Thema: LGB nichts lieferbar....
Autor: Hans8 Jü8rge8n W8. Datum: 24.01.2007 17:38
Geschrieben von Otter 1
Um eine Konventionalstrafe zu rechtfertigen, muss ein Vertrag zwischen Beteiligten bestehen.
Das kann ich mir bei Herrn Weeger allerdings nicht vorstellen. Das klingt eher wie Wichtigtuerei.
Üblich ist allerdings Stillschweigen über Neuheiten, bis die Firmen ihre Texte zur Veröffentlichung freigeben.
___________________________________________________________________________________________
Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Hast wohl wieder nur Fische im Kopf...ist man ja von dir gewohnt.
Alle sagten das geht nicht,kam einer der wußte von nichts,..und hat`s gemacht
Gute Zeit
HJ
www.lgbfreundesaar.de
|