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ThemaSchatten BHF im Öltank-Keller???9 Beträge
RubrikAnlagenbau (innen)
 
Autor ., Unterlüss / 43980
Datum12.02.2005 14:265864 x gelesen
Hallo Freunde, ich habe im Garten eine Freilandanlage und Plane jetzt einen Schattenbahnof im Keller. Für mich würde da nur der Öltankraum in frage kommen der Platz ist ausreichend. Nur meine Frage ist, darf man sowas in einem Öltankraum einbauen??? Für die Einfahrt müsste ich ein Duchbruch in der Aussenwand machen, wobei ich die Ölwanne nicht beschädigen würde (Auslaufschutz). Eine MDF Holzplatte würde von der Deck abgehängt werden um daruf die Gleise zu Verlegen.

Ich würde mich sehr um Antworten freuen, Vieleicht hat jemand ja sowas schon gemacht oder geplant. Gruss Timo

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AutorManu8ela8 S.8, Felsberg / 43985
Datum12.02.2005 16:224611 x gelesen
Hallo Timo

Ich weiß das auch nicht so genau, wenn ich so etwas machen wollte, würde ich meinen Schonsteinfeger fragen und ich denke der sagt mir dann ob ich das machen darf. Hat mit meinen anderen Sachen, Heizung und so, immer funktioniert

Gruß aus Nordhessen

Manuela

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AutorMich8ael8 R.8, Wolfsburg / 44003
Datum13.02.2005 09:424161 x gelesen
Moin,



ich halte es auch für wichtig, das mit der für den Öltank bzw. den Raum zuständigen Versicherung zu klären.





Tschüs, Michael

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AutorThom8as 8S., Meilen / 44006
Datum13.02.2005 11:013966 x gelesen
Hallo Timo



Ich habe diese Problem für mich radikaler gelöst. Ich habe die Heizung auf Gas umgestellt und so einen neuen Raum im Keller gewonnen.

Voraussetzung ist natürlich verfügbare Gasversorgung.



Gruss, Thomas

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Autor ., Weimar / 44007
Datum13.02.2005 11:084284 x gelesen
Hallo Timo,



die Sache mit dem Schattenbahnhof im Ölkeller wird vermutlich an den in den jeweiligen Bundesländern geltenden Bauordnungen un den darin enthaltenen Brandschutzanforderungen an solche Räume scheitern.

Es werden Türen T30 gefordert. Die Wände sind als mindestens feuerhemmend F30 auszuführen. Die Durchfahröffnung für die Züge stellt eine Störung in diesen umhüllenden Bauteilen dar und wird wahrscheinlich auf wenig Gegenliebe bei der Bauaufsichtsbehörde bzw. dem Bezirksschornsteinfeger stoßen.

Das Problem des Gewässerschutzes ( Ölwanne ) dürfte nicht relevant sein, da die Gleise in einer Höhe liegen, die oberhalb der kritischen Höhe der Ölwanne liegt.



Wenn also für Heizöllagerräume erhöhte Forderungen im Sinne des Brandschutzes gestellt werden, wird ein Wanddurchbruch als Zugausfahrt sicher nicht genehmigungsfähig sein.



"Wo kein Kläger, da kein Richter "?!?!?!??????

( Hab ich nicht gesagt !!!!!! )





Vielleicht gibt es noch einen anderen Kellerraum, der sich als Ausfahrt eignet ?

Da dürfte es nur Probleme mit der Absicherung gegen eindringendes Getier

geben.





Frohes Schaffen



Peter

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Autor ., Potsdam / 44013
Datum13.02.2005 16:334064 x gelesen
Hallo Timo,

im Öltankraum, bei meinen Schwiegereltern wurden die Räumlichkeiten genaustens untersucht, und eine Brandschutztür gefordert! Ds ganze ist nicht einmal im Hauskeller, sondern im kleinen Nebengebäude! Sicherlich, wenn es niemand sieht, kann man auf eigener Gefahr alles machen, im Schadensfall allerdings sind die Versicherungen sehr zugeknöpft! Die Bahn muß nicht mal der Auslöser sein, der Versicherung genügt es aber: gegen geltenden Regeln verstoßen!

Überdenke Deine Absicht, es gibt sicherlich noch andere Lösungen.

Viele Grüße!

Peer Babeck

Potsdam

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Autor ., Filderstadt / 44015
Datum13.02.2005 20:214064 x gelesen
Hallo Timo,



wenn es absolut der Ölkeller sein, muss kann noch zu technische Lösungen greifen um die Öffnung im Brandfall zu verschließen. Es gibt Manschetten die im Brandfall durchlaufende Kunststoffrohre zudrücken. Eine solche Manschette könnte man auch für die Durchfahrt versuchen. Die Gleise sollten aber innerhalb und außerhalb der Wand auf unbrennbaren Material verlegt werden, da sie im Brandfall die Wärme leiten. Das Gnaze bleibt eine rechtlich nicht ganz 100 % saubere Lösung, d.h. Raum zum streiten mit der Versicherung im Schadenfall bleibt. Zu der Manschette empfeheln sich noch einige vernetzte (gekoppelte) Rauchmelder, d.h. die sollte man so oder so haben.... Wichtig ist auch die Tanks nicht mechanisch zu beschädigen (beim Aufbau, beim Betrieb...).



Etwas Restrisiko bleibt im Leben.



Grüße

Ralf Wagner



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Autor ., Unterlüss / 44016
Datum13.02.2005 20:293911 x gelesen
Ich danke Euch allen für die vielen Antworten.An die Versicherung habe ich auch nicht gedacht, könnte ein Problem werden. Die Idee auf Gas umzustellen hatten wir lange schon, aber leider fehlt die Gasleitung! Andere Reumlichkeiten habe ich leider nicht bzw. liegen zu weit von der Gartenanlage entfernt. Ich müsste dann 5 Durchbrüche (Entweder Heizugsraum oder Öllager) für die Gleise machen und in eine sehr lange Gleisstrecke investieren ca. 30m und das ist mir zu teuer. Dem Obermieter wird das auch nicht gerade toll finden wenn ein Zug durch seine Frische Wäsche fährt :-). Tip für diejenigen die schon einen Tunnel zum Keller haben, Um die angesprochen Tiere fernzuhalten, ich habe geplant ein Elektrisches-Rolltor zu Bauen was auch umsetzbar ist. Aber da Arbeite ich noch dran,wenn die erste Bauzeichnung fertig ist, teile ich Euch das Ergebnis mit. Conrad Elektronik machts möglich.

Gruss und dank Timo aus Celle/Unterlüss

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Autor ., Hessen / 44018
Datum13.02.2005 21:124229 x gelesen
hallo timo,



habe diese woche ein schreiben vom rp in hessen erhalten.

im schreiben wird jeder eigentümer eines wohnhauses aufgefordert seine tankanlage vom tüv prüfen zu lassen.

schreiben kommt von der untern naturschutzbehörde.



habe tel. nachgefragt ob irgendetwas in diesem raum gelagert werden darf.

der mann vom tüv hat gesagt das ich gar nichts in diesem raum lagern darf.



du solltest also erst fragen ob so eine prüfung auch in deinem bundesland zur plicht wird bevor du nach den motte "wo kein richter da ..." gehst.



gruß andreas





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