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ThemaMetallachsen-Ausschuß bei LGB 4110310 Beträge
RubrikRollmaterial - Wagen
 
AutorRein8hol8d B8., GeislingerSteige / 304051
Datum25.11.2008 20:186320 x gelesen
Der geneigte LGB-Kunde, fahrend mit Metallachsen auf seiner Gartenbahn, könnte beim Anblick des LGB 41103 zu folgender Überlegung gelangen:

Wagen ist mit 6 Metallachsen beladen, das würde prima vista 3x die Kosten für 67419 (Metallachsenpaar) in der Kalkulation des Wagenwertes einrechnen lassen ....

Aber......

Wie ich heute festgestellt habe, sind diese Achsen Ausschußware, und sie eiern gewaltig !

Das ist auch absichtlich so, denn der beigefügte Zettel (dt., engl. ,frz.) lautet wie folgt:

"ACHTUNG ! Ladegut - Dekoradsätze nicht zur Verwendung bei Rollmaterial geeignet."


Ein Schelm, wer schlechtes dabei denkt ....



Have biG fun with biG trains !!

Reinhold


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AutorMix 8R., 61200 Wölfersheim / 304052
Datum25.11.2008 20:224887 x gelesen
tja dumm sind die nicht die können auch rechnen
lach


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AutorBern8d B8., Oberhinkofen / 304056
Datum26.11.2008 07:114981 x gelesen
Tja das ist aber schon lange bekannt, dass die Achsen auf dem Wagen als Ladegut Ausschuss sind, ich glaube sogar sie sind angebohrt. (hab ich mal gehört)
Da sind schon einige vorher drauf reingefallen, das "Ladegut" als richtige Metallachsen zu verwenden.

Soweit ich weiss sind die Ausschuß aus China oder sonstiger Produktion.
weiss jemand mehr?

mfg
Bermd


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AutorMagn8us 8M., Lontzen / Belgien304057
Datum26.11.2008 07:594779 x gelesen
Ist ja auch eine geschickte Lösung. Statt die Achsen zu vernichten, leisten sie so noch einen guten Dienst und können wenigstens für etwas Geld verkauft werden. Der Hinweiszettel von LGB ist auch eindeutig (steht das eigentlich auch im Katalog?). Da wüßte ich nicht, was man LGB vorwerfen sollte. Ausschuß gibt es nun mal in jeder Produktion.


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AutorRein8hol8d B8., GeislingerSteige / 304058
Datum26.11.2008 08:044754 x gelesen
also in meinem Katalog steht es nicht.

Ergo: Wer blind im Versand kauft, könnte reinfallen - also hat der Händler des Vertrauens wieder mal nen kleinen Vorsprung, man kann den Wagen auspacken, das Zettelchen finden - allerdings dann auch ggf. Lebe-wohl sagen zu diesem Artikel.


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AutorBern8d K8., Heide / Schleswig Holstein304059
Datum26.11.2008 09:394618 x gelesen
Tja,
leider ist der Händler auch nur drauf gestoßen, wenn er selber die Ware vorher mal ausgepackt hat und den Zettel gefunden hat, denn im neuen Katalog 2009 steht es nicht drinnen.
Nach deutschem Recht könnte es so eventuell zur Mogelpackung werden, da der Katalog die "Dekoware" nicht benennt.



LGB
Liebe Grüße Bernd
"Digital ist schöner"

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AutorRola8nd 8S., Rudolfstetten / 304060
Datum26.11.2008 10:154643 x gelesen
Hallo Bernd, hallo an alle

Jetzt aber mal halblang.

Auf dem Katalogbild und im Beschrieb sieht man Ladegut in Form von Metallachsen, nirgends steht geschrieben, dass es sich bei den Achsen um den Artikel XY mit dessen Eigenschaften handelt.

Genauso kann man nicht erwarten, wenn man einen Tiefladewagen, beladen mit einer Kleinlok kauft, die Lok dann auch mit Motor, Decoder und all den anderen Gimmicks ausgestattet ist.

Gruss Roland Steiner


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AutorBern8d K8., Heide / Schleswig Holstein304061
Datum26.11.2008 10:424672 x gelesen
Hallo Roland,
meine Frau würde Dir jetzt total Recht geben, weil es auch plausibel klingt und ich sowieso immer was falsches sage (typisch Frau). Ich gebe Dir auch Recht mit Deinem Beispiel.

Allerdings bietet LGB die Ausschussachsen nicht extra als Dekoware an. Also gibt es dieses Produkt gar nicht. Insofern kann der Käufer nur davon ausgehen, dass es sich hier um "gute" Ware handelt.
Ausserdem wurde mir der Wagen vom Vertreter ans Herz gelegt, weil er es auch so gesagt hat.
"Ist doch toll, und wenn man will, hat man gleich einige Metallachsen dazu".
Der wußte auch nicht, dass es sich um B-Ware handelt.
Und spätestens im neuen Katalog hätte es stehen müssen.
Piko hatte im Neuheitenblatt 2008 die neuen Wagen mit Metallradsatz beschrieben.
Das wurde erst im neuen Hauptkatalog zurück genommen, der später heraus kam.

Vielleicht bin ich auch verkehrt davor.



LGB
Liebe Grüße Bernd
"Digital ist schöner"

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Modellbahnland-Heide

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Autorklau8s t8., oranienburg / brandenburg-oberhavel304065
Datum26.11.2008 15:424474 x gelesen
Hallo Reihnhold,

muß nicht sein das der Kunde im Online-Handel blind kauft:
http://www.dbig.de/catalog/product_info.php/cPath/56_75_21/products_id/1182"

Ich habe den Hinweis dazu drin, natürlich muß auch der Kunde "mitspielen" und lesen



Gruß Klaus


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AutorRoma8n S8., Spital / Niederösterreich304069
Datum26.11.2008 18:014584 x gelesen
Da muss ich dir widersprechen. Warum kann der Kunde davon ausgehen dass es sich um "gute" Ware handelt? Naturgemäss geht jeder von dem für ihn bestmöglichen aus.

Es ist verständlich, wenn jemand dachte ein Schnäppchen machen zu können und dann nix draus wird, verärgert ist.
Das hat aber noch nix mit Übervorteilen oder ähnlichem zu tun.
Ich will hier kein Unternehmen in Schutz nehmen. Aber wenn man Ladegut nicht als Deko bezeichnet kann man auch reklamieren dass die WC Anlagen in den Zügen verstopft sind. Die sehen ja aus wie WCs also müssen sie auch .... *smile*

Noch einen schönen Abend, Roman


Der Bahngarten
Der Bahngarten

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 25.11.2008 20:18 , GeislingerSteige
 25.11.2008 20:22 , 61200 Wölfersheim
 26.11.2008 07:11 , Oberhinkofen
 26.11.2008 07:59 , Lontzen
 26.11.2008 08:04 , GeislingerSteige
 26.11.2008 15:42 , oranienburg
 26.11.2008 09:39 , Heide
 26.11.2008 10:15 , Rudolfstetten
 26.11.2008 10:42 , Heide
 26.11.2008 18:01 , Spital
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