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Forumbeitrag:
Thema: Vorzeitig beendete Auktionen
Autor: Eber8har8d .8.
Datum: 28.08.2005 16:06

Hallo,



@ Lutz:

die Mühe kannst Du Dir fast sparen, auch ich bin inzwischen "Opfer" der Beendigung einer solchen Auktion geworden.

Diese ist nicht mehr aufrufbar, die Auktionsnummer schlichtweg nicht mehr existent.



@ alle Mitleser:

Tja, bleibt die Frage nach dem "warum".



Den Verkauf seiner Produkte bei ebay generell zu verbinden, wird Lehmann kaum vorhaben.

Möglicherweise hat man natürlich Zeit und Geld genug, alle abzumahnen, die in die Auktion nicht reinschreiben, dass LGB ein geschütztes Markenzeichen ist.



In meiner Auktion handelte es sich um einen original LGB Artikel. Neu und in Originalverpackung. Also damit auch keine falsche Verwendung des Markenlogos.



Damit bleiben für mich nur noch 2 Lösungen übrig: Der Verkäufer DARF keine LGB-Artikel verkaufen oder er verkauft sie zu BILLIG.



Zum Thema BILLIG hatten wir hier ja auch schon einmal eine Diskussion, die - mangels Fachhändlerbeteiligung - nicht wirklich Erkenntnisse brachte.

Jeder weiß es: Es gibt seitens von Lehmann einen UVP, also einen Unverbindlichen Verkaufs Preis. Im Wort "unverbindlich" steckt nun ganz klar drin, dass er nicht verpflichtend ist. Somit wäre kein Händler gezwungen, sich daran zu halten.



Wenn Lehmann seine Händler doch dazu zwingt und einen Einheitspreis verlangt, wäre UVP schlichtweg Etikettenschwindel. Müsstn sich aber die Händler dagegen wehren, da haben wir als Verbraucher keinen Einfluss darauf.

Allenfalls mittelbar durch Kaufzurückhaltung, aber die träfe in erster Linie den Händler, der alles im Laden stehende vorfinanzieren muss.



Und schlimmstenfalls würden wir Verbraucher damit Lehmann nur zuspielen, denn dann würden wir den Mark möglcherweise soweit regulieren, dass am Ende nur noch die finanzstarken Händler übrig bleiben, denen es fast gleich bleiben kann, ob und zu welchem Gewinn man LGB verkauft, da der wahre Umsatz mit anderen Sachen gemacht wird.

Man denke da mal an die großen Spielzeugketten, die es sich auch heute noch leisten (können), bei Lehmann - nirgendwo sonst erhältliche - Sonderserien bei Lehmann in Auftrag zu geben.



Ich habe nichts gegen solche Läden oder die Ketten. Aber wahre Fachberatung oder gar Praxiserfahrung mit einer großen Modellbahn im Garten habe ich dort bislang noch nicht erlebt.





In Bezug auf das DÜRFEN sei für den Unkundigen angemerkt, dass Lehmann in den Lieferverträgen schon zeimlich genaue Vorgaben an den Händler vorgibt, wie er zu Verkaufen hat. Sinngemäß steht das etwas vom Vorhandensein eine Ladenlokals drin, wie auch eine Untersagung des Weiterverkaufs an andere Verkäufer.



Kurzum: Lehmann weiß, an wen sie verkaufen. Taucht nun ein "Händler" in ebay auf, der keine Geschäftsbeziehungen zu Lehmann hat, kann da etwas nicht stimmen.



Fazit: Es dürfte wohl weniger der Preis sein, nach dem hier Auktionen ausgesiebt werden, sondern allein schon die Verpflichtung Lehmanns gegenüber seinen Händlern in der Erfüllung des Liefervertrages:

Wenn ich von meinem Vertragspartner die Einhaltung von Rahmenbedingungn einfordere, dann darf ich nicht wegschauen, wenn dies manche nicht tun.

Viele Grüße / Best regards
            Eberhard
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