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Forumbeitrag:
Thema: Vorzeitig beendete Auktionen
Autor: Stef8an 8K.
Datum: 28.08.2005 17:40

Dann schießt dieses Programm am Ziel vorbei, denn

(ab)Geschrieben von eBay Dies schützt die Mitglieder der eBay-Gemeinschaft vor dem Kauf von gefälschten oder anderweitig unzulässigen Artikeln.



Es ist beispielsweise denkbar, dass ein angebotener Artikel das Markenzeichen des Rechteinhabers trägt (etwa ein Logo auf einer Armbanduhr), tatsächlich aber kein echtes Produkt ist.




Da ich aber Originalprodukte verkaufe, und ich diese rechtmäßig erworben habe, ist eine Auflösung von Auktionen somit rechtswidrig.

Aber wer will klagen? eBay ist nunmal das größte Auktionshaus und hat somit Hausrecht.

Da machts eBay nichts aus, wenn mal so einfach 100 Kunden wech sind.

Oder traut sich jemand seine LGB-Sachen in einem anderen Online-Auktionshaus für einen Euro reinzustellen? Ich jedenfalls nicht!



Gruß, Stefan



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