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ThemaMwSt/Zoll auf Vesandkosten15 Beträge
RubrikAllgemeine Themen
 
AutorStef8an 8H., Remscheid / 288801
Datum16.03.2007 13:347543 x gelesen
Hallo Zusammen,

habe eine Lok aus USA bekommen und musste beim Hauptzollamt 19% nicht nur auf den Warenwert sondern auch auf die Versandkosten bezahlen. Weiss jemand ob das richtig sein kann?
Gruß
Stefan


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AutorBodo8 H.8, Nürnberg / Bayern288802
Datum16.03.2007 13:586768 x gelesen
Das ist richtig. Hat man mir auch schon mehrmals abgenommen.


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AutorBodo8 H.8, Nürnberg / Bayern288803
Datum16.03.2007 14:016765 x gelesen
Was hast Du Dir denn schicken lassen?
Wo gekauft, oder bei wem?
Was hats gekostet?
Wieviel war der Versand?
Wie lange hats gedauert?


Neugier Neugier...


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AutorHelm8ut 8K., Steinfurt / 288807
Datum16.03.2007 14:126715 x gelesen
Ja das ist leider juristisch so abgesegnet.
Ich halte das allerdings auch nicht für ok.

Aber es gibt noch andere Absonderlichkeiten. Zum Beispiel Mehrwehrtsteuer auf eine Steuer?
Ja leider. Bei uns nämlich. Wir zahlen Mehrwertsteuer auf die Treibstoffsteuer.


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Autorgerd8 b.8, Bärlin - Steglitz/Zehlendorf / Berlin288812
Datum16.03.2007 14:476719 x gelesen
Hallo Stefan,

bisher musste man immer die 19% Umsatz- Einfuhrsteuer auch auf den Versand zahlen, wenn man über z.B. UPS geliefert bekommen hat.

DHL Lieferungen sind hiervon aber ausgenommen.
Also wenn eine Bestellung aus den USA mit (USPS) US-Post (in Deutschland dann DHL-Deutsche Post) verschickt wurde brauchst Du die Steuer nicht auch noch auf den Versand zu bezahlen. Die Deutsche Post ist von der Umsatzsteuer befreit.

Allerdings ist fraglich wie lange diese Befreiung wohl noch Bestand hat, denn es wird seit längerem über eine Abschaffung diskutiert.


.---Gruß---Gerd--- :

gerd-by-txl

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AutorFran8z-P8ete8r K8., Menden (Sauerland) / NRW288819
Datum16.03.2007 15:306784 x gelesen
Also ich habe mal gehört, dass das im ermessen des Zollbeamten liegt. Bei mir ist nämlich schon beides vorgekommen...


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Autorgerd8 b.8, Bärlin - Steglitz/Zehlendorf / Berlin288821
Datum16.03.2007 15:566814 x gelesen
Hallo,

im Ermessen des Zollbeamten liegt es Dir nicht zu glauben, dass Du als Privatperson bestellt hast, denn nur dann gilt die Umsatzsteuerbefreiung. Für 'Firmen' natürlich nicht !!


.---Gruß---Gerd--- :

gerd-by-txl

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AutorMaar8ten8 M.8, Haarlem, Niederlande / 288822
Datum16.03.2007 16:206688 x gelesen
In die Niederlande ist es genau so.

Schöne Grüssen,
Maarten Meeuwes.


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AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / NRW288829
Datum16.03.2007 19:156844 x gelesen
Moin,

Geschrieben von gerd by txlim Ermessen des Zollbeamten liegt es Dir nicht zu glauben, dass Du als Privatperson bestellt hast, denn nur dann gilt die Umsatzsteuerbefreiung.

Dieses Thema kommt alle halbe Jahr unter einen anderen Titel wieder; Und jedes Mal wird der gleiche Unfug wiederholt.

Ein Zollbeamter braucht nix zu glauben, der hat seine klaren Vorschriften. Sehr wahrscheinlich hat er sogar eine Ausbildung. Der schlägt im Zweifelsfall einfach in seinen Regularien nach und findet dort, bis 50 Euro kann man das als Geschenk behandeln, weil das Ausfüllen der Formulare wesentlich mehr Geld kostet, als das, was für den Staat reinkommt. BEi Pr4essemustern kann er sogar noch wesentlich großzügier sein, weil sonst eine Formularflut für potentiell temporäre Einführung droht. Das hat jedenfalls nix mit Galuben zu tun.

Die Einfuhrumsatzangaben (Zoll & Steuer) werden nicht von der Post berechnet, sondern von den dafür zuständigen Behörden. Das ist normalerweise Warenwert plus Versandspesen, wie sie auf der Rechnung ausgewiesen sind.
Die Post oder andere Zusteller reichen diese Zahlen weiter und erheben je nach Geschmack oder Bedarf nochmals ihre eigenen Gebühren für die Kassiererei. Die sind jeweils auf den Zustell-Papieren der jeweiligen Auslieferer genau aufgeschlüsselt. Jedenfalls kassiert die Post die Einfuhrumsatzsteuer in voller Höhe für die Finanzbehörden.

Es soll Kunden geben, die nicht nur ihre Tankstellenbelege über Ebay verkaufen, sondern auch noch die Papiere ihrer Privatimporte. Für Profis ist die Einfuhrumsatzsteuer ja nur ein durchlaufender Posten. Die Zeche zahlt immer der Endverbraucher.

Viel Spaß

Otter 1


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Autorgerd8 b.8, Bärlin - Steglitz/Zehlendorf / Berlin288834
Datum16.03.2007 21:496677 x gelesen
Hallo Otter,

Geschrieben von ---Otter 1--- Dieses Thema kommt alle halbe Jahr unter einen anderen Titel wieder; Und jedes Mal wird der gleiche Unfug wiederholt.


;dann stelle Dich bitte einmal einen Vormittag in die Abfertigungsbereich hier am Hauptzollpostamt am Insbrucker Platz in Berlin und beobachte das Geschehen.

Klare Vorschriften mögen ja sein und werden sicherlich auch oft genug ungesetzt. Trotzdem gibt es um fast jedes Paket ein feilschen, lamentieren und dergleichen.

Da wird die Angabe zum Warenwert bezweifelt.
Da wird der Status des Abholers oft genug als Gewerbetreibener eingestuft.
Da werden Pakete ohne Abrechung - auf gut Glauben - herausgegeben, wenn die Warteschlange lang ist und der Empfänger freundlich und glaubwürdig etwas versichert, auch wenn der Wert ein Vielfaches über der Freigrenze liegt.
usw. usw. usw.

Nahezu alles selber schon erlebt und erfahren - soviel zum Thema Glauben, Ermessen und Unfug !!

Nach wie vor gilt : Privatpersonen zahlen auf den DHL-Versand KEINE Einfuhr- Umsatzsteuer !

UPS z.B. berechnet sogar noch 10 Euro Bearbeitungsgebühr, auch hierauf sind die 19% fällig !!


.---Gruß---Gerd--- :

gerd-by-txl

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AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / NRW288842
Datum16.03.2007 23:016674 x gelesen
Moin,

Geschrieben von gerd by txldann stelle Dich bitte einmal einen Vormittag in die Abfertigungsbereich hier am Hauptzollpostamt am Insbrucker Platz in Berlin und beobachte das Geschehen.

In den frühen Siebzigern, als ich noch in Berlin gearbeitet habe, hatte ich dieses Vergnügen einmal pro Woche. Auch damals gab es schon reichlich Kunden, die meinten, sie würden die eine oder andere Mark sparen, wenn sie sich nur blöd genug dranstellen.

Geschrieben von gerd by txlNach wie vor gilt : Privatpersonen zahlen auf den DHL-Versand KEINE Einfuhr- Umsatzsteuer !

Das ist richtig. Aber sie zahlen EUSt. und Zoll für die Frachtkosten Ausland bis zu DHL. Das kann man den Begleitpapieren entnehmen. Natürlich rutschen hin und wieder Pakete und Päckchen beim Zoll durch und es entfallen überhaupt keine Abgaben und es gibt auch keine Begleitpapiere. Leider ist da kein Verlass drauf.

Grüße

Otter 1


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Autorgerd8 b.8, Bärlin - Steglitz/Zehlendorf / Berlin288846
Datum16.03.2007 23:406692 x gelesen
Hallo Otter,

warum bist Du nur solch ein 'Menschenfeind' geworden, dass in Deiner Ausdrucksform permanent Unterstellungen wie 'Unfug' oder 'blöd' zu finden sind ?

Geschrieben von ---Otter1--- Und jedes Mal wird der gleiche Unfug wiederholt.

Geschrieben von Otter 1 .Das ist richtig. Aber sie zahlen EUSt. und Zoll für die Frachtkosten Ausland bis zu DHL. Das kann man den Begleitpapieren entnehmen
Ich möchte die Aussage noch einmal wiederholen: Auf die Versandkosten, aus z.B. den USA mit USPS und DHL, werden dem privatem Empfänger KEINE (null -niente - nada - nothing) Steuern auf den Versand berechnet. Der Empfänger zahlt lediglich auf den WARENWERT die Abgaben.

Geschrieben von Otter 1 .Auch damals gab es schon reichlich Kunden, die meinten, sie würden die eine oder andere Mark sparen, wenn sie sich nur blöd genug dranstellen.

Wem hift diese Aussage außer Deinem Ego und was hat das mit der Frage nach der Besteuerung der Versandkosten zu tun ?

... kopfschüttelnd .. gg


.---Gruß---Gerd--- :

gerd-by-txl

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AutorMatt8hia8s K8., Regensburg / 288850
Datum17.03.2007 00:086700 x gelesen
Also irgendwie bin ich da schon verwirrt. Die ganze Sache nervt mich nämlich schon auch an (das macht mein Gerechtigkeitssinn nicht mit, dass ich auf Transportkosten eine MWST zahlen soll, aber gut... wie schon zuvor einmal geschrieben: Wir zahlen auch Steuern auf Steuern...).

Ich habe letzte Woche ein Paket mit zwei F7 bekommen. Aus USA. Mit fettem "DHL" Paketband. Ich musste zahlen (MWST auf Transportkosten). Gewerbetreibend bin ich auch nicht. Vielleicht sollte ich die Papiere nochmal genauer ansehen?

Auf der einen Seite juckts mich nicht, denn die Loks sind immer noch ein Schnäppchen gewesen (und ich wusste vorher, dass ich die MWST auch auf den Versand zahlen muss, weil ich letztes Jahr schonmal zahlen musste (USA Trains Lok)). Bei 75$ Transportkosten sind 19% etwa 10,80 Euro mehr. Und dass ich den Wert der Ware versteuere, also das seh ich mal als "normal" an. Naja...

Auf der anderen Seite steht der Gerechtigkeitssinn... :-)

Wenn ich was importiere (wird wahrscheinlich noch mindestens einmal passieren), dann rechne ich die Transportkosten auf den VKP drauf und rechne alles mal 0,9, dann habe ich den ungefähren Preis in Euro inkl. Steuern. Und sollte ich mal weniger berappen müssen freu ich mich "wie ein Schnitzel" und kauf mir in der nächsten Wirtschaft selbiges :-)


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AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / NRW288853
Datum17.03.2007 09:176597 x gelesen
Moin,

Geschrieben von gerd by txlWem hift diese Aussage außer Deinem Ego und was hat das mit der Frage nach der Besteuerung der Versandkosten zu tun ?

Ich wollte damit ausdrücken, wenn man die Angestellten oder Beamten von Behörden vernünftig behandelt, bekommt man klare Auskünfte und meist einen vernünftigen Service. Wenn ich die allerdings als Halsabschneider und meine Lakaien ansehe, wie ich es leider oft in Warteschlangen sehe, dann wundert es mich nicht, wenn die Leute hinter dem Tresen sich mit ihren Mitteln zur Wehr setzen. Dienst nach Vorschrift funktioniert fast immer.

Wenn die Begleitpapiere bei den Sendungen in Ordnung sind, sprich es steht ein (glaubwürdiger) Warenwert auf dem Begleitzettel und es liegt eine Rechnung bei, übernimmt das Zollamt die Formalitäten und lässt es mit der Post ausliefern.

Lediglich wenn es Unklarheiten gibt, muss man selber beim zuständigen Zollamt antreten und den Warenwert auf irgendeine Art und Weise glaubwürdig machen. Der Überweisungsbeleg, ein Katalog oder die Werbeanzeige können manchmal ausreichen. Im Zweifelsfall können die Angestelten den Wert schätzen oder die Herausgabe verweigern, bis entsprechende Papier vorliegen. Innerhalb bestimmter Fristen kan das Zollamt die Ware auch zurückschicken.
Sehr oft kommt man als Selbstverzoller um die Abgaben auf Frachtkosten herum.

Manche Service Firmen, z.B. UPS oder Feedex nehmen den Behörden die Arbeit ab und lassen sich entsprechend dafür vom Kunden bezahlen.

Günstiger kann man weggkommen, wenn man sich einen Wohnsitz in einem Nicht EU Land sucht.
Das nächste, welches mir einfällt, wäre die Schweiz. Dort ist der EUSt-Satz wesentlich geringer und
bei Einfuhren aus EU Ländern bekomme ich die Ware sogar noch um den jeweils geltenden MWST-Satz günstiger.

Wie ich dann in der Praxis die Ware legal in die BRD importiere weiß ich leider auch nicht so genau. (Kleiner Scherz von mir)

Viel Spaß

Otter 1


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AutorOthm8ar 8O., Petronell-Carnuntum / Niederösterreich289720
Datum11.04.2007 19:386477 x gelesen
Also bei uns in Österreich ist das klar geregelt, wobei ich es auch als Unfug halte:

Warenwert
+Versand
=Grundlage für Zoll
neuer Warenwert
+Zoll (wenn zollhängig)
=Grundlage für Einfuhrumsatzsteuer
+20%Eust für ÖSIS

Zoll +Eust ist vom Privatimporteur zu entrichten. Steuer auf Zoll ist zwar in meine Augen Doppelbesteuerung aber entspricht der Zollbehandlung der EU und ist somit korrekt. Also schön rechnen bei Bestellungen ausserhalb der EU und vorher nachschauen im TARIC. Soll aber nicht heißen, dass sich Eigenimport nicht lohnt.

Gruss Othmar


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 16.03.2007 13:34 , Remscheid
 16.03.2007 13:58 , Nürnberg
 16.03.2007 14:01 , Nürnberg
 16.03.2007 14:12 , Steinfurt
 16.03.2007 14:47 , Bärlin - Steglitz/Zehlendorf
 16.03.2007 15:30 , Menden (Sauerland)
 16.03.2007 15:56 , Bärlin - Steglitz/Zehlendorf
 16.03.2007 19:15 , D - Krähwinkel
 16.03.2007 21:49 , Bärlin - Steglitz/Zehlendorf
 16.03.2007 23:01 , D - Krähwinkel
 16.03.2007 23:40 , Bärlin - Steglitz/Zehlendorf
 17.03.2007 00:08 , Regensburg
 17.03.2007 09:17 , D - Krähwinkel
 11.04.2007 19:38 , Petronell-Carnuntum
 16.03.2007 16:20 , Haarlem, Niederlande
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