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ThemaBR 139 wurde ausgeliefert7 Beträge
RubrikSpur G
 
AutorStef8an 8D., Blankenfelde / Deutschland320126
Datum05.12.2014 11:408308 x gelesen
Hallo,

vor einigen Tagen wurde die völlig überarbeitete E10 in Form der BR139 vom M/LGB ausgeliefert.

Artikelnummer 20755 = Elektrolok BR 139 der Deutschen Bundesbahn (DB) in Epoche IV Ausführung in der Grundfarbe Chromoxidgrün.

Was wurde alles im Vergleich zur LGB DB Elektrolokomotive BR E10 Artikelnummer 20750 geändert?
- Der Motor ist jetzt wieder liegend verbaut, dadurch sind jetzt auch wieder alle 4 Achsen angetrieben.
- Ab Werk verfügt sie jetzt über einen Multiprotokoll-Decoder mit Sound der auch analog funktioniert (MFX, DCC, DC) ,
- dadurch hat sie auch wieder eine neue Steckplatine bekommen.

Seid gestern befindet sich die Lok bei mir auf der Anlage und wird getestet bis die Motoren glühen ;-)
Gestern hat sie schon mal 10,2km zurückgelegt und damit ist der DCC-Test noch nicht ganz abgeschlossen!


In einem anderem Forum wurde bemängelt das die Lok im Digitalbetrieb mit eingeschaltetem Sound nach dem Hochregeln des Fahrreglers nicht gleich reagiert!
Das stimmt, wenn ich z.B. den Regler auf FS 10 einstelle, dann dauert es ~ 4,4Sek. bis sich das Modell bewegt.
Da muss man sich halt erstmal dran gewöhnen.
Ansonsten kann ich nur sagen das das Modell durchaus bisher zu Überzeugen vermag.

Kurzer Vorgucker auf die demnächst folgende DCC-Testbericht!
0,17 Ampere - 1,38 Ampere benötigt sie im DCC-Solobetrieb.
Geschwindigkeiten von 0.32 km/h bzw. 0.09 m/s = 8.65 km/h bzw. 2.4 m/s bis 3.41 km/h bzw. 0.95 m/s = 92.17 km/h bzw. 25.60 m/s werden dabei erreicht.
(Gemessene Modellgeschwindigkeit und das 27 fache, denn das ist der ungefähre Maßstab den dieses Modell hat)

Zusätzlich zu der Testfahrt habe ich auch einiges mal im Film festgehalten:
Hier geht es zum Film
Genießen solltet Ihr den Film aber bitte in HD!
Und nicht vergessen den Lautstärke ein zuschalten.

Viel Spaß mit den bewegten Bildern
wünscht
Stefan's Gartenbahn


Grüsse aus der Berliner Umgebung
Stefan

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Autormich8ael8 v.8, Alkmaar / Niederlande320127
Datum05.12.2014 12:298084 x gelesen
Hallo in die Runde,

Es bleibt ein Tolles Modell von LGB, etwas extra detaillierung konnte es gebrauchen

Link zum detailset >



Mfg

Michael


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AutorKnut8 S.8, Belleville / Canada320128
Datum06.12.2014 02:037528 x gelesen
Hallo Michael,

Wäre schön wenn die kurze Anleitung nicht so ein Kauderwelsch wäre.
Sogar in Deutsch - vom Englisch gar nicht zu reden.

So etwas bin ich von "Billig-China" Ware gewöhnt, nicht von einem Europäischen Produkt welches nicht geradebillig ist.

Grüsse aus Canada,
Knut


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AutorMax 8M., Germany / 320129
Datum06.12.2014 17:127463 x gelesen
Gruss in die einsame Wildnis Kandas,

aber da nix DEUTSCH !!!
Alkmaar, wo der Kundgeber her stammt, liegt sozusagen unterhalb des Meerespiegels im Land der Tulpen, Holland !!!

Man(n) möge Ihm also bitte seine deutsch-holländische Ausdrucksweise nachsehen.
Wir Europäer haben ja auch so unsere Sorgen mit dem englischen auf dem nordamerikanischen Kontinent.

LG
Max


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AutorKnut8 S.8, Belleville / Canada320130
Datum07.12.2014 06:147415 x gelesen
Geschrieben von Max Mülleraber da nix DEUTSCH !!!
Alkmaar, wo der Kundgeber her stammt, liegt sozusagen unterhalb des Meerespiegels im Land der Tulpen, Holland !!!

Man(n) möge Ihm also bitte seine deutsch-holländische Ausdrucksweise nachsehen.


Hallo Max,

Du hast mich mißverstanden.

Wenn Michael hier etwas im Forum schreibt und sein Deutsch ist nicht perfekt, da habe ich nicht das kleinste Problem damit. Ganz im Gegenteil, ich bin froh seine Meinung zu lesen; freue mich auch daß er den Link zur Anleitung hier im Forum eingegeben hat.

Was mich aber immer wieder irrsinnig irritiert ist daß Firmen, die Produkt verkaufen wollen, es nicht für Notwendig ansehen eine mehrsprachiche Anleitung korrekt und verständlich zu übersetzen.
Das zeugt von Schlamperei und wenn die Firma so wenig Interesse hat eine korrekte Anleitung zu liefern stellt sich für mich die Frage ob dies auch nicht für das Produkt selbst zutrifft.

Es geht hier ja nicht um ein oder zwei kleine Fehler was soll dies denn zum Beispiel heissen?
Der Teil in fett?

2 Entfetten mit Bremsenreiniger*, legen Sie die Teile in einem Behälter, sprühen die Bremsenreiniger, mehr als über alles und verdampft.

Gruß,
Knut


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AutorIgor8 P.8, Berlin / 320131
Datum07.12.2014 09:397275 x gelesen
Moin,

über miese und unverständliche Betriebs/Bedienungsanleitungen habe ich mich schon oft geärgert. Aber das muß man sich ja nicht gefallen lassen, da eine verständliche Anleitung nach geltendem Recht keine Zusatzleistung darstellt.
Gehen wir einmal davon aus, daß es sich bei diesem "Zeug" um Spielzeug handelt. Damit gilt in Europa die Richtlinie 2009/48/EG (umgangssprachlich auch Spielzeugrichtlinie genannt), wenn die Verwendung für unter 14-jährige nicht ausgeschlossen ist (2009/48/EG , Kapitel I, Artikel 2, Ziffer (1)).
Durch die Verwendung des Gummi-Maßstabes ist ein Ausschluß gemäß (2009/48/EG , Anhang I, Ziffer 2, Buchstabe a) m.E. nur schwer möglich:
"Liste von Produkten, die insbesondere im Sinne dieser Richtlinie nicht als Spielzeug gelten
a) original- und maßstabsgetreue Kleinmodelle "
Gemäß 2009/48/EG , Kapitel II, Artikel 4, Ziffer (2), Absatz 2 hat der Hersteller eine Konformitätserklärung auszustellen. Fehlt diese, liegt ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht vor und das Produkt ist mangelhaft im Sinne des ProdSG, §3.
Gemäß 2009/48/EG , Kapitel II, Artikel 4, Ziffer (7) hat der Hersteller zu "...gewährleisten, dass dem Spielzeug die Gebrauchsanleitung und die Sicherheitsinformationen beigefügt sind, die in einer Sprache oder Sprachen, die von den Verbrauchern leicht verstanden werden können, gemäß der Entscheidung des betreffenden Mitgliedstaats zur Verfügung gestellt werden." Ist das nicht der Fall, liegt ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht vor und das Produkt ist mangelhaft im Sinne des ProdSG, §3.
Aber nicht nur der Hersteller hat Pflichten, für den Händler gelten ebenfalls Pflichten. Gemäß 2009/48/EG , Kapitel II, Artikel 7, Ziffer (2) ist folgendes zu tun:
"Bevor sie ein Spielzeug auf dem Markt bereitstellen, überprüfen die Händler, ob das Spielzeug mit der erforderlichen Konformitätskennzeichnung versehen ist, ob ihm die erforderlichen Unterlagen sowie die Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in einer Sprache oder Sprachen beigefügt sind, die von den Verbrauchern in dem Mitgliedstaat, in dem das Spielzeug auf dem Markt bereitgestellt werden soll, leicht verstanden werden können..."
Fazit: ist die Anleitung mies oder unverständlich, ist das Produkt mangelhaft. Also das Produkt zurück auf den Verkaufstresen des Händlers. Wenn man das nicht will, auf Nachbesserung bestehen

meint Igor


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AutorStef8an 8D., Blankenfelde / Deutschland320132
Datum08.12.2014 18:137340 x gelesen
Heute habe ich die Lok etwas gequält ;-)

Am Haken hing ein Zug der 35,76kg wiegt und eine Länge von 18,28m hatte.
Zum Film geht es hier !

Zu den DCC Testergebnissen geht es hier !

Seid dem 4.12. fährt sie nun hier ihre Runden mit verschiedenen Lasten am Haken ohne Probleme und legte dabei schon ungefähr 43,6km zurück.
Ich hoffe das sie das auch weiterhin so macht und es endlich mal ein neues Modell gibt wo es nichts zu meckern gibt.



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 05.12.2014 11:40 , Blankenfelde
 05.12.2014 12:29 , Alkmaar
 06.12.2014 02:03 , Belleville
 06.12.2014 17:12 , Germany
 07.12.2014 06:14 , Belleville
 07.12.2014 09:39 , Berlin
 08.12.2014 18:13 , Blankenfelde
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