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Forumbeitrag:
Thema: Vorzeitig beendete Auktionen
Autor: Jürg8en 8M.
Datum: 08.09.2005 21:03

Geschrieben von Magnus MüllerDas einzige Problem ist halt, daß der Händler so versucht sich aus der Gewährleistung zu ziehen. Und genau das darf er nicht. Dies dient zum Schutz des Konsumenten. Solange dem mündigen Kunden bewußt ist, daß er im Schadensfall evtl. im Regen steht, so sei es denn.



Hallo Magnus -



Ich kenne zwar die deutschen Vorschriften nicht aber wieso "Händler versucht sich aus der Gewährleistung zu ziehen"?



Die Gewährleistung kommt doch vom Hersteller, in diesem Falle LGB, oder?

Wenn am Produkt etwas nicht stimmt und ein Kunde es an den Händler zurückbringt, wird der Händler das einfach an LGB zurückschicken - der Händler hat da doch keinen Verlust, nur etwas Arbeit.

Oder läuft so etwas anders in Deutschland?



Bei den 'Privatauktionen' von Händlern wird es eher um die MWSt gehen, die ja im Preis inbegriffen ist, die aber dann nicht abgeführt wird und Einkommensteuer wird der Händler bei solchen Verkäufen auch umgehen.

So sehe ich das wenigstens.



Also unterm Strich verdient der Händler bei diesen "Privatauktionen" wesentlich mehr als wenn er den Artikel offiziell als Händler verkauft.



Grüße aus Canada, Knut





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