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Forumbeitrag:
Thema: Wächter fremder Meinung - ein richtiger Schritt?
Autor: Otte8r 18 ..8
Datum: 27.03.2007 21:10

Moin,

Geschrieben von Thorsten JeremiasEs kommt ja immer wieder zu unterschiedlichsten Reaktionen.

Forenbetreiber werden bei juristischen Auseinandersetzungen oft mit Zeitschriften Herausgeber oder -Verlegern gleichgesetzt. Private oder kommerzielle Betreiber werden unterschiedlich behandelt, da bei Letzteren das Wettbewerbsrecht zur Anwendung kommen kann.

In dem Zeit-Artikel finde ich diesen Satz interessant:

Unklar bleibt indes vorerst, wann eine Äußerung als ehrverletzend einzustufen ist und wo die Grenze zwischen Beleidigung, Ehrverletzung und Rechtsbruch verläuft.

Ähnlich wie beim Wetterbericht, wo es eine \"gefühlte Temperatur\" gibt\" scheint es anderswo
eine \"gefühlte Beleidigung\" zu geben.

Zwischenfragen, Meinungsäusserungen, Anmerkungen etc. werden manchmal nicht als solche aufgefasst, sondern sicherheithalber sofort als Beleidigung empfunden. In Foren auffällig oft von \"Quereinsteigern\", die mit dem jeweiligen Thema sonst nichts am Hut haben.

Soweit ich die Regeln in diesem Forum kenne, kann sich jeder, der sich beleidigt fühlt, den Webmeister bitten, den beileidigenden Beitrag zu entfernen. Bei einem berechtigtem Interesse wird dem stattgegeben. Kommt allerdings selten vor.

Viel Spaß

Otter 1





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