Thema: LGB : Nürnberger Zeitung / Nbg. Nachrichten
Autor: Rolf8 D.8 Datum: 26.04.2007 09:05
Geschrieben von Christian UffingerIch kann nicht ne Firma pleite gehen lassen und auf der anderen seite ein vermögen haben!
Hallo,
das ist ja der Sinn von einer Kapitalgesellschaft (u. a. GmbH), dass - vereinfacht betrachtet - die Vermögen der Gesellschaft und der wirtschaftlichen Eigentümer getrennt sind. Die Kapitalgesellschaft haftet nur mit dem Betriebsvermögen. Im Falle LGB ist nur das Geld weg, dass Schöntag bereits in die neue Gesellschaft gesteckt hat. Sein Privatvermögen - so noch etwas vorhanden ist - ist erst mal draußen vor.
mfg Rolf
Spiel- und Spaßbahner, Rote-Schachtel-Fahrer
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