nein. Allerdings muss er sie ans FA abführen. Geschrieben von Knut S Frage 2. Was passiert mit der deutschen MWSt wenn der Händler die nicht beim Kunden abzieht? Theoretisch kann er die 19% dann selbst in die Tasche stecken - wie wird das verhindert? Durch die deutsche Steuergesetzgebung. Immerhin taucht die MWST auf der Rechnung und auf den Bankbelegungen auf, also in der Buchführung auf der Einnahmenseite. Das zu verschleiern wäre immens aufwendig und in der Regel den Aufwand nicht wert. Kunden ausserhalb der EU kann man nur empfehlen, die MWST-Steuerfrage vor Abschluss des Geschäftes zu klären. Es gibt auch im Modellbahnbreich viele Firmen, für die Export in alle Welt Alltag ist. Da ist es durchaus ein Verkaufsargument, die Ware an Kunden ausserhalb der EU (oder nach Helgoland) 19% günstiger abzugeben. Einem Händler oder Hersteller ist es ziemlich egal, wo er seine Umsätze macht. Bei MWST freien Exporten ist sein Gewinn grösser, da er seine Vorsteuer im Einkauf als Kosten abziehen kann. Viel Spaß Otter 1 | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8U., Augsburg / Bayern | 294380 | |||
Datum | 13.08.2007 11:39 | 9123 x gelesen | |||
Hallo Knut! Ich habe mich leider etwas unverständlich ausgedrückt. Das meinte ich auch: Geschrieben von Otter 1 . Bei MWST freien Exporten ist sein Gewinn grösser, da er seine Vorsteuer im Einkauf als Kosten abziehen kann. Gruß! Christian | |||||
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Autor | Rain8er 8S., Schkeuditz / | 294383 | |||
Datum | 13.08.2007 14:00 | 9155 x gelesen | |||
Hallo Knut, bei einem Verkauf durch einen deutschen Händler an einen privaten Kunden (egal, wo auf der Welt) ist der sogenannte Erfüllungsstandort Deutschland. Damit ist er verpflichtet, die z.Z. gültige USt zu berechnen. Völlig anders verhält sich das natürlich bei Warenhandel unter gewerblichen Händlern oder Herstellern. Ich exportiere meine Artikel grundsätzlich ohne USt an meine Distributer in US/CAN. Dort muß der Händler dann Zoll bezahlen. Wie sich das innerhalb Nordamerikas mit der USt. verhält, entzieht sich meiner Kenntnis. Zu Frage 2: Die USt. wird in der entsprechenden Steuererklärung aufgeführt und gegen die vom Händler selbst bezahlte USt. aufgerechnet. Teilweise recht aufwendig, weil es in Deutschland USt-freie Leistungen gibt (z.B. Post) oder auch andere Steuersätze (z.B. Druckerzeugnisse, Lebensmittel). Macht er dabei Minus, bekommt er das vom FA erstattet. Macht er Plus, muß er die USt abführen. Das ganze nennt man in D dann Vorsteuerabzug. Mit freundlichen Grüßen Rainer | |||||
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Autor | Knut8 S.8, Belleville / Canada | 294387 | |||
Datum | 13.08.2007 17:07 | 9127 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer Schaeferbei einem Verkauf durch einen deutschen Händler an einen privaten Kunden (egal, wo auf der Welt) ist der sogenannte Erfüllungsstandort Deutschland. Damit ist er verpflichtet, die z.Z. gültige USt zu berechnen. Hallo Rainer, Als ich den Beitrag von Otter 1 las, war alles klar, aber jetzt schreibst du dies! Viele deutsche Händler annoncieren ganz spezifisch daß die deutsche MWSt abgezogen wird wenn die Ware an private Kunden außerhalb der EU geliefert wird, und sie tun das auch - schon seit vielen Jahren. Jetzt schreibst du daß die Händler verpflichtet sind die MWSt zu berechnen? Hat sich da in allerletzter Zeit etwas am Gesetz in Deutschland geändert? Gruß Knut | |||||
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Autor | Bern8d K8., Heide / Schleswig Holstein | 294388 | |||
Datum | 13.08.2007 17:32 | 9032 x gelesen | |||
Hallo, schönen Dank für den kleinen VHS-Kurs Finanzbuchhaltung. Jetzt würde ich noch gerne etwas über AfA wissen. Gruß Bernd Karsten Gartenbahn und Minipuppen.de | |||||
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Autor | Otte8r 18 ..8, Krähwinkel / | 294395 | |||
Datum | 13.08.2007 18:54 | 8978 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd KarstenJetzt würde ich noch gerne etwas über AfA wissen. Frage bitte etwas präziser stellen. AfA steht für: Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen in der SPD. Absetzung für Abnutzung, Begriff aus dem deutschen Einkommensteuergesetz. Allgemeiner freier Angestelltenbund, eine gewerkschaftliche Angestelltenorganisation in der Weimarer Republik Aidshilfe für Afrika , ein gemeinnütziger Verein, der Aidkranke in Uganda unterstützt (zitiert nach Wikipedia) Viel Spaß Otter 1 | |||||
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Autor | Rain8er 8S., Schkeuditz / | 294397 | |||
Datum | 13.08.2007 19:06 | 9143 x gelesen | |||
Hallo Knut, also Otter hatte das richtig geschrieben. Und zwar, das der Händler NICHT zum Abzug der Mehrwertsteuer verpflichtet sind. Als Mitgliedsbetrieb der IHK kenne ich keine andere Regelung bzw. andere Bestimmungen. es gilt nach wie vor das UStG. Ich kenne auch keine Händler, die an private Personen im Ausland ohne USt liefern. Hier muß man aber auch vor Werbe-Gags gefeit sein ! Diverse Möbelhauser werben auch mit Aktionen "Wir erlassen ihnen die Mehrwertsteuer". Das ist totaler Blödsinn, denn sie geben dem Kunden 19% Rabatt, aber lassen die USt nicht weg. Dies dürften sie gar nicht. Viele Grüße von Rainer | |||||
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Autor | Knut8 S.8, Belleville / Canada | 294399 | |||
Datum | 13.08.2007 19:37 | 9134 x gelesen | |||
Geschrieben von Rainer SchaeferAls Mitgliedsbetrieb der IHK kenne ich keine andere Regelung bzw. andere Bestimmungen. es gilt nach wie vor das UStG. Ich kenne auch keine Händler, die an private Personen im Ausland ohne USt liefern. Hallo Rainer, Also ich kenne bis jetzt nur zwei Großbahnhändler die die deutsche MWST. nicht abziehen. Bei den meisten steht so was: Preise: Unsere Preise sind Bruttopreise und enthalten die deutsche Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Bei Lieferung in nicht EU-Länder bringen wir die deutsche Mehrwertsteuer in Abzug. Dies hier bei http://www.lokshop.de/ Ich kann mir nicht denken daß mir dutzende von Gartenbahnhändlern einen 19% Rabatt einräumen nur weil ich im Ausland lebe. Gruß Knut | |||||
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Autor | Helm8ut 8K., Steinfurt / | 294403 | |||
Datum | 13.08.2007 20:11 | 9048 x gelesen | |||
Die Situation ist eigentlich klar: Innerhalb der EU wird bei an Lieferungen an Privatpersonen die deutsche MwSt erhoben. Also nichts mit Erstattung der deutschen MwSt und Erhebung von Steuer und Zoll im Lande des Kunden. (Vor wenigen Jahres war das noch anders). Anders hingegen bei Ländern außerhalb der EU, der Schweiz zum Beispiel. Da wird auch bei Lieferung (Versand) an Privatpersonen in der Schweiz ohne MwSt fakturiert. Ohne wenn und aber. Kauft ein Schweizer Kunde hingegen in Deutschland in einem Geschäft ein, also kein Versand!, wird zunächst die MwSt erhoben, die aber nach erfolgten Export in die Schweiz (Bescheinigung durch den deutschen Zoll) zurückerstattet wird. Ist etwas Papierkrieg, aber lohnt sich für Schweizer wegen der niedrigeren MwSt. in der Schweiz allemal. | |||||
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Autor | Otte8r 18 ..8, Krähwinkel / | 294405 | |||
Datum | 13.08.2007 20:44 | 9103 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Helmut Klünder Ist etwas Papierkrieg, aber lohnt sich für Schweizer wegen der niedrigeren MwSt. in der Schweiz allemal. Ich dachte, das regelt der ADAC gegen moderate Gebühr? Oder nur bei Rocco / Lilliput? Und was macht der arme Schweizer, der vielleicht beim grenznahen Trödler sein Schwarzgeld auf den Kopf gehauen hat, oder an einen Händler geraten ist, der mangels Mindest-Jahresumsatz überhaupt nicht MWSt pflichtig ist.? Gibt ja genug Schweizer in diesem Forum. Wie machen die das denn? Die werden doch nicht etwas Schmuggeln? Hier geht es doch erstmal um grenzüberschreitende Internetgeschäfte über Ebay. Von mir aus auch direkt. Jedenfalls ausserhalb der EU als Zielgebiet. Wieviel Interessenten gibt es denn in diesem Forum daran? Da wird kein Kunde der Welt seinem hiesigen Geschäftspartner vorschreiben können, zu welchen Bedingungen der zu liefern hat. Egal ob Privatperson oder angemeldetes Geschäft. Sinnvoll ist jedenfalls, das vorher zu klären. Selbstverständlich hat auch ein Kunde ausserhalb der EU Möglichkeiten und Rechte. Um die in der BRD durchzusetzen muss er normalerweise erst in finanzielle Vorlage treten. Das deckt jedenfalls kaum die private Rechtsschutzversicherung ab. Ob es das finanzielle Risiko und die Zeit für so ein paar Plastikteile wert ist muss jeder selbst entscheiden. Einfacher ist es bestimmt, bei Firmen einzukaufen, die mit Exportgeschäften Erfahrung haben. Die habe im Idealfall klare AGBs. Viel Spaß Otter 1 | |||||
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Autor | Helm8ut 8K., Steinfurt / | 294407 | |||
Datum | 13.08.2007 21:25 | 9030 x gelesen | |||
Geschrieben von Otter 1 .Einfacher ist es bestimmt, bei Firmen einzukaufen, die mit Exportgeschäften Erfahrung haben. Ja, so ist es. Geschrieben von Otter 1 . Die haben im Idealfall klare AGBs. Die MwSt hat nichts mit AGB zu tun - es geht hier um gesetzliche Vorgänge. Das solltest Du eigentlich wissen. Wenn Du wissen möchtest, wer Dir den Papierkram abnimmt, wende Dich an die IHK. Oder frag Deinen Freund Google: Stichwort "Mehrwertsteuerrückerstattung". Was die private Rechtsschutzversicherung mit der MwSt-Rückerstattung zu tun hat, ist sicherlich erforschenswert, aber nicht in diesem Forum. | |||||
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Autor | Otte8r 18 ..8, Krähwinkel / | 294409 | |||
Datum | 13.08.2007 21:55 | 8900 x gelesen | |||
Geschrieben von Helmut KlünderDie MwSt hat nichts mit AGB zu tun - es geht hier um gesetzliche Vorgänge. Das solltest Du eigentlich wissen. Selbstverständlich weiß ich das. Aber im Fall von internationalen Geschäften bin ich immer noch bereit, mich bei Verhandlungen daran entlang zu hangeln. Die deutsche Steuergesetztgebung ist mir in groben Zügen vertraut. Geschrieben von Helmut Klünder Wenn Du wissen möchtest, wer Dir den Papierkram abnimmt, wende Dich an die IHK. Oder frag Deinen Freund Google: Stichwort "Mehrwertsteuerrückerstattung". Vielen Dank für den Tipp. Bisher bin ich ohne IHK ausgekommen, bin dort noch nicht einmal Mitglied. Google brauche ich dafür auch nicht, In den letzten Jahren war für unsere Zwecke (Gleitschirmexport nach Chile) die Spedition (in unserem Fall Schenker) völlig ausreichend, das binnen weniger Minuten zu erledigen. Das ist Teil von deren Honoraren. Ich denke, jeder Kunde ausserhalb der EU ist an Tipps, wie er bares Geld einsparen kann, interessiert. Umgekeht natürlich auch. Also her damit, von mir aus per PN. Klugscheissereien bringen in diesem Fall Null Ersparnis. Und darum geht es doch letztendlich. Steuerrecht als Kulturtechnik interessiert doch keine Sau. Viel Spaß Otter 1 | |||||
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Autor | gerd8 b.8, Bärlin - Steglitz/Zehlendorf / Berlin | 294414 | |||
Datum | 13.08.2007 22:38 | 8917 x gelesen | |||
Hallo Knut, das sehe ich auch so ! Ich würde bei keinem nicht-EU Händler kaufen, der mir seine lokale Steuer auch noch berechnen möchte. (Wenn der Preis stimmt) Bei der Einfuhr (Zoll) werde ich nämlich in jedem Fall zu 19% Einfuhr-Umsatzsteuer zzgl. Zoll verdonnert. Das muss Teil meiner Kalkulation sein. Ich nehme an, im Ausland ist es nicht viel anders. Außerdem ist diese Praxis doch völlig normal und nicht ungewöhnlich und hat mit irgend welchen Werbeslogans von Möbelhäusern doch nichts zu tun. Wie kommt man denn darauf ? . - Gartenbahn im Garten, wo sonst ? -- gruß gerd -- gerd-by-txl | |||||
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