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Forumbeitrag:
Thema: Ebay - LGB Lok verkauft
Autor: Mich8ael8 a.8
Datum: 12.06.2006 21:06

Geschrieben von Jochen G.Der geht ungefähr so: Es handelt sich um eine Privatauktion und der Artikel wird verkauft wie gezeigt, daher gem. EU Recht keine Garantie und kein Umtausch usw. Oder so ähnlich.



Es muss 'ohne Gewährleistung' heißen, nicht Garantie. Das ist juristisch ein großer Unterschied. Denn Garantie muss man nicht nach EU-Recht gewähren, sondern Gewährleistung, wenn man sie als Privatperson nicht explizit ausschließt. Das wird immer wieder verwechselt, und führt im Ernstfall zu Verpflichtungen des Verkäufers, die er beim Verkauf nicht eingeplant hat.

Gruß,

Michael

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