Thema | Kulanz- und Garantiereparatur nur, wenn beim Fachhändler gek | 11 Beträge | |||
Rubrik | Allgemeine Themen | ||||
Autor | Clau8s P8., Düsseldorf / | 273447 | |||
Datum | 03.07.2005 11:32 | 4441 x gelesen | |||
Hallo, in dieser Auktion bei eBay wird folgende Behauptung aufgestellt: "Nach Händlerinformationen 03/2005 werden von allen namhaften Modellbahnherstellern nur noch Kulanz- oder Garantiereperaturen durchgeführt wenn eine Rechnung eines Fachhandelsgeschäftes vorgelegt werden kann !!" [Quelle: MODELLEISENBAHNSHOP LEISNIG, eBay-Auktion 7322963647] Ich kann mir nicht vorstellen, daß es tatsächlich eine solche dem Wettbewerbsrecht widersprechende Verfahrensweise geben soll. Weiss jemand darüber näheres? Grüsse cp | |||||
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Autor | HJ M8., Coldstream, BC Canada / | 273449 | |||
Datum | 03.07.2005 15:40 | 3603 x gelesen | |||
Hallo cp, Solche Praktiken - nur beim einen Hersteller - wurden letztes Jahr mal hier in NA bekannt. Und zwar wurde in dem Fall versucht Garantieleistung an aus Europa direkt von Konsumenten eingeführter Ware abzulehnen. Dies auch dann wenn Rechnung eines Fachhandelsgeschäftes vorlag, entsprechender Druck des (der) Konsumenten hat dann zu einem Rückzieher geführt. ;-) :-)) Schönen Gruss | |||||
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Autor | Hans8-Jü8rge8n L8., Görlitz / | 273451 | |||
Datum | 03.07.2005 18:31 | 3576 x gelesen | |||
Hallo CP Ist doch alles o.K. . Wenn ich als Kunde eine Rechnung habe ist alles in Ordnung. Ob ich die Sache bei einem ebay Händler, oder beim Händler in meiner Stadt, oder bei einem Händler in einem Urlaub gekauft habe ist doch dabei egal. Was zählt ist die Rechnung und das Rechnungsdatum. Wenn Du keine Rechnung oder keinen Kassenzettel hast, wirst Du auch bei anderen Sachen keine Garantie in Anspruch nehmen können. Viele Händler versuchen allerdings Ware ohne Rechnung über ebay zu verscherbeln. Das ist dann vielleicht der gleiche Händler der Dir die Garantieleistung versagt. Bei neuen Sachen würde ich als Kunde eh immer auf eine Rechnung bestehen, und bei allen Sachen die ich über ebay gekauft habe, habe ich auch eine Rechnung bekommen. Gruß Hans-Jürgen Leske | |||||
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Autor | Eber8har8d .8., www.ebis-gartenbahn.de / | 273452 | |||
Datum | 03.07.2005 18:47 | 3747 x gelesen | |||
Hallo CP, ich verstehe auch nicht ganz Dein Problem. Jeder Hersteller repariert doch leidenschaftlich gerne alles kostenpflichtig. Kostenlose Garantieleistungen bekommt man überall nur gegen Nachweis. Alles andere wären Kulanzentscheidungen. Oder stößt Dir der der Begriff "Fachhandelsgeschäft" auf ? | |||||
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Autor | Helm8ut 8K., Steinfurt / | 273453 | |||
Datum | 03.07.2005 21:57 | 3642 x gelesen | |||
Ich habe auch den Eindruck, das der Begriff ".Fachhandelsgeschäft" das störende ist. Denn dass man ggf. eine Rechnung mit Kaufdatum vorlegen muss ist ja klar | |||||
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Autor | ., Weinboehla / | 273454 | |||
Datum | 03.07.2005 22:20 | 3563 x gelesen | |||
Hallo CP, wieso hast Du damit ein Problem? Irgendwie ist doch alles beim Händler gekauft. Wenn ich etwas über EBAY verkaufe gebe ich meistens sogar die Rechnung vom Händler mit. Auch wenn ich als Privatkauf Gewährleistung ausschliesse hat doch der Käufer den Nachweis. MfG Lutz | |||||
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Autor | Eber8har8d .8., www.ebis-gartenbahn.de / | 273459 | |||
Datum | 03.07.2005 23:10 | 3678 x gelesen | |||
Hallo Helmut, das ist bislang das Unklare an der Sache. Wobei sich da als allererstes der Hersteller die Frage gefallen lassen müsste: Warum unterliegt eine Ware, die von ihm - dem Hersteller - an ein Handelsgeschäft verkauft wurde, anderen Garantiebestimmungen, als Ware, die durch ihn an ein Fachhandelsgeschäft verkauft wurde. Vermutlich handelt es sich bei dem Satz in der Auktion aber nur um eine billige Masche des Kundenfangs: Ein wenig Schüren von Angst, damit der Kunde ja nicht woanders kauft. Er ist doch als Fachhändler der lachende Dritte, wenn ich bei ebay einen Totaldefekt erlege und diesen zu ihm mangels Garantie und Ahnung zum Reparieren bringe.... | |||||
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Autor | Clau8s P8., Düsseldorf / | 273461 | |||
Datum | 03.07.2005 23:41 | 3483 x gelesen | |||
Hi, prinzipiell ist mir schon klar, daß ich zur Wahrung meiner Garantieansprüche einen Kaufbeleg vorweisen muß. Allerdings war ich bislang davon ausgegangen, daß ich meine Schachteln dort kaufen kann, wo es mir passt. Also nicht nur im Fachhandelsgeschäft. Vielleicht kann einer der hier im Forum schreibenden Händler näheres zu der zitierten Händlerinformation sagen? Grüsse cp | |||||
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Autor | HJ M8., Coldstream, BC Canada / | 273464 | |||
Datum | 04.07.2005 00:14 | 3605 x gelesen | |||
Hallo Ebi, Und dann wäre interessant zu wissen wie genau Fachhandel umgrenzt wird. In Nordamerika haben wir die "authorized dealers" als Händler welche LGB's Wunschvorstellungen entsprechen. Ob die nun in die Rubrik Fachhändler fallen ist mir nicht bekannt, aber das würde das "Feld" schön eingrenzen. ;-) Gespannt warte ich auf den Tag an dem wir unsere Schachteln mit Seriennummern entgegen nehmen, danach den Garantieschein ausfüllen oder auf dem Internet den Kauf anmelden und dann ohne weiteres "volle Garantie" haben! Schönen Gruss | |||||
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Autor | Step8han8 F.8, CH_Rothrist / | 273466 | |||
Datum | 04.07.2005 01:47 | 3454 x gelesen | |||
Hallo zusammen, jeder FACHhändler wird die Garantieansprüche seiner Kunden gerne an den Hersteller weiterleiten und oder selbst ersetzen und oder reparieren, dies gehört zum Geschäft in dieser Branche. Aus diesem Grund ist er ja ein FACHhändler und leistet seinen FACHkunden gerne diese Dienstleistung. Wie es mit den Discounthändler und Discountkunden oder Geiz ist Geil Händler und Kunden aussieht kann ich nur vermuten, sorry ich darf nicht lügen....ich weiss es , aber dafür ist es unglaublich preiswert. Gruss Stephan www.train.li | |||||
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Thema | Kulanz- und Garantiereparatur nur, wenn beim Fachh舅dl | ||||
Autor | Andr8eas8 G.8, Darmstadt / | 273468 | |||
Datum | 04.07.2005 05:46 | 3668 x gelesen | |||
Hallo, ich habe den Eindruck, daß in dieser Diskussion die begriffe Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen werden. Die Gewährleistung, gesetzlich vorgeschrieben und gemäß EU-Anpassung auf zwei Jahre verlängert, besagt, daß die Ware beim Eigentumsübergang vom Verkäufer an den Käufer mängelfrei ist. Treten innerhalb der ersten sechs Monate Mängel auf, unterstellt der Gesetzgeber, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag! Da es sich hierbei um einen sog, Verbrauchsgüterkauf (irreführende Definition) handelt, greift die Beweislastumkehr, d.h., der Käufer braucht das Vorliegen der Ursache des Mangels gegenüber dem Verkäufer nicht nachzuweisen. Der Anspruch richtet sich allein gegen den Verkäufer, unabhängig ob dieser Voll- oder Minderkaufmann ist oder nur im Nebenerwerb verkäuft. Internet Verkäufer haften ebenso, auch wenn diese gerne Ansprüche dieser Art auf die Garantie des Herstellers abwälzen wollen. Die Garantie besteht ggf. neben der Gewährleistung und ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers und ist daher auch frei gestaltbar, d.h., der Hersteller kann Garantieleistungen ablehnen, wenn Vertriebswege, z. Bsp. über Fachhändler, nicht eingehalten wurden. Gruß Andreas | |||||
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