Diskussionsbeitrag weiterempfehlen

Hinweis: aus Sicherheitsgründen wird diese Empfehlungsmail zusammen mit Ihrer IP-Adresse befristet gespeichert
Forumbeitrag:
Thema: Kulanz- und Garantiereparatur nur, wenn beim Fachh舅dl
Autor: Andr8eas8 G.8
Datum: 04.07.2005 05:46

Hallo,



ich habe den Eindruck, daß in dieser Diskussion die begriffe Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen werden. Die Gewährleistung, gesetzlich vorgeschrieben und gemäß EU-Anpassung auf zwei Jahre verlängert, besagt, daß die Ware beim Eigentumsübergang vom Verkäufer an den Käufer mängelfrei ist. Treten innerhalb der ersten sechs Monate Mängel auf, unterstellt der Gesetzgeber, daß der Mangel bereits beim Kauf vorlag! Da es sich hierbei um einen sog, Verbrauchsgüterkauf (irreführende Definition) handelt, greift die Beweislastumkehr, d.h., der Käufer braucht das Vorliegen der Ursache des Mangels gegenüber dem Verkäufer nicht nachzuweisen. Der Anspruch richtet sich allein gegen den Verkäufer, unabhängig ob dieser Voll- oder Minderkaufmann ist oder nur im Nebenerwerb verkäuft. Internet Verkäufer haften ebenso, auch wenn diese gerne Ansprüche dieser Art auf die Garantie des Herstellers abwälzen wollen.



Die Garantie besteht ggf. neben der Gewährleistung und ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers und ist daher auch frei gestaltbar, d.h., der Hersteller kann Garantieleistungen ablehnen, wenn Vertriebswege, z. Bsp. über Fachhändler, nicht eingehalten wurden.



Gruß



Andreas



Von Ihre Email-Adresse
An Email-Adresse des Empfängers
Mail auch an mich selbst schicken
Ihre Nachricht (optional)
Sicherheitsfrage: 4 + 6 = (Ergebnis eintragen)

Gartenbahn-Forum / © 1996-2016, www.jmayer.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt