Thema | POWER fuer die Gartenbahn | 5 Beträge | |||
Rubrik | Elektrik allgemein | ||||
Autor | hans8 b.8, scharnebeck / deutschland | 306815 | |||
Datum | 20.04.2009 03:07 | 4265 x gelesen | |||
Ich fliege am 23.04 wieder nach Shanghai und kann wieder fuer die Gartenbahn "POWER" mitbringen. Wer einen Trafo (Netzgeraet, Power Supply oder wie man das sonst noch nennt) braucht kann bei mir eine Bestellung aufgeben, ich bringe die Geraete dann mit. Hier die Daten : Eingangsspannung Umschaltbar zwischen 110-220 Volt Wechselspannung AC Ausgangsspannung 24 Volt Gleichspannung DC Sagenhafte Leistung 14,6 Ampere 350 Watt Automatischer Luefter schaltet je nach Belastung ein Ueberlast schutz Kurzschlussschutz Nach Ausloesung von Ueberlast oder Kurzschluss automatischer Wiederstart Groesse : 215 x 115 x 50 mm Mit diesem Geraet hat man keine Power Probleme mehr, man kann die Beleuchtung, den Fahrstrom bequem vom Geraet abzapfen, es sind je 3 Klemmen fuer + und - vorhanden. Bei Interesse schicke ich gerne Bilder. Kontakt unter : email : hjbausr@gmail.com Skype : hjbausr Der Preis betraegt 65,00 Euro pro Geraet, es koennten noch ca. 5,00 Euro dazukommen, kommt auf den Zoll drauf an wenn ich die Geraete mit nach Hause bringe. Ich bin am 15.05.2009 wieder zu Hause und kann dann die Trafos als versichertes Paket abschicken. Mein Haendler hat noch andere Varianten, Ausgangsspannung 5,6 12 24 36 Volt DC, einfach mal bei mir anfragen | |||||
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Autor | Igor8 P.8, Berlin / | 306817 | |||
Datum | 20.04.2009 07:42 | 3421 x gelesen | |||
Moin, das ist doch ein ganz lukratives Angebot. Was mich interessiert: werden die sich aus der Niederspannungsrichtlinie ergebenden Forderungen eingehalten? Im Artikel 8 der NsRL ist folgende Forderung formuliert: 1. Vor dem Inverkehrbringen müssen die elektrischen Betriebsmittel mit der in Artikel 10 vorgesehenen CE-Kennzeichnung versehen werden, die anzeigt, dass sie den Bestimmungen dieser Richtlinie einschließlich den Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Anhang IV entsprechen. Im Anhang III der NsRL werden die Forderungen bezüglich der Konformitätskennzeichnung formuliiert. B. EG-Konformitätserklärung Die EG-Konformitätserklärung muss beinhalten: ? Name und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten, ? Beschreibung der elektrischen Betriebsmittel, ? Bezugnahme auf die harmonisierten Normen, ? gegebenenfalls Bezugnahme auf die Spezifikationen, die der Konformität zugrunde liegen, ? Identität des vom Hersteller oder seinem in der Gemeinschaft ansässigen Bevollmächtigten beauftragten Unterzeichners, ? die beiden letzten Ziffern des Jahres, in dem die CE-Kennzeichnung angebracht wurde. Wie sieht es mit den technischen Unterlagen aus, existieren die? Dazu sagt die NsRL im Anhang IV : 3. Die technischen Unterlagen müssen eine Bewertung der Übereinstimmung der elektrischen Betriebsmittel mit denAnforderungen der Richtlinie ermöglichen. Sie müssen in dem für diese Bewertung erforderlichen Maße Entwurf,Fertigung und Funktionsweise der elektrischen Betriebsmittel abdecken. Sie enthalten: ? eine allgemeine Beschreibung der elektrischen Betriebsmittel, ? die Entwürfe, Fertigungszeichnungen und -pläne von Bauteilen, Montage-Untergruppen, Schaltkreisen usw., ? die Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der genannten Zeichnungen und Pläne sowie derFunktionsweise der elektrischen Betriebsmittel erforderlich sind, ? eine Liste der ganz oder teilweise angewandten Normen sowie eine Beschreibung der zur Erfüllung derSicherheitsaspekte dieser Richtlinie gewählten Lösungen, soweit Normen nicht angewandt worden sind, ? die Ergebnisse der Konstruktionsberechnungen, Prüfungen usw., ? die Prüfberichte. Nun könnte man sagen, das interessiert doch niemanden, weil (nach Anhang IV der NsRL) der Hersteller des Produktes für folgendes verantwortlich ist: 2. Der Hersteller erstellt die unter Nummer 3 beschriebenen technischen Unterlagen; er oder sein in der Gemeinschaft ansässiger Bevollmächtigter halten diese im Gebiet der Gemeinschaft mindestens zehn Jahre lang nach Herstellung des letzten Produkts zur Einsichtnahme durch die nationalen Behörden bereit. Liest man den Absatz aber zu Ende, stößt man auf eine leicht zu übersehende Aussage: Sind weder der Hersteller noch sein Bevollmächtigter in der Gemeinschaft ansässig, so fällt diese Verpflichtung der Person zu, die für das Inverkehrbringen des Produkts auf dem Gemeinschaftsmarkt verantwortlich ist. Damit sollte auch klar sein, warum die Technischen Unterlagen so interessant sind - ein CE-Zeichen ist für "Leichtgläubige" schnell draufgeklatscht. Diese "Reißleine" ist Kennzeichen aller RL's. Ziel ist es, den EU-Raum vor gefährlichem Nicht-EU-Schrott zu schützen. Weil man der Nicht-EU-Hersteller nicht habhaft werden kann, greift man sich einfach den "juristischen" Hersteller, also denjenigen, der das Zeugs in die EU einführt. Bevor sich wieder einer aufregt: ich will hiermit nicht unterstellen, daß die angeboteten Netzteile minderwertig sind. Mein Ziel war die Darstellung der Rechtslage meint Igor | |||||
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Autor | hans8 b.8, scharnebeck / deutschland | 306819 | |||
Datum | 20.04.2009 08:32 | 3370 x gelesen | |||
hallo Igor, ........puh, nun hast du es geschafft,...dieser Fragenkatalog langt von hier bis zum Ural, ich werde vorsichtshalber nicht darauf eingehen, bei deinen gezielten Fragen koennte ich ja was falsch machen,.... eines ist aber sicher, eine Freischaltgenehmigung des Technischen Ueberwachungsvereins braucht dieses Netzteil nicht. !!!! Ich bin Hobby Gartenbahner, will mit dieser Mitbring Aktion einige Kollegen begluecken, wir wissen doch alle was bei uns die entsprechenden Trafos kosten und welche Leistung sie fuer horrendes Geld abgeben. Wenn du willst schicke ich dir einen, kannst ihn dann begutachten, vielleicht kommen ja am Ausgang tatsaechlich 24 Volt raus,........waere doch toll in diesem Sinne, viel Spass mit unserem Hobby Hans-Juergen | |||||
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Autor | Knut8 S.8, Belleville / Canada | 306827 | |||
Datum | 20.04.2009 18:22 | 3337 x gelesen | |||
Hallo Hans-Jürgen, Es wäre vielleicht hilfreich wenn du den Hersteller und dessen Produktnummer hier einstellst. Da weiß dann jeder genau was er bekommt wenn er eins der Netzteile von dir bestellt. Ich dachte erst das ist ein standard Meanwell Netzteil, die haben CE und VDE Zulassung. Aber Meanwell scheint keins mit einem geschlossenen Gehäuse und 350 Watt Leistung zu produzieren. PFC wäre auch gut, aber davon steht in deiner Beschreibung nichts. Gruß Knut | |||||
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Autor | hans8 b.8, scharnebeck / deutschland | 306844 | |||
Datum | 21.04.2009 10:31 | 3186 x gelesen | |||
Hallo Knut, du hast Recht, wenn man es ernsthaft betreibt sollte man mehr Details reinschreiben, der konstruktive ,geistreiche Beitrag von Igor hat mir aber die Lust genommen noch mehr Aktivitäten in diese Sache zu stecken, ich hab mir gerade mal vorgestellt welche Beiträge jemand schreiben würde wenn ich ein wenig Rauchöl für die Loks mitbringen würde,... eventuell....fällt der Schornstein unter das Emissionsschutzgesetz, hat der Schornstein einen Kohle filter oder Keramikfilter, welchen Schwefelanteil haben die einzelnen Qualmwolken,welche Abgassnorm hat der Schornstein der Lok,.?...usw Für dich diese Insider Infos, also Hersteller : AIKESEN Typ : S-350-24 EMC Nr. : CTSGZ - 20060811-01788-E CE Norm Zeichen. Ich habe mit diesen Trafos beste Erfahrungen, nicht alles ist Schrott was im Reich der Mitte produziert wird, die fahren in Shanghai schon lange mit dem Transrapid whrend bei uns noch diskutiert wird ob er zu laut ist. in diesem Sinne, viel Spass mit unserem Hobby, "Der Gartenbahn" gruss hans-jürgen | |||||
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