Thema: Vorzeitig beendete Auktionen
Autor: Jürg8en 8M. Datum: 08.09.2005 21:54
Geschrieben von Lutz LiebingDu siehst das richtig bis auf eine Sache: LGB kann den Kaufnachweis verlangen und dann steht man eventuell im Regen.
hallo Lutz,
Ja, stimmt schon. Ich schnitt eigentlich nur das Thema an welchen Vorteil der Händler hat etwas "privat" zu verkaufen und einen 'Gewährleistungsvorteil' für den Händler sehe ich da nicht.
Nur den Nachteil für den Kunden wie du schreibst.....aber das ist auch nicht anders als wenn man wirklich von privat kauft.
Grüße, Knut
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