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Forumbeitrag:
Thema: Mikado aus Amiland
Autor: Rita8 P.8
Datum: 25.02.2006 13:00

Wenn der Zöllner den Verdacht hat, daß er grade über den Tisch gezogen wird und etwas mit der Rechnung, die Ihm vorgelegt wird nicht stimmt, dann kann er nach eigenem Ermessen den Warenwert schätzen. Oder den Deutschen Verkaufspreis zu Grunde legen.

Ist mit Deiner Rechnung alles in Ordung, so muß er sie anerkennen.



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