Thema: Vorzeitig beendete Auktionen
Autor: Magn8us 8M. Datum: 08.09.2005 10:41
Das einzige Problem ist halt, daß der Händler so versucht sich aus der Gewährleistung zu ziehen. Und genau das darf er nicht. Dies dient zum Schutz des Konsumenten. Solange dem mündigen Kunden bewußt ist, daß er im Schadensfall evtl. im Regen steht, so sei es denn.
Die steuerlichen Aspekte können Dir als Kunden ziemlich egal sein. Den anderen Händlern werden sie es nicht sein.
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