Thema: LGB nichts lieferbar....
Autor: Mich8ael8 a.8 Datum: 24.01.2007 10:16
Geschrieben von Franz-Peter KayserOk, Geschenkt. Aber man sieht ja, wohin es die Richters gebracht hat. Es ist ja nicht von ungefähr, das GmbHs so weit verbreitet sind.
War Lehmann nicht vorher eine OHG, oder GdbR? Egal welche Geschäftsform es war, bei beiden haften die Gesellschafter auch mit ihrem Privatvermögen. Bei einer GmbH nicht, solange Banken z.B. bei Krediten keine Sonderkonditionen erzwingen. Für den Verbraucher könnte die ursprüngliche Form Vorteile haben, weil sich die Gesellschafter nicht so einfach aus dem Staube machen können, wenn der Laden schief läuft. Bei einer GmbH geht nur die Deckungssumme flöten und die Gesellschafter bekommen eine zeitliche Sperre, in der sie keine weitere Gesellschaft gründen dürfen.
Gruß,
Michael
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