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ThemaVorzeitig beendete Auktionen42 Beträge
RubrikGartenbahn im Internet
 
AutorChri8sti8an 8U., Augsburg / 275280
Datum31.10.2005 11:3010363 x gelesen
Hallo!



Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Warum sollte Lehmann dagegen was unternehmen. Selbst die Startpreise liegen z.T. höher, als die mit denen einige Händler offen im Internet werben. Wer da mitbietet hat selbst Schuld.



Gruß,

Michael/SH




Gegen die höheren Preise machen die ja auch nix, aber gegen die niedrigeren Preise. Schau Dir die vorherigen Beiträge zu diesem Thema an. Lehmann hatte die gleichen Auktionen schon einmal durch, bzw. von ebay abbrechen lassen. Wer bei zu hohen preisen mitbietet ist wirklich selber schuld. Zumal Auslaufmodelle oft durch lehmann und/oder den Händler reduziert werden. Aber bei Neuware und gerade bei Neuheiten 2005 die erst erschienen sind glaube ich das nicht.

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Autor ., Torneschiavo / SH / 275279
Datum31.10.2005 11:1310438 x gelesen
Geschrieben von Christian UffingerHallo!



Auktionen die damals vorzeitig von Lehmann beendet wurden, laufen heute wieder und enden in 9 Stunden und ein paar Minuten. Bis jetzt hat Lehmann noch nix unternommen. Genau die gleiche Masche wieder. Neuheiten von 2005 als Sammlerauflösung. Da jetzt nur noch gewerbliche Personen den Status Powe Seller haben (dürfen) ist es eindeutig ein Händler.





Warum sollte Lehmann dagegen was unternehmen. Selbst die Startpreise liegen z.T. höher, als die mit denen einige Händler offen im Internet werben. Wer da mitbietet hat selbst Schuld.

Gruß,

Michael/SH

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AutorChri8sti8an 8U., Augsburg / 275278
Datum31.10.2005 10:1410436 x gelesen
Hallo!



Auktionen die damals vorzeitig von Lehmann beendet wurden, laufen heute wieder und enden in 9 Stunden und ein paar Minuten. Bis jetzt hat Lehmann noch nix unternommen. Genau die gleiche Masche wieder. Neuheiten von 2005 als Sammlerauflösung. Da jetzt nur noch gewerbliche Personen den Status Powe Seller haben (dürfen) ist es eindeutig ein Händler.



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AutorJürg8en 8M., Belleville, Canada / 274459
Datum09.09.2005 03:3310505 x gelesen
Geschrieben von Otter 1 .Wie mir erzählt wurde, müssen an amerikanischen Produkten, je nach Bundesstaat, Warnhinweise stehen. Z.B.das man sich an Kerzen die Finger verbrennen kann.

Ja das stimmt. Bringt etwas Humor ins Leben hier. Oft kann man sich wirklich kaputt lachen wenn man das liest.





An Aristocraft Produkten muss in Kalifornien dieser Aufkleber dran sein. War zumindest vor zwei Jahren noch so.



Na ist doch logisch. Aristocraft Produkte sind doch so lecker daß man die am liebsten essen möchte





Jetzt scheint es in Amerika Schnüffler zu geben, die die Geschäfte auf der Suche nach fehlenden Warnhinweisen durchsuchen. Wenn sie fündig werden, informieren sie die Behörden. Im Fall der Verurteilung bekommen die Denunzianten ein paar Prozent, ich meine ca. 20% der verhängten Geldstrafe als Prämie.

Was??? Die zahlen nicht sofort? Und verurteilt muß die Firma auch erst werden ehe man da kassieren kann?

Also ein ständiges und sicheres Einkommen gibt es da wohl nicht.





Ob das ein Job für Dich wäre, musst Du Dir mal durch den Kopf gehen lassen. Amerika ist ja für dich so quasi um die Ecke.

Kommt darauf an wo in Amerika. Für mich ist Californien (wo man sicher zuerst fündig wird) sehr weit. Andere deutsch-sprechende Kanadier sitzen da wesentlich näher an der Quelle.





Vielleicht kannst Du auch mit LGB wegen Abschussprämien verhandeln.

Hauptquartier ist allerdings auch an der Westküste, aber die haben wenigstens ein Lager in New Jersey...... das ist schon eher was.





Grüße



Knut













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AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / 274458
Datum09.09.2005 01:3410562 x gelesen
Moin Knut,





Geschrieben von Knut SUnd wo gibt es Belohnungen für diskrete Hinweise an die Behörden????

Kann ich damit vielleicht mein Gartenbahnhobby finanzieren?



Wie mir erzählt wurde, müssen an amerikanischen Produkten, je nach Bundesstaat, Warnhinweise stehen. Z.B.das man sich an Kerzen die Finger verbrennen kann.



An Aristocraft Produkten muss in Kalifornien dieser Aufkleber dran sein. War zumindest vor zwei Jahren noch so.



src="http://www.buntbahn.de/fotos/data/6015/10warning_label.jpg">



Jetzt scheint es in Amerika Schnüffler zu geben, die die Geschäfte auf der Suche nach fehlenden Warnhinweisen durchsuchen. Wenn sie fündig werden, informieren sie die Behörden. Im Fall der Verurteilung bekommen die Denunzianten ein paar Prozent, ich meine ca. 20% der verhängten Geldstrafe als Prämie.

Hierzulande war das System zu Zeiten der Hexenverfolgungen recht verbreitet. In Deutschland macht man das heutzutage gerne per Abmahnverfahren. Z.B. wenn jemand auf seiner kommerziellen Homepage kein Impressum hat. Kann aber fürdie Denunzianten wiederum teuer werden, wenn sie die Formalien nicht einhalten oder mal wieder nicht auf dem aktuellen Stand sind..



Ob das ein Job für Dich wäre, musst Du Dir mal durch den Kopf gehen lassen. Amerika ist ja für dich so quasi um die Ecke.



Vielleicht kannst Du auch mit LGB wegen Abschussprämien verhandeln.



Grüße



Otter 1

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AutorJürg8en 8M., Belleville, Canada / 274457
Datum09.09.2005 00:3310497 x gelesen
Geschrieben von Otter 1 .

Du willst doch nicht etwa gesamtbundesdeutschen Bürgern unterstellen wollen, sie würden die Steuern hintertreiben . Sowas macht hier bestimmt keiner. Oder doch?




Nein lieber Otter 1,



natürlich nicht.



Es ging doch nur um ein schwarzes Schaf.



Und wo gibt es Belohnungen für diskrete Hinweise an die Behörden????

Kann ich damit vielleicht mein Gartenbahnhobby finanzieren?

Das wäre ja toll!



Grüße, Knut

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AutorJürg8en 8M., Belleville, Canada / 274456
Datum09.09.2005 00:2510487 x gelesen
Geschrieben von Peter GräfWie findet ihr denn bei ebay die günstigen Artikel?



Hallo Peter -



Wie?

Indem man Stunden seiner wertvollen Zeit vergeutet.



Aber Du hast recht- bei neuen LGB Sachen finde ich bei ebay selten etwas was billiger ist als vom 'günstigen' Händler. Aber ich finde öfters ältere LGB Sachen die man beim Händler nicht mehr bekommt.

So auch eine der Auktionen um die es hier ging - was Ware die schon seit 1998 nicht mehr im LGB Programm ist.



Knut

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AutorPete8r G8., Magdeburg / 274455
Datum09.09.2005 00:1910421 x gelesen
Hallo,

Wie findet ihr denn bei ebay die günstigen Artikel?

Alles was mich interessieren könnte kriege ich bei meinem Fachhändler vor Ort günstiger.

Wenn es in der Originalschachtel angeboten wird steigern sich die Leute doch dumm und dämlich. (weis nicht was ich mit der Schachtel anfangen soll, außer wieder versteigern dafür gibt es ja auch einen Markt)



Peter

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AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / 274453
Datum08.09.2005 22:1810506 x gelesen
Moin Knut,



Geschrieben von Knut SBei den 'Privatauktionen' von Händlern wird es eher um die MWSt gehen, die ja im Preis inbegriffen ist, die aber dann nicht abgeführt wird und Einkommensteuer wird der Händler bei solchen Verkäufen auch umgehen.

So sehe ich das wenigstens.




Du willst doch nicht etwa gesamtbundesdeutschen Bürgern unterstellen wollen, sie würden die Steuern hintertreiben . Sowas macht hier bestimmt keiner. Oder doch?



Abgesehen davon, spätestens bei Betriebsprüfungen, auch bei Privatpersonen, tauchen Ein- und Ausgaben in den Bankbelegen auf. Natürlich auch die Ebay-Umsätze. Da könnte der eine oder andere schnell in Erklärungsnotstand kommen.



Da in Deutschland die Behörden aus alter Tradition besonders gerne anonymen Hinweisen nachgehen, überzeugte Schnüffler gibt/gab es ja auch hier, hat sich schon manch einer gewundert, wieso er plötzlich richtig

Geld an die Finanzbehörden losgeworden ist.



Zu entsprechendne Meldungen ruft man ja auch auf der LGB-Seite auf. Wenn es hier eine Belohnung oder Prämie, wie für Denunzianten in Amerika, gäbe, kämen die vermutlich nicht mehr mit der Bearbeitung nach.



Die Abmahnmafia in diesem Land geht schon mal mit gutem Beispiel voran.



Das sind schon trübe Zeiten



Otter 1









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AutorHelm8ut 8K., Steinfurt / 274452
Datum08.09.2005 22:1010327 x gelesen
Ich denke, es geht bei dieser Geschäftsabwicklung weniger um die Gewährleistungsproblematik, sondern darum, die defakto-Preisbindung zu unterlaufen.

Da ist vergleichbar mit der Kurzzulassung von PKW beim Autohändler.

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AutorJürg8en 8M., Belleville, Canada / 274451
Datum08.09.2005 21:5410436 x gelesen
Geschrieben von Lutz LiebingDu siehst das richtig bis auf eine Sache: LGB kann den Kaufnachweis verlangen und dann steht man eventuell im Regen.



hallo Lutz,



Ja, stimmt schon. Ich schnitt eigentlich nur das Thema an welchen Vorteil der Händler hat etwas "privat" zu verkaufen und einen 'Gewährleistungsvorteil' für den Händler sehe ich da nicht.

Nur den Nachteil für den Kunden wie du schreibst.....aber das ist auch nicht anders als wenn man wirklich von privat kauft.



Grüße, Knut

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Autor ., Weinboehla / 274450
Datum08.09.2005 21:1810592 x gelesen
Hallo Knut,



Du siehst das richtig bis auf eine Sache: LGB kann den Kaufnachweis verlangen und dann steht man eventuell im Regen. Wagen sind jedoch unkaputtbar. Somit ist das Risiko eigentlich gering. Bei Loks sieht das schon anders aus.



MfG Lutz

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AutorJürg8en 8M., Belleville, Canada / 274449
Datum08.09.2005 21:0310502 x gelesen
Geschrieben von Magnus MüllerDas einzige Problem ist halt, daß der Händler so versucht sich aus der Gewährleistung zu ziehen. Und genau das darf er nicht. Dies dient zum Schutz des Konsumenten. Solange dem mündigen Kunden bewußt ist, daß er im Schadensfall evtl. im Regen steht, so sei es denn.



Hallo Magnus -



Ich kenne zwar die deutschen Vorschriften nicht aber wieso "Händler versucht sich aus der Gewährleistung zu ziehen"?



Die Gewährleistung kommt doch vom Hersteller, in diesem Falle LGB, oder?

Wenn am Produkt etwas nicht stimmt und ein Kunde es an den Händler zurückbringt, wird der Händler das einfach an LGB zurückschicken - der Händler hat da doch keinen Verlust, nur etwas Arbeit.

Oder läuft so etwas anders in Deutschland?



Bei den 'Privatauktionen' von Händlern wird es eher um die MWSt gehen, die ja im Preis inbegriffen ist, die aber dann nicht abgeführt wird und Einkommensteuer wird der Händler bei solchen Verkäufen auch umgehen.

So sehe ich das wenigstens.



Also unterm Strich verdient der Händler bei diesen "Privatauktionen" wesentlich mehr als wenn er den Artikel offiziell als Händler verkauft.



Grüße aus Canada, Knut



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AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / 274445
Datum08.09.2005 10:4510529 x gelesen
Moin,



vielen Dank für den Link auf die LGB-Anmerkungen. Hat mir eine Menge Zeit erspart. Das sie sich und ihre Produkte schützen wollen, ist verständlich.



Den meisten Ebay Kunden werden die LGB Sorgen gleichgülig sein. Für die zählt vordergründig der Preis. Das ist auch verständlich.



Unverständlich ist, das Ebay die Gruppe "Große Spuren" in "LGB" umgetauft hat. Das öffnet Mißverständnissen Tür und Tor und entspricht nicht mehr der Marktwirklichkeit in dem Modell-Segment. Allerdings ist "LGB" in Deutschland inzwischen zu einem Gattungsbegriff für Gartenbahnen geworden, wie "Tempo" für Papiertaschentücher oder "Kärcher" für Heißdampfreinigungsgeräte.



Ebay hatte mir mal auf meine Anfrage geschrieben, sie würden das wieder rückgängig machen. Daraus ist eindeutig nichts geworden. Für LGB ist es eine gute, unbezahlte Werbung. Wird Ihr Produkt Logo doch täglich tausendfach gelesen.



Grüße



Otter 1

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AutorMagn8us 8M., Lontzen / 274444
Datum08.09.2005 10:4110524 x gelesen
Das einzige Problem ist halt, daß der Händler so versucht sich aus der Gewährleistung zu ziehen. Und genau das darf er nicht. Dies dient zum Schutz des Konsumenten. Solange dem mündigen Kunden bewußt ist, daß er im Schadensfall evtl. im Regen steht, so sei es denn.



Die steuerlichen Aspekte können Dir als Kunden ziemlich egal sein. Den anderen Händlern werden sie es nicht sein.

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Autor ., Weinboehla / 274443
Datum08.09.2005 10:2410600 x gelesen
Hallo Jürgen,



der Grund scheint zu sein, dass es sich tatsächlich um einen Händler handelt, der die Artikel privat über EBAY als Sammlungsauflösung verkauft hat. Wie schon im Forum diskutiert, es waren der Selbstentladewagen und noch andere aktuelle Dinge dabei. Wenn es sich nur darum handelt will ich es eigentlich auch gar nicht weiter diskutieren weil mir egal ist wie jemand sein Geschäft macht. Derjenige selbst muss wissen ob alles rechtens und legal ist. Für mich ware es das: keine Briefkastenfirma, schnelle Lieferung, ordentlich verpackte Neuware. Vorallem sollte EBAY sich nicht mit solchen Peanuts beschäftigen sondern um die anderen weitaus gefährlicheren Aktionen. Wenn man es genau betrachtet ist EBAY schon lange kein Aunktionshaus mehr sondern ein reines Internetversandhaus. Solche Aktionen wie vorgestern fördern auch genau das. Für Händler ist es doch einleichtes für fast keine Einstellgebühren die Auktionen zu plazieren.



MfG Lutz

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AutorMagn8us 8M., Lontzen / 274442
Datum08.09.2005 08:5310564 x gelesen
Danke :) Habs gerade erst gesehen :)



Kann sein, daß es auch irgendwann im Newsletter stand. Wie gesagt, die Angaben dort bleiben auch recht wage :(

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AutorErns8t R8., Winterthur / 274440
Datum08.09.2005 00:2610583 x gelesen
Hallo Otter 1

Hier, in Lehmanns Wissensdatenbank steht 's.



Schlaf gut!

Ernst

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AutorChri8sti8an 8U., Augsburg / 274439
Datum08.09.2005 00:0610540 x gelesen
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- Bitte setze doch mal einen Link auf die entsprechende Passage auf der LGB Homepage. Wäre bestimmt auch für die hiesigen Leser interessant.



So bei flüchtigem Hinsehen finde ich da nichts, aber ich habe keine Lust, die gesamte Werbung im Detail durchzuarbeiten.



Grüße



Otter 1




Hallo!



Wenn es das ist was ich meine gibt es das nicht immer. Ich habe es bis jetzt 2 mal gesehen und da stand es immer in News, jetzt News 2005 drin. Es wird nur abundzu von Zeit zur Zeit reingesetzt und ist nicht immer drin, bzw. verfügbar. Wenn mann etwas sieht, was dem Besucher der LGB HP bei ebay nicht so klar ist, dann solle er es bei legal@lgb.com melden. Ich kann mir aber nicht vorstellen, daß das wer macht. Das 2. mal als ich das gesehen habe stand das nicht mehr dran, aber der Hinweis, das es bei ebay desöfteren mit LGB oder unter LGB angeboten werden, wo nicht LGB sind usw. Hinter der E-Mailadresse steckt David Buffington, was wohl den meisten hier nicht verwundert, wo er doch angeblich bei ebay und hier desöfteren reinschaut.

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AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / 274438
Datum07.09.2005 23:3310578 x gelesen
Moin Magnus,



Geschrieben von Magnus MüllerLGB schreibt selbst auf seiner Homepage, daß sie mit Ebay zusammenarbeiten und gegen ihrer Meinung nach illegale Angebote vorgehen



Bitte setze doch mal einen Link auf die entsprechende Passage auf der LGB Homepage. Wäre bestimmt auch für die hiesigen Leser interessant.



So bei flüchtigem Hinsehen finde ich da nichts, aber ich habe keine Lust, die gesamte Werbung im Detail durchzuarbeiten.



Grüße



Otter 1

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AutorMagn8us 8M., Lontzen / 274437
Datum07.09.2005 22:5810555 x gelesen
Warum sollte es ein Lügenmärchen sein?



LGB schreibt selbst auf seiner Homepage, daß sie mit Ebay zusammenarbeiten und gegen ihrer Meinung nach illegale Angebote vorgehen.



Es wäre nur interessant zu wissen, was sie in diesem Fall auszusetzen hatten. Die Angaben darüber sind bei LGB etwas nebulös.

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AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / 274436
Datum07.09.2005 22:2910567 x gelesen
Moin,



Geschrieben von Lutz LiebingIch persönlich konnte also nicht erkennen warum die Auktion abgebrochen wurden war.



Vor 10 Tagen hast Du noch geschrieben:



Als Begründung wurde der Hinweis gegeben, dass das über eine Kontrollfunktion, in der LGB mitarbeitet geschehen ist. Ich persönlich konnte in den Auktionen nichts erkennen



Gut das Schreiben an Dich scheint verloren gegangen zu sein. Kann passieren. Mancher Leser bekommt lange Ohren um zu wissen, welche Einflussmöglichkeiten Firmen, in diesem Fall LGB, auf Ebay Auktionen haben.



Jetzt hast Du mit dem "gesperrten" Händler ja geschäftlichen Kontakt.

Frag doch mal nach, ob und wie LGB die Finger mit im Spiel hatte.



Oder ist das alles nur wieder so ein Lügenmärchen, um die Firma LGB zu diskreditieren? Solche Geschichten häufen sich in Foren.



Grüße



Otter 1



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Autor ., Weinboehla / 274419
Datum06.09.2005 20:5410620 x gelesen
Hallo Freunde,



der Verkäufer hatte die Auktionen noch einmal plaziert so plaziert dass die Spione nicht aktiv werden konnten. Es hat alles wunderbar funktioniert: die Lieferung erfolgte prompt zum attraktiven Preis und in der beschriebenen Qualität.

Ich persönlich konnte also nicht erkennen warum die Auktion abgebrochen wurden war.



MfG Lutz

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AutorAlex8and8er 8K., Frankenthal / 274349
Datum30.08.2005 12:3410748 x gelesen
Ich habe selbst nur 1x miterlebt wie mein Kumpel 2 Märklin Insider-Gutscheine vertickern wollte, der hat prompt Post von ebay/Märklin bekommen. Insider ist er noch also löscht ebay wohl die Auktion gibt aber die Daten über den der hinter dem ebay Namen steckt nicht raus.



In der Kategorie LGB habe ich schon so auf einiges geboten, aber bis jetzt ist da noch nie etwas verschwunden.



Ach ja nebenbei, wenn ein Händler "privat" verkauft um um die Garantie herumzukommen wird er bei einer Klage recht alt aussehen. Was Gewährleistung von Händlern angeht ist man mittlerweile recht streng in diesem Land.



MfG



Alexander

Allzeit saubere Schienen euch allen!

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Autor ., Weinboehla / 274343
Datum30.08.2005 10:4010562 x gelesen
Hi Pius,



möglich ist alles. Fakt ist, die Auktionen sind noch einmal gelaufen mit gleichen Text und gleichen Bildern ohne das seitens EBAY / LGB interveniert wurde. Ich tippe eher auf diesen Cargo Wagen, der als Sammlerstück gekennzeichnet wurde. Wenn man sich darüber aufregt ist das Holzspalterei. Schliesslich ist man faul und ändert nur das Notwendigste im Text. Zumindest mach eich es so.



MfG Lutz

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AutorPius8 J.8, Phoenix AZ / 274342
Datum30.08.2005 05:2110604 x gelesen
hi Lutz,



was du beschreibst habe ich auch schon erlebt. kann es sein, dass LGB sich beschwert wenn kopierte fotos von der LGB webpage, in e-bay verwendet werden.

Gruss Pius

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Autor ., Weinboehla / 274330
Datum29.08.2005 09:5410590 x gelesen
Hallo Christian,



man muss häufiger nach EBAY schauen (zum Beispiel nach kurzen Auktionen).

Warum soll ein Händler nicht unter privat verkaufen. Wenn er die Sache steuerlich dem Staat darstellen kann sollte das doch kein Problem sein.

Natürlich sind solche Dinge wie extra dann tot. Aber das geht auch anders (siehe E-Lok). Gewährleistung auf einfache Wagen ist auch nicht notwendig. Das Zeug ist doch unkaputtbar.



MfG Lutz

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AutorEber8har8d .8., www.ebis-gartenbahn.de / 274327
Datum29.08.2005 03:0010522 x gelesen
Ich habe auf Neuware aus einer Vitrienensammlung geboten (der neue digitale DB Selbstentladewagen und der neue Krupp Stahlgußwagen).



Das solche Auktionen rausgefischt werden, wundert mich nicht: Die beiden Wagens sind eben erst auf der "jetzt" ausgeliefert Liste aufgetaucht: Link zur Liste von heute (29.08.2005)



Was soll das denn für ein Sammler sein, der das Zeug sich für 5 Minuten in die Vitrine stellt, um es dann gleich wieder bei ebay zu verkaufen.



Entschuldige, aber das stinkt gewaltig nach "vom Laster gefallen" oder als Privatmann getarnter Händlerverkauf (weil dann ohne Garantie).



Und das untermauert meine Theorie, dass Lehmann bei ebay falsche Händler sucht...



Viele Grüße / Best regards
            Eberhard
-----------------------
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AutorStef8an 8K., Leverkusen / 274320
Datum28.08.2005 17:4010646 x gelesen
Dann schießt dieses Programm am Ziel vorbei, denn

(ab)Geschrieben von eBay Dies schützt die Mitglieder der eBay-Gemeinschaft vor dem Kauf von gefälschten oder anderweitig unzulässigen Artikeln.



Es ist beispielsweise denkbar, dass ein angebotener Artikel das Markenzeichen des Rechteinhabers trägt (etwa ein Logo auf einer Armbanduhr), tatsächlich aber kein echtes Produkt ist.




Da ich aber Originalprodukte verkaufe, und ich diese rechtmäßig erworben habe, ist eine Auflösung von Auktionen somit rechtswidrig.

Aber wer will klagen? eBay ist nunmal das größte Auktionshaus und hat somit Hausrecht.

Da machts eBay nichts aus, wenn mal so einfach 100 Kunden wech sind.

Oder traut sich jemand seine LGB-Sachen in einem anderen Online-Auktionshaus für einen Euro reinzustellen? Ich jedenfalls nicht!



Gruß, Stefan

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AutorJürg8en 8M., Belleville, Canada / 274319
Datum28.08.2005 17:2410645 x gelesen
Geschrieben von Stefan KittnerIch glaube auch nicht, das sich irgend ein Konzern so in Auktionen mischen darf. Sollte dies herauskommen und öffendlich werden, ist es nicht nur um diese Firma geschehen, sondern auch um eBay.



Machen sie aber- sogar offiziell.



Als ich mich vor Jahren, als ebay Auktionen von LGB Artikeln einfach verschwunden sind, bei ebay beschwerte bekam ich einfach ein email mit Hinweis auf dieses ebay Veri-programm



Damals konnte man noch eine Liste der Veri-programm Teilnehmer aufrufen -= scheint heute nicht mehr zu gehen.

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AutorChri8sti8an 8U., Augsburg / 274318
Datum28.08.2005 17:0510686 x gelesen
Hallo! Auch mir ist es schon öfter passiert. Ein Privatmann wurde sogar außgeschlossen. Vermutlich aus Neid, ist aber inzwischen nach ca. einen halben Jahr wieder freigeschaltet worden. Diese Woche habe ich auch diese Erfahrung nochmal machen müssen. Ich habe auf Neuware aus einer Vitrienensammlung geboten (der neue digitale DB Selbstentladewagen und der neue Krupp Stahlgußwagen). Tja! Da kann mann hald nix machen. Muß mann hald ein paar Euros mehr bezahlen. Mich ärgert es aber, daß einige Händler trotzdem verschont wurden. Die haben mindestens 2 ebay Mitgliesnamen wenn nicht sogar mehr und verkaufen Neuware unter dem oder zumindest zum Einkaufspreis und manche machen sogar noch in diversen Modellbahnzeitungen dafür Werbung. Das da Lehmann nicht hellhörig wird.

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AutorStef8an 8K., Leverkusen / 274317
Datum28.08.2005 16:5710749 x gelesen
Hallo!



Ich bin zum Glück noch davon verschont worden. Aber treffen kann es jeden.



Geschrieben von ---Eberhard--- Damit bleiben für mich nur noch 2 Lösungen übrig: Der Verkäufer DARF keine LGB-Artikel verkaufen oder er verkauft sie zu BILLIG.



Zum Thema BILLIG hatten wir hier ja auch schon einmal eine Diskussion, die - mangels Fachhändlerbeteiligung - nicht wirklich Erkenntnisse brachte.




Ich glaube auch nicht, das sich irgend ein Konzern so in Auktionen mischen darf. Sollte dies herauskommen und öffendlich werden, ist es nicht nur um diese Firma geschehen, sondern auch um eBay. Ein Anruf bei den richtigen Stellen wie Verbraucherschutz und Kartelamt, und dann ist Schluß mit Lustig. Bei eBay sind Softwareprogramme im einsatz, die laufend die Angebote durchforsten und aussortieren. Nur eine dumme Buchstabenkombination und die angebotenen Artikel verstoßen gegen irgend ein Recht.



Schade finde ich nur die Politik von eBay, keine Info´s über die Auktion, die die abgebrochen haben, heraus zugeben.



Und LGB wird wohl besseres zu tun haben, als in über 2000 Artikel, die über den Begriff "LGB" laufen, zu sichten und dann noch eBay zu benachrichtigen um verschiedene Artikel heraus zunehmen.



Gruß, Stefan

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AutorGerd8 b.8, Berlin / 274314
Datum28.08.2005 16:2110406 x gelesen
Hi Eberhard,



auch ich habe zu dieser Auktion eine Mitteilung von eBay bekommen, das der Verkäufer vom Handels ausgeschlossen wurde. (Ich denke es war der selbe Verkäufer, da so etwas nicht stündlich passiert und er auch jede Menge originale LGB im Angebot (Auktionen) hatte.)



Warum der Händler ausgeschlossen wurde weiß ich natürlich auch nicht, aber es muss nicht unbedingt etwas mit Lehmann zu tun haben. Denn auch andere Geschäfts-Gebaren können bei eBay zum Ausschluss führen.



Zu BILLIG dürfte jedenfalls kein Grund sein.





Gruß Gerd

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AutorEber8har8d .8., www.ebis-gartenbahn.de / 274313
Datum28.08.2005 16:0610640 x gelesen
Hallo,



@ Lutz:

die Mühe kannst Du Dir fast sparen, auch ich bin inzwischen "Opfer" der Beendigung einer solchen Auktion geworden.

Diese ist nicht mehr aufrufbar, die Auktionsnummer schlichtweg nicht mehr existent.



@ alle Mitleser:

Tja, bleibt die Frage nach dem "warum".



Den Verkauf seiner Produkte bei ebay generell zu verbinden, wird Lehmann kaum vorhaben.

Möglicherweise hat man natürlich Zeit und Geld genug, alle abzumahnen, die in die Auktion nicht reinschreiben, dass LGB ein geschütztes Markenzeichen ist.



In meiner Auktion handelte es sich um einen original LGB Artikel. Neu und in Originalverpackung. Also damit auch keine falsche Verwendung des Markenlogos.



Damit bleiben für mich nur noch 2 Lösungen übrig: Der Verkäufer DARF keine LGB-Artikel verkaufen oder er verkauft sie zu BILLIG.



Zum Thema BILLIG hatten wir hier ja auch schon einmal eine Diskussion, die - mangels Fachhändlerbeteiligung - nicht wirklich Erkenntnisse brachte.

Jeder weiß es: Es gibt seitens von Lehmann einen UVP, also einen Unverbindlichen Verkaufs Preis. Im Wort "unverbindlich" steckt nun ganz klar drin, dass er nicht verpflichtend ist. Somit wäre kein Händler gezwungen, sich daran zu halten.



Wenn Lehmann seine Händler doch dazu zwingt und einen Einheitspreis verlangt, wäre UVP schlichtweg Etikettenschwindel. Müsstn sich aber die Händler dagegen wehren, da haben wir als Verbraucher keinen Einfluss darauf.

Allenfalls mittelbar durch Kaufzurückhaltung, aber die träfe in erster Linie den Händler, der alles im Laden stehende vorfinanzieren muss.



Und schlimmstenfalls würden wir Verbraucher damit Lehmann nur zuspielen, denn dann würden wir den Mark möglcherweise soweit regulieren, dass am Ende nur noch die finanzstarken Händler übrig bleiben, denen es fast gleich bleiben kann, ob und zu welchem Gewinn man LGB verkauft, da der wahre Umsatz mit anderen Sachen gemacht wird.

Man denke da mal an die großen Spielzeugketten, die es sich auch heute noch leisten (können), bei Lehmann - nirgendwo sonst erhältliche - Sonderserien bei Lehmann in Auftrag zu geben.



Ich habe nichts gegen solche Läden oder die Ketten. Aber wahre Fachberatung oder gar Praxiserfahrung mit einer großen Modellbahn im Garten habe ich dort bislang noch nicht erlebt.





In Bezug auf das DÜRFEN sei für den Unkundigen angemerkt, dass Lehmann in den Lieferverträgen schon zeimlich genaue Vorgaben an den Händler vorgibt, wie er zu Verkaufen hat. Sinngemäß steht das etwas vom Vorhandensein eine Ladenlokals drin, wie auch eine Untersagung des Weiterverkaufs an andere Verkäufer.



Kurzum: Lehmann weiß, an wen sie verkaufen. Taucht nun ein "Händler" in ebay auf, der keine Geschäftsbeziehungen zu Lehmann hat, kann da etwas nicht stimmen.



Fazit: Es dürfte wohl weniger der Preis sein, nach dem hier Auktionen ausgesiebt werden, sondern allein schon die Verpflichtung Lehmanns gegenüber seinen Händlern in der Erfüllung des Liefervertrages:

Wenn ich von meinem Vertragspartner die Einhaltung von Rahmenbedingungn einfordere, dann darf ich nicht wegschauen, wenn dies manche nicht tun.

Viele Grüße / Best regards
            Eberhard
-----------------------
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Autor ., Weinboehla / 274288
Datum26.08.2005 09:1410823 x gelesen
Hallo Freunde,



ich habe glücklicherweise die Kontaktdaten gefunden und werde versuchen, die e-mailx von EBAY noch einmal zu bekommen.



Mfg Lutz

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AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / 274284
Datum25.08.2005 23:5810731 x gelesen
Moin Klaus,



Geschrieben von klaus trültzschich versuche es mal mit einer anderen erklärung



Dein Versuch in allen Ehren, aber Lutz L. schreibt:



von EBAY die Informationen erhalten, dass Auktionen auf die ich geboten habe aus rechtlichen Gründen vorzeitig beendet wurden.

Als Begründung wurde der Hinweis gegeben, dass das über eine Kontrollfunktion, in der LGB mitarbeitet geschehen ist.




Lutz L. erwähnt ausdrücklich eine "Kontrollfunktion an der LGB mitarbeitet"

Es ist zwar erstaunlich, das Ebay solche Informationen veröffentlicht, aber Lutrz wird ja keinen Mumpitz verbreiten.



Natürlich würden Finanzbehörden gerne Ebay Interna erkunden. Das ist ein Lieblingsthema in den Finanzamts-Kantinen. War letztens erst mal wieder da.

Man vermutet dort eine Schattenwirtschaft in Milliardenhöhe.

Aber sie haben keine brauchbare Handhabe und selbstverständlich (noch) zu wenig entsprechend geschultes Personal. Noch funktioniert Datenschutz so halbwegs.



Grüße



Otter 1

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Autorklau8s t8., oranienburg / 274283
Datum25.08.2005 23:2310676 x gelesen
hallo,



ich versuche es mal mit einer anderen erklärung



möglichkeit 1

krimminelle hintergründe diebstahl etc.



möglichkeit 2

steuerrechtliche maßnahmen -aus verschiedenen gesprächen

habe ich entnehmen können das sich die finanzämter im zunehmenden maße mit den vorgängen bei ebay beschäftigen um die "großen händler" zu kontrollieren, bezüglich des abführens der dafür obligatorischen steuern.





klaus

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AutorClau8s P8., Düsseldorf / 274282
Datum25.08.2005 18:5410716 x gelesen
Geschrieben von Otter 1 .Zur Zeit wird ja bei Ebay massiv Mithilfe bei Täuschung der Kunden geleistet. Viele Artikel, die unter dem Titel LGB eingestellt sind, haben mit LGB überhaupt nichts zu tun.



Hallo Otter,



was vor allem daran liegt, daß es außer LGB keine passende Kategorie für Gartenbahnartikel gibt. Hattest Du nicht vor geraumer Zeit in dieser Angelegenheit eBay kontaktiert?



Grüße



cp

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Autor ., Weinboehla / 274281
Datum25.08.2005 16:0110806 x gelesen
Hallo Jürgen,



sorry, ich habe versehentlich die Mitteilungen gelöscht. Bei den Artikeln handelte es sich um die DR Ausführungen der gedeckten 4 achsigen Güterwagen wie sie momentan nicht im Portfolio von LGB sind. Text, Bild und Nutzer liesen zumindest bei mir kein Misstrauen aufkommen.



MfG Lutz

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AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / 274280
Datum25.08.2005 15:5810847 x gelesen
Moin,



Geschrieben von Lutz LiebingAls Begründung wurde der Hinweis gegeben, dass das über eine Kontrollfunktion, in der LGB mitarbeitet geschehen ist. Ich persönlich konnte in den Auktionen nichts erkennen.



Ein Link auf die Auktion oder der Wortlaut des Ebay-Schreibens wäre bestimmt hilfreich, um sich ein Bild zur Sachlage zu machen. Dann könnte man mit den Informationen gezielt bei LGB nachfragen.



Zur Zeit wird ja bei Ebay massiv Mithilfe bei Täuschung der Kunden geleistet. Viele Artikel, die unter dem Titel LGB eingestellt sind, haben mit LGB überhaupt nichts zu tun.



Grüße



Otter 1



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AutorGerd8 b.8, Berlin / 274278
Datum25.08.2005 15:3110759 x gelesen
Hallo,



erlebt schon, kommt immer wieder vor.

Allerdings jedes Mal ohne weitere Hintergrundinformationen.

Eigentlich auch nicht ob, oder das, LGB dahinter steckt.





Gruß Gerd

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Autor ., Weinboehla / 274275
Datum25.08.2005 15:0311954 x gelesen
Hallo Freunde,



ich habe heute von EBAY die Informationen erhalten, dass Auktionen auf die ich geboten habe aus rechtlichen Gründen vorzeitig beendet wurden.

Als Begründung wurde der Hinweis gegeben, dass das über eine Kontrollfunktion, in der LGB mitarbeitet geschehen ist. Ich persönlich konnte in den Auktionen nichts erkennen. Habt Ihr schon so etwas erlebt und Hintergrundinformationen erfahren?

Danke

MfG Lutz

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 25.08.2005 15:03 , Weinboehla
 25.08.2005 15:31 , Berlin
 25.08.2005 15:58 , D - Krähwinkel
 25.08.2005 16:01 , Weinboehla
 25.08.2005 18:54 , Düsseldorf
 25.08.2005 23:23 , oranienburg
 25.08.2005 23:58 , D - Krähwinkel
 26.08.2005 09:14 , Weinboehla
 28.08.2005 16:06 , www.ebis-gartenbahn.de
 28.08.2005 16:21 , Berlin
 28.08.2005 16:57 , Leverkusen
 28.08.2005 17:05 , Augsburg
 29.08.2005 03:00 , www.ebis-gartenbahn.de
 29.08.2005 09:54 , Weinboehla
 28.08.2005 17:24 , Belleville, Canada
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