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ThemaEbay - LGB Lok verkauft33 Beträge
RubrikRollmaterial - Loks
 
AutorUwe 8F., Wiesbaden / 281680
Datum12.06.2006 11:3529147 x gelesen
Hallo,



ich wollte mal all Fragen, wie Ihr das sehen würdet.



Ich habe vor 1,5 Jahre eine LGB Dampflok 99601 mit Sound gekauft also 2080S.



Die Lok habe ich hier in meiner Nähe aus einem Spielzeuggeschäft über Ebay gebraucht im sehr gutem Zustand gekauft.



Da ich jetzt 13 Lok´s habe mit Kontaktauslösung über Magnet und die 2080S die einzige Lok ist, die noch mit Kontaktschiene betrieben wird.

Darum habe ich die Lok ins Ebay gesetzt zum Verkaufen.



Jetzt beanstandet der Käufer das die Lok Klebestellen aufweist die er mit einer Speziallampe sichtbar gemacht hätte und meine Beschreibung im Ebay nicht entspricht.



Ich habe nie was an der Lok geklebt und die Beschreibung war gebraucht im sehr gutem Zustand mit wenig Gebrauchtsspurren und wenig gelaufen.



Der Käufer will jetzt für seine Aufarbeitung der Lok einen Ausgangslohn oder vom Kauf zurück treten.



Soll ich Ihn jetzt belohnen für die Beleuchtung der Lok mit der Speziallampe !!!



Ich habe auch jetzt alle Lok`s im Èbay gekauft und habe nicht so eine Inspektionsdurchsuchung meiner Lok`S durchgeführt mit Speziallampe auf Klebestellen.



MfG

Uwe

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AutorFeld8bah8n- 8A., Friesland / 281681
Datum12.06.2006 11:5627806 x gelesen
Hi,



stell mal bitte ein Foto hier ein, damit man sich ein Bild vom Modell machen kann...



Sooo ist das schlecht zu sagen.... wenn da nicht dran rumgebastelt wurde würde ich sgaen, gekauft wie (virtuell) gesehen, solltest Du da wissentlich falsche oder fehlerhafte Infos gegebenhaben würde ich an dessen Stelle genauso handeln...

Gruß

Alexander

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AutorUwe 8F., Wiesbaden / 281682
Datum12.06.2006 12:2427942 x gelesen
Die Auktion im Ebay (www.ebay.de) war die Artikelnummer 7413233612 und dort sind auch Fotos und Beschreibung.



Eine Beanstandung war gleich die fehlende Kontaktleiste, aber es war eine dabei wie beschrieben.



Gebastelt war der Lok nichts !

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AutorRalf8 W.8, Filderstadt / 281683
Datum12.06.2006 12:4427812 x gelesen
Hallo Uwe,



den wenigsten Stress machst Du Dir, wenn Du die Lok zurücknimmst. Überweise Ihm sein Geld zurück und verkaufe die Lok an jemand anders. Wenn sich jemand da reinsteigert und sich ungerecht behandelt fühlt ist das Angebit zur Rücknahme der erste Schritt. Den Stress den man sonst hat ist das Geld oft nicht wert,



Wenn er dann weiss, dass Du sie wieder nehmen würdest kannst Du ihm ggf. einen Preisnachlaß anbieten, vielleicht kommt Ihr ja da zusammen. Oft will der Käufer das Stück dann doch nicht mehr hergeben... Er soll Dir mal Bilder schicken wo man die Schäden sieht... um zu klären ob das berechtigt ist.



Eine schlechte Bewertung ist nie gut.



Sonnige Grüße

Ralf Wagner

www.ralfwagner.de/rmb

Als Stromer wird mit Strom gefahren

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AutorUwe 8F., Wiesbaden / 281684
Datum12.06.2006 12:4727765 x gelesen
Habt Ihr schon mal eine Lok auf Klebereste mit einer Speziallampe beleuchtet.



Ich schau mir die Loks an und prüfe alle technische Detials und das wars.



MfG



Uwe

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AutorStef8an 8K., Hannover / 281685
Datum12.06.2006 12:4727717 x gelesen
Hallo Uwe,



so aus dem Stehgreif fehlt Deinem Auktionstext der Hinweis, dass Du selbst die Lok gebraucht gekaufst hast und daher deren Vorgeschichte nicht kennst.

Außerdem fehlt der Hinweis auf Privatverkauf - keine Rücknahme, keine Gewährleistung.



Auf eine Rücknahme/Minderung kann der Käufer nach meiner Meinung nicht pochen, da er Dir Vorsatz beweisen müsste.

Schreib ihm einfach den Sachverhalt: Gebraucht gekauft, Vorgeschichte unbekannt. Der beanstandete Fehler war ja nicht ohne weiteres zu erkennen.

Auf einem Flohmarkt/ im Gebrauchthandel hätte der Käufer den Fehler wohl auch nicht entdeckt



Stefan

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AutorJoch8en 8G., Pörnbach / 281686
Datum12.06.2006 12:5327845 x gelesen
Hallo Uwe,



Du hast bei Deinem eBay Angebot leider den üblichen Spruch vergessen. Der geht ungefähr so: Es handelt sich um eine Privatauktion und der Artikel wird verkauft wie gezeigt, daher gem. EU Recht keine Garantie und kein Umtausch usw. Oder so ähnlich.

Ich bin zwar auch kein Jurist, aber es kann durchaus sein, dass der Käufer diese Rechte hat wenn man sie nicht explizit ausschließt.

Entspricht ein Artikel nicht der Beschreibung (sind also vielleicht tatsächlich Beschädigungen festzustellen, die in der Beschreibung nicht genannt wurden), hat der Kunde trotz Ausschluß das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Ob das hier der Fall ist, läßt sich so aber natürlich nicht beurteilen.

Es kann natürlich auch sein, dass die Lok beim neuen Käufer beschädigt wurde, und er nun behauptet, sie wäre vorher schon beschädigt gewesen.

Aaach, sowas macht doch keiner, wird sich so mancher jetzt denken. Aber bei mehreren Millionen Mitgliedern müssen zwangsläufig auch Gauner darunter sein.

Mein Tipp: Zurücknehmen und vor dem erneuten Einstellen genau untersuchen. Unsichtbare Klebestellen gibt es eigentlich nicht.

Auf das Angebot des Käufers, den Schaden zu beheben und Dir dafür den Arbeitslohn in Rechnung zu stellen, würde ich mich auf gar keinen Fall einlassen. Das riecht schon etwas verdächtig!



Grüße

Jochen

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AutorJürg8en 8M., Belleville, Canada / 281687
Datum12.06.2006 13:3327698 x gelesen
Geschrieben von Uwe FunkHabt Ihr schon mal eine Lok auf Klebereste mit einer Speziallampe beleuchtet.



Gibt es so etwas überhaupt?



Hat der Käufer Dir Bilder geschickt auf denen Du das Problem sehen kannst?



Und er redet von "aufarbeiten"...was will er denn aufarbeiten.



Irgendwie klingt das alles nicht richtig.



Ich würde die Lok auch sofort zurücknehmen und dem nächsthöchsten Bieter anbieten. Gibt es bei ebay.de die 'second chance offer" wie bei ebay.com? Oder schick ihm einfach ein mail.

Und vergiss' nicht die eBay Gebühren zurückzufordern.



Gruß Knut

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AutorUwe 8F., Wiesbaden / 281690
Datum12.06.2006 16:2927757 x gelesen
Die Vorgeschichte habe ich Ihm schon geschrieben und eine Kontaktleiste angeboten. Ich habe auch Loks die irgendwo geklebt waren, aber man hat es nicht gesehen und war für mich ok.

Er beanstandet das der Lokführer in der Lok geklebt ist. Ist der nicht schon von LGB hineingeklebt oder wie soll der in der Lok feststehen ohne geklebt.



Gruß

uwe

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AutorUwe 8F., Wiesbaden / 281691
Datum12.06.2006 16:4627588 x gelesen
Ich habe jetzt schon einiges im Ebay erlebt.



Die Reinigungslok ersteigert in meiner Nähe und die Lok stand dann in Hamburg und ich sollte lieber überweisen.

Ja, 2 Wochen nichts nach der Überweisung und dann habe ich eine Telefonnumer über die Auskunft erfahren und die Leute wußten von nichts.



Es ging dann so aus, das ich nach einem 3/4 Jahr von Ebay über Käuferschutz 175 Euro von 340 Euro zurück bekommen habe. Eine Anzeige hatte ich bei der Polizei gemacht und das Verfahren wurde wegen geringfüge Strafe gegenüber den Hauptstrafsachen welche der Typ im Internet verursacht hat beigelegt.



oder ich habe eine Lok versteigert und der Typ hat sich nie gemeldet !

Nach 2 Wochen hatte er 5 negative Bewertungen und wurde von Ebay gesperrt.

Aber dann kam es !! Die 4 Mitglieder und ich von Ebay die Ihn eine negative Bewertung gegeben haben, hatten dann auf einmal auf Ihrem Konto Abbuchungen von 800 Euro bis 1300 Euro Handyrechnung von dem Typ, weil man ja die Bankverbindung dem Käufer zu schickt. Geld wieder zurück geholt.

Gott sei Dank.



Meine erste Lok im Ebay war eine Mallet und der Verkäufer bot mir noch eine Dampflok mit Sound an. Eine kleine Pennyslvenia-Lok für 250 Euro an, aber der Deckel von der Kiste fehlte.



Diese Lok habe ich auch jetzt versteigert und bekam nur 105 Euro.

Jetzt weiß ich warum! Die Lok ist in einem Startpacket mit 2 Wagen,Trafo,Schienen u.S.w. Der Deckel fehlte natürlich weil er den Kasten sauber unter der LOk abgeschnitten hat und die Wagen u.s.w extra verkauft hat. Der Startset war jetzt auch im Ebay für 250 euro neu.



Es gibt schon viel schwarze Schafe !!!

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AutorJürg8en 8M., Belleville, Canada / 281692
Datum12.06.2006 16:5827729 x gelesen
Geschrieben von Uwe FunkEr beanstandet das der Lokführer in der Lok geklebt ist. Ist der nicht schon von LGB hineingeklebt oder wie soll der in der Lok feststehen ohne geklebt.



Hallo Uwe -



Na jetzt muß ich schon lachen.



Selbstverständlich ist der Lokführer geklebt.



Er kann von Glück reden daß der noch geklebt ist, bei den meisten meiner alten Loks aus diesen Jahren hat sich der Klebstoff gelöst und der Lokführer ist verloren gegangen (wenn man ihn nicht gleich wieder einklebt).



Wenn das das einzige Problem ist...na da ist das kein Problem.



Gruß Knut

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AutorJürg8en 8M., Belleville, Canada / 281693
Datum12.06.2006 17:0727633 x gelesen
Ich habe schon über 500 mal bei ebay gekauft und verkauft und hatte nur einmal Probleme - ein Märklin Spur I Wagen der als LGB verkauft wurde.

Hätte ich eigentlich an den Doppelpuffern erkennen müssen.



Aber der Verkäufer hat mir anstandslos das Geld zurückerstattet und ich ihm den Wagen.



Meine ebay Versteigerungen sind so halb in Deutschland, halb in USA und ganz selten in Canada. Auch über diese Entfernung scheint das gut zu klappen, besser noch als mit Internet Käufen von Geschäften.



Gruß Knut

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AutorBern8d K8., Heide / 281694
Datum12.06.2006 17:5027528 x gelesen
Hallo,

da hat Knut S. wohl auch ne Menge falsch gemacht, worüber man auch viel sabbeln kann.

Die Erfahrung zeigt, dass viele Käufer nicht lesen (können).

Die Artikelbeschreibung hat die Einstufung "Gebraucht". Das genügt, um einen Artikel als gebraucht einzustufen, sonst würde man ja "NEU" auswählen.

Gebraucht ist gebraucht und nicht nagelneu.



Übrigens bin ich an dieser Speziallampe interessiert.



Ich würde es aussitzen (einen auf Helmut Kohl machen). Immerhin hast Du ja 426 positive Bewertungen und das soll erstmal einer nachmachen.

Einen son verrückten Armleuchter hat man immer mal. Mir brachte er ne negative Bewertung ein. Ich lebe immer noch und ganz normal.

Gruß

Bernd K.

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Autorroma8n .8., tulln an der donau / 281699
Datum12.06.2006 20:3827539 x gelesen
Zwar habe ich bei Ebay noch nich so viel Erfahrung, aber mit Modellen von LGB (seit 1985) Für mich sieht das nicht nach einem "sauberen" Käufer aus.



Gebraucht ist gebracht. Das mit dem Privatverkauf war allerdings eine Nachlässigkeit. Es haben ja immer Menschen sich zur Aufgabe gemacht anderen Menschen das Leben schwer und sich selber reicher zu machen, in dem sie kleinste Fehler finden und diese schamlos ausnutzen.



Aber diese Speziallampe würde mich auch interressieren.

Allerdings, wenn er sich über den vom Hersteller geklebten Lokführere beschwert, gibt er zu keine Ahnung von LGB Artikeln zu haben. Somit sind seine Aufarbeitungspläne und Spezialuntersuchungen einfach nur blödes Geschwätz. Da will wohl jemand noch günstiger an eine Lok kommen.



Wenn man eine Rechtschutzversicherung hat würde ich so etwas bis zum Ende treiben, ansonsten kanns teuer werden. Es ist eine Farge ob man aus Prinzip handelt oder den geringsten Aufwand will.



Roman

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AutorMich8ael8 a.8, Torneschiavo / SH / 281700
Datum12.06.2006 21:0627415 x gelesen
Geschrieben von Jochen G.Der geht ungefähr so: Es handelt sich um eine Privatauktion und der Artikel wird verkauft wie gezeigt, daher gem. EU Recht keine Garantie und kein Umtausch usw. Oder so ähnlich.



Es muss 'ohne Gewährleistung' heißen, nicht Garantie. Das ist juristisch ein großer Unterschied. Denn Garantie muss man nicht nach EU-Recht gewähren, sondern Gewährleistung, wenn man sie als Privatperson nicht explizit ausschließt. Das wird immer wieder verwechselt, und führt im Ernstfall zu Verpflichtungen des Verkäufers, die er beim Verkauf nicht eingeplant hat.

Gruß,

Michael

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Autorgerd8 b.8, Berlin / 281701
Datum12.06.2006 21:1227423 x gelesen
Hallo Uwe,



offentsichtlich ist dem Käufer klar geworden, ds er reichlich viel Geld für die Lok bezahlt hat und will jetzt irgendwie aus der Geschichte raus.



praktikable Möglichkeiten:



- akzeptablen finanziellen Ausgleich aushandeln.



- Lok zurücknehmen und Geld zurück, wenn möglich in der Reihenfolge, sonst bist Du Lok und Geld los !!



- einfach aussitzen und ggf. eine negative Bewertung erhalten. Bei Deinen vielen Bewertungen kannst Du ruhig eine negative wegstecken und entsprechend kommentieren.



Alles andere erscheint mir bei der seltsamen Argumentation des Käufers recht zäh und mühselig. Zumal wenig Kenntnisse zu LGB Loks vorhanden ist.







.---Gruß---Gerd--- :



gerd-by-txl



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AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / 281702
Datum12.06.2006 21:3927774 x gelesen
Moin,



Geschrieben von Uwe FunkDie Auktion im Ebay (www.ebay.de) war die Artikelnummer 7413233612 und dort sind auch Fotos und Beschreibung.



Von solchen Selbst-Identitäten- Lüftern träumt natürlich jeder Finanzamts-Fahnder. Bei Ebay sehen sie ganz besonders gerne mit sehnsüchtigen Augen rein.

Der/die wird sich jetzt fragen, ob U.F. = Waldsuper...bei den vielen Bewegungen nicht eventuell so eine Art Hobbyhändler ist, und den eventuell mal mit seinen Kontoauszügen vorladen. Da kann dann schon mal der Erklärungsnotstand ausbrechen und die eine oder andere Unregelmässigkeit in der eigenen Buchführung auffallen.



Gewitzte Vielverkäufer wechseln so alle 40 - 50 Verkäufe die Identität und pfeifen auf Bewertungsprofile. Liest sowieso keine Sau.



Im vorliegenden Fall, wo es einer scheinbar auf die dreiste Tour versucht, würde ich allerdings auch die Lösung, Ware zurücknehmen empfehlen und mir recht viel Zeit mit der Erstattung des Kaufpreises nehmen.

Rechtsschutzversicherungen werden solche Sachen wegen Geringfügigkeit des Streitwertes nicht übernehmen.



Ebay kann schon witzig sein. Aber als verlänmgerter Arm des Sperrmülls ist es immer noch profitabler, als die Sondermüllentsorgung. D kann man den gelegentlichen Flopp schon mal verkraften.



Grüße



Otter 1

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AutorJoch8en 8G., Pörnbach / 281705
Datum13.06.2006 08:3727754 x gelesen
Moin,



Jürgen, erschreck den armen Uwe doch nicht so. Ich denke, um das Finanzamt braucht sich Uwe nicht zu sorgen. Um vom Finanzamt als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden, zählt nicht alleine die Anzahl der Bewertungen. Dazu muß man auch noch über einen längeren Zeitraum regelmäßig immer wieder gleichartige Artikel anbieten. Das ist hier aber nicht der Fall. Uwes Verkäufe sind nicht nur Modellbahnartikel und außerdem hat er in etwa ebensoviele Bewertungen von Verkäufern wie von Käufern.

Selbst wenn einer die geerbte Modellbahnsammlung seines Opas versilbert, und das können leicht mal mehrere hundert oder mehr Teile sein, ist er deshalb noch lange kein Händler.



Wenn wir schon mal beim Thaema eBay sind, dazu noch etwas am Rande. Wie jeder weiß, ist die wirtschaftliche Lage zur Zeit nicht so rosig. Davon betroffen sind unter anderem auch die 140.000 Anwälte in Deutschland. Auch die suchen händeringend nach Einnahmequellen. Bei eBay sind sie zum Teil schon mal fündig geworden. Wenn sie in Angeboten etwas verwertbares finden, schicken sie den Anbietern kostenpflichtige Abmahnungen. Das liegt fast immer im vierstelligen Bereich. Schon deshalb ist es wichtig, sich beim Einstellen möglichst keine Fehler zu leisten. Das gilt auch für Privatpersonen, auch die können selbstverständlich abgemahnt werden. Und für eine Privatperson wird das ganze noch teurer als für eine Firma denn die Privatperson muß dafür auch noch Mehrwertsteuer zahlen.



Grüße

Jochen

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AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / 281706
Datum13.06.2006 09:1827687 x gelesen
Moin,



Geschrieben von Jochen G.Ich denke, um das Finanzamt braucht sich Uwe nicht zu sorgen. Um vom Finanzamt als gewerblicher Verkäufer eingestuft zu werden, zählt nicht alleine die Anzahl der Bewertungen



Das dachte ich bis voriges Jahr allerdings auch. Bis zu meiner Steuerprüfung. Erschwerend kommt in meinem Fall noch dazu, das ich als Teilzeit Fachautor manche Modellbahnausgaben durchaus als Betriebsausgaben verbuche. Da ist es dann Jahre später sehr schwierig, private und berufliche Nutzung auseinanderzuhalten.



Das gilt z.B. auch für meinen maßgeschneiderten Frack. Da ich den, zumindest in den Augen des FA, auch privat nutzen kann. z.B. beim Wiener Opernball, konnte ich den auch nur zu 8o% steuerlich geltend machen. Bei Smokings konnte ich beweisen, dass ich mehrere besitze, davon einen privaten. Wenn ich also demnächst bei Modellbahnausstellungen im Frack oder Smoking antrete, dann hat das rein steuerliche Gründe.



Bei der geerbten Modellbahnsammlung könnte sich die Erbschaftsteuer dafür interessieren. Es würde ja auffallen, wenn der Opa im Armenhaus verstorben ist, aber seine Eisenbahnsammlung plötzlich Zehntausende von Eus bei Ebay bringt.



In diesem Thread ließ allerdings mehr die Meldung über den Mißbrauch von Kontodaten bei mir alle Alarmglocken schrillen. Da viele Ebayern ja ihre Kontodaten hinterlegen, brauche ich bloss irgendwelche Artikel kaufen und schon habe ich deren Kontodaten. Wenn ich dann schnell genug bin, kann ich

da gut und gründlich abräumen. Ich die Daten einfach einem kriminellen Kollegen weiter, und tauche selber noch nicht einmal als Täter auf.



Ich seh schon. Ich werde mir für Online-Geschäfte ein weiteres, leeres Konto zulegen müssen um potentiellen Schaden zu begrenzen.



Grüße



Otter 1







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AutorMagn8us 8M., Lontzen / 281707
Datum13.06.2006 09:2327374 x gelesen
Siehe hierzu auch den Artikel in der aktuellen c't.



Heise Artikel (Auszug)



Nach Ansicht der Finanzämter kann man sehr viel schneller zum Händler werden, als einem lieb ist.

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AutorJoch8en 8G., Pörnbach / 281709
Datum13.06.2006 09:3727646 x gelesen
Moin,



Geschrieben von Otter 1 .In diesem Thread ließ allerdings mehr die Meldung über den Mißbrauch von Kontodaten bei mir alle Alarmglocken schrillen. Da viele Ebayern ja ihre Kontodaten hinterlegen, brauche ich bloss irgendwelche Artikel kaufen und schon habe ich deren Kontodaten. Wenn ich dann schnell genug bin, kann ich

da gut und gründlich abräumen. Ich die Daten einfach einem kriminellen Kollegen weiter, und tauche selber noch nicht einmal als Täter auf.




Das ist zwar ausgesprochen ärgerlich aber das Geld bekommt man normalerweise wieder zurück. In so einem Fall kann die Bank nämlich keine Einzugsermächtigung vorweisen.

Ich werde meine Daten bei eBay aber nichtsdestotrotz auch herausnehmen. Guter Hinweis, Danke!!



Der Artikel in der c't ist sehr aufschlußreich und auch gut recherchiert, kurz er passt wie die Faust aufs Auge. Hinsichtlich der Abmahnerei wegen angeblicher Markenrechtsverletzung kann ich das aus leidvoller eigener Erfahrung bestätigen. Die Erfahrung hat 1.400 Eus gekostet.

Die Warnungen sollten äußerst ernst genommen werden.



Gruß

Jochen

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AutorChri8sti8an 8U., Augsburg / 281711
Datum13.06.2006 10:3227638 x gelesen
Hallo!



Ja! Ein neues Mitgliederkonto eröffnen machen freilich mehrere! Gerade auf den aufgezählten Gründen!



Ich dachte auch, die Daten werden nach ca 60 Tagen gelöscht! denkste! Mann mann einen Jahrelang zurückverfolgen! Besser mann macht Privatauktionen! Die werden nicht solange gespeichert und mann hat im Nachhinein keine Artikelnummern, keinen Auktionstext und auch keinen Betrag zum Nachforschen!



Denn mann kann ja bei öffentlichen Auktionen gleich beim Käufer und beim Verkäufer nachschauen! Zwar wird die Auktion irgendwann von der plattform verschwinden, aber ide Artikelnummer bleibt und die verrät einem Schnüffler schon viel. Auch das Finanzamt kann mit ebay Artikelnummern arbeiten!



Also besser private Auktionen durchführen, wo mann Bieter und Käufer nicht sehen kann. Nur in der bewertung steht dann der Bewertungstext, aber keine Artikelnummer, sondern privat!



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AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / 281712
Datum13.06.2006 11:0427734 x gelesen
Moin,



Geschrieben von Christian UffingerAuch das Finanzamt kann mit ebay Artikelnummern arbeiten!



Ja, besonders wenn sie bei "Vielverkäufern" einfach einen Testkauf machen. Damit kommt man legal an die Adresse der Pseudonyme und kann dann bei Bedarf mal hachhaken oder mit anderen Datensammlungen abgleichen.



Das ist selbstverständlich kein böser Wille oder eine Schikane der Behörden, sondern ihre Aufgabe. Dafür zahlen wir ja schliesslich Steuern.

Vermutlich kostet das jetzige Steuerverwaltungssystem mehr, als an Steuern reinkommen.



Mit der Steuererklärung auf dem Bierdeckel ist es ja leider nix geworden.

So große Bierdeckel liessen sich nicht herstellen.



Grüße



Otter 1



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AutorChri8sti8an 8U., Augsburg / 281713
Datum13.06.2006 14:2327673 x gelesen
Hallo!



Jetzt hat es mich auch erwischt!



ebay macht bald keinen Spaß mehr und ab 2007 mit der "Märchensteuererhöhung" erst recht nicht mehr!



Ich habe als Zahlungsart bei meinen Auktionen keine Kreditkarten akzeptiert, aber PayPal und ging davon aus, daß wenn ich keine Kreditkarten akzeptiere dies auch für PayPal gilt, daß ich akzeptiere. So ein sch...... DR. muckt jetzt auf und droht mir mit Konsequenzen! Hat er Recht, oder ich?



Vielen Dank!















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AutorJoch8en 8G., Pörnbach / 281714
Datum13.06.2006 16:1227679 x gelesen
Hallo,



Du willst sicher darauf hinaus, dass Dir, wenn der Käufer per PayPal von seiner Kreditkarte zahlt, Du einen bestimmten Prozentsatz (3,5% ??) als Gebühr von dem Betrag abgezogen bekommst!?

Keine Kreditkartenzahlung heißt keine Zahlung direkt mittels Kreditkarte weil Du keinen Vertrag mit einem Kreditkartenunternehmen hast.

Bei Zahlungsmöglichkeit mit PayPal sollte/muß man den Käufern klipp und klar im Angebotstext mitteilen, dass sie bei Zahlung mit Kreditkarte über PayPal einen Zuschlag zahlen müssen.

Kurzum - vergißt man das, muß man mit dem Gebührenabzug leben.

Also, wenn Du noch Angebote laufen hast - schnellstmöglich überarbeiten.



Grüße

Jochen

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AutorChri8sti8an 8U., Augsburg / 281716
Datum13.06.2006 18:4928623 x gelesen
Hallo Jochen!



Ich habe nur ein Basiskont, wo keine Kreditkartenzahlung möglich ist! Leider gibt es keine Unterscheidungen (Symbole oder ein Hinweistext), welcher Verkäufer mit PayPal Kreditkarten akzektiert, bzw. annehmen kann und welcher nicht! PayPal macht das auch nicht! Das haben die mir gemailt!



Jetzt habe ich zu meinen neuen Auktionen hingeschrieben, daß ich keine Kreditkarten akzeptiere! Bei den anderen Auktionen geht das nicht mehr, weil die heute auslaufen!



PayPal sieht das ganz anderst als Du! Die sagen, ich muß das nicht schreiben und der Käufer MUSS das akzeptieren, wenn ich Kreditkartenzahlungen nicht annehme und zurückgebe und der Käufer MUSS dann auf einem anderen Weg zahlen.



Hier die beiden Mails von PayPal:



Sehr geehrter Herr Christian Uffinger,



vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal. Mein Name ist Rene Gehrmann,

gern bin ich Ihnen bei Ihrem Anliegen behilflich.



Wenn Sie PayPal bei Ihren Auktionen anbieten, können Sie selbst

entscheiden, welche Zahlungsmethoden Sie akzeptieren. Falls Sie eine

Kreditkartenzahlung ablehnen, hat ja der Käufer noch die Möglichkeit

Ihnen den Betrag zu überweisen oder anderweitig zukommen zu lassen.



Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und ich wünsche Ihnen

einen angenehmen Tag.



Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, falls Sie

Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben.



Mit freundlichen Grüßen,

Rene Gehrmann

PayPal Kundenservice

ein eBay-Unternehmen



Copyright © 1999-2006 PayPal. Alle Rechte vorbehalten. PayPal (Europe)

Ltd. ist als E-Geld-Institut von der Financial Services Authority in

Großbritannien autorisiert und wird von dieser gemäß EU-Richtlinie

2000/46/EG reguliert. PayPal FSA-Registrierungsnummer: 226056.



Sehr geehrter Herr Christian Uffinger,



vielen Dank für Ihre Anfrage an PayPal. Wir bedauern Ihre

Unannehmlichkeiten und möchten Ihnen gerne weiterhelfen.



Leider ist es in manchen Ländern nur möglich Zahlungen per Kreditkarte

durchzuführen. Wenn ein Käufer versucht Ihnen eine Kreditkartenzahlung

zu senden, werden Sie von dem PayPal-System gefragt, ob Sie die Zahlung

akzeptieren möchten. Wenn Sie die Transaktion akzeptieren, müssen Sie

natürlich das PayPal-Konto hochstufen, da man mit dem Basiskonto keine

Kreditkartenzahlungen empfangen kann. Der Empfang ist dann jedoch mit

Gebühren verbunden. Sie haben jedoch das Recht zu entscheiden, ob Sie

ablehnen oder akzeptieren möchten. Der Käufer muss eine andere

Zahlungsmethode wählen, wenn Sie ablehnen.



Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten. Ich bitte um Ihr

Verständnis.



Bitte zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen, falls Sie

Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben.



Mit freundlichen Grüßen,

Nicole

PayPal Kundenservice

ein eBay-Unternehmen



Copyright © 1999-2006 PayPal. Alle Rechte vorbehalten. PayPal (Europe)

Ltd. ist als E-Geld-Institut von der Financial Services Authority in

Großbritannien autorisiert und wird von dieser gemäß EU-Richtlinie

2000/46/EG reguliert. PayPal FSA-Registrierungsnummer: 226056.

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AutorBros8ch 8H., Winsen Luhe / 281721
Datum14.06.2006 10:1327792 x gelesen
Moin, moin



Ich hab mir den paypal-account mit Möglichkeit zur Kreditkartenzahlung gegönnt. Bin sehr zufrieden.



Gebühren fallen ja nur bei der Zahlung mit Karte an - dafür ist det Geld dann auch unübertroffen schnell da.



Wenn ich mal ein paar Monate nichts mit paypal mache - egal - kost ja nüscht.

Und wenn - wie gestern - ein Ami was kauft - prima - die paar Euros Gebühren muß man halt einkalkulieren.





Tschüß



Harald

www.williwinsen.de Modellbahn HP

www.lasergang.de gelasertes in 1:22,5 und 1:13,3

www.eisenbahn-modulbau.de Shop

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AutorChri8sti8an 8U., Augsburg / 281722
Datum14.06.2006 14:5727610 x gelesen
Hallo Harald!



Geschrieben von Brosch Haralddafür ist det Geld dann auch unübertroffen schnell da



Das Geld ist meistens schnell da! in Ausnahmefällen muß der Käufer erst an PayPal überweisen! Hier wäre eine normale Überweisung schneller gewesen! Das weiß mann aber leider vorher nicht! Meistens kann aber direkt vom PayPal-Konto, oder per Lastschriftverfahren werden! im letzteren Fall geht PayPal in Vorkasse! Beides ist aber sofort da! Nur wie gesagt das Überweisen an PayPal dauert länger!



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AutorBern8d K8., Heide / 281723
Datum14.06.2006 18:3627512 x gelesen
Hallo Ihr Rätsel rater,

Ich würde mal etwas mehr aufpassen. Das Problem ist nicht die 3,5% mehr Unkosten oder soll ich ne Kreditkartenzahlung zulassen oder nicht.

Ich hätte an Eurer Stelle mal die Konditionen UND das Forum für PayPal

gelesen.

---------------

Nun, das habe ich schon einige Monde vorher gemacht und mich deshalb auch gegen Scheibenkleister-Paypal entschieden.



Unter anderem war auch zu lesen...



...Ich bekam von Paypal den Bescheid, dass das Geld für eine bestimmte Auktion angekommen ist. Sofort habe ich den Artikel nach Frankreich geschickt. Tage später wollte ich mein Geld von Paypal haben.

Und Pustekuchen. Der Käufer hat gemeldet, dass er das Paket nie bekommen hat. Trotz Sendungsverfolgung und Nachweis von der Post hat Paypal das Geld zurück transferiert und glaubt der Aussage des Käufers.



Na, dann man viel Spass mit dem Paypal. Eine Kreditkartenzahlung ohne Paypal muss meine (jede Bank) annehmen und ist weitaus sicherer als Paypal.



Viel Spaß beim nachlesen.



Gruß

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Autorgerd8 b.8, Berlin / 281724
Datum14.06.2006 19:2327395 x gelesen
Hi Bernd,



das beschriebenen Prozedere nennt man, glaube ich, 'KÄUFERSCHUTZ' und ist ein durchaus sinnvolles Instrument.

Wenn der Käufer aus Frankreich schon 'Tage später' ein Paket als nicht angekommen meldet, scheint mir hier ein anderes Problem vorzuliegen. Der Versand dauert doch schon in der Regel über eine Woche.

Sollte man den 'Käuferschutz' so einfach zum Betrug ausnutzen können ?



Gerade wegen der einfachen Zahlung im internationalen Zahlungsverkehr habe ich mich für PayPal entschieden und das schon lange bevor PayPal zu eBay kam. Mittlerweile div. Käufe und Verkäufe ohne den Hauch irgendwelcher Probleme.

Für Überseezahlungen (USA,Chile etc.) genial !!!!

Für Inlandszahlungen dagegen überflüssig ! Es sei denn, man legt auf den Käuferschutz wert.





.---Gruß---Gerd--- :



gerd-by-txl



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AutorChri8sti8an 8U., Augsburg / 281725
Datum14.06.2006 19:2727153 x gelesen
Hallo!



Geschrieben von Bernd KarstenUnter anderem war auch zu lesen...



...Ich bekam von Paypal den Bescheid, dass das Geld für eine bestimmte Auktion angekommen ist. Sofort habe ich den Artikel nach Frankreich geschickt. Tage später wollte ich mein Geld von Paypal haben.

Und Pustekuchen. Der Käufer hat gemeldet, dass er das Paket nie bekommen hat. Trotz Sendungsverfolgung und Nachweis von der Post hat Paypal das Geld zurück transferiert und glaubt der Aussage des Käufers.



Na, dann man viel Spass mit dem Paypal. Eine Kreditkartenzahlung ohne Paypal muss meine (jede Bank) annehmen und ist weitaus sicherer als Paypal.



Viel Spaß beim nachlesen.





Tja! Deswegen buche ich alles Geld sofort wieder von PayPal ab, sobald Geld angekommen ist!



@Bernd! Ich hätte es auf einen Prozess ankommen lassen! Schließlich hast Du ja den Nachweis von der Post gehabt, daß das Paket ausgeliefert wurde! Und wenn es nicht angekommen ist, dann haftet sowieso die Post!



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AutorChri8sti8an 8U., Augsburg / 281726
Datum14.06.2006 19:3327173 x gelesen
Hallo Gerd!



Geschrieben von gerd by txlFür Inlandszahlungen dagegen überflüssig ! Es sei denn, man legt auf den Käuferschutz wert.





Das ist Ansichtssache! Mann hat das Geld meistens sofort und das ist doch auch nicht schlecht!

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AutorStef8an 8K., Hannover / 281727
Datum14.06.2006 20:1627120 x gelesen
Geschrieben von Bernd Karsten Eine Kreditkartenzahlung ohne Paypal muss meine (jede Bank) annehmen und ist weitaus sicherer als Paypal.



Um falsche Hoffnung zu zersteuen,

das tut keine Bank.

Zur Akzeptanz einer Kreditkartenzahlung brauchst Du einen entsprechenden Vertrag mit einem Kreditkarten-Acquirer. So etwas gibt es nicht für Privatkunden und reine MoTo-Händler haben z.T. damit auch Schwierigkeiten.

Bei Kreditkartenzahlung ohne PIN oder Unterschrift hat der Händler häufig Probleme, die Transaktion nachzuweisen.

Darum arbeitet u.a. PayPal mit der 1 Euro Abbuchung bei Registrierung der Kreditkarte.



Kreditkartenzahlung direkt auf Girokonto gibt es nicht, deshalb ist PayPal für Transaktionen außerhalb Europas durchaus sinnvoll. Innerhalb Europas funktioniert die Europa-Überweisung mit IBAN und BIC recht flott und ist billiger als PayPal mit Kreditkarte.



Stefan

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 12.06.2006 11:35 , Wiesbaden
 12.06.2006 11:56 , Friesland
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