Thema: LGB - Was können wir eigentlich tun ???
Autor: Rola8nd 8S. Datum: 08.10.2006 11:18
@ Magnus
In der Schweiz ist es so, dass sobald eine Wirtschaftliche Schieflage erkannt wir, keine Informationen, welche zu einer Bevorzugung einzelner Gläubiger führt, vom Management weitergegeben werden darf.
Dies unter Androhung von Straffolgen.
Ich gehe davon aus, dass in D ungefähr die selben rechtlichen Voraussetzungen bestehen.
In der Regel fassen Kunden und Lieferanten diesen Umstand als totschweigen und weiterwurstel auf, das Management wird in dieser Zeit Sanierungsbemühungen treffen. Wenn sie erfolglos bleiben endet der Weg in der Insolvenz.
Gruss Roland Steiner
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