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Forumbeitrag:
Thema: LGBoA zieht Angebot zurück
Autor: Otte8r 18 ..8
Datum: 27.05.2007 16:00

Moin,

Geschrieben von Dieter B.Alle Angaben über LGBoA sind kaum belegbar und reine Vermutungen.

Die Informationen über den LGBoA Rückzug standen in einer offiziellen, an die Fachpresse verschickten Meldung. Das ist keine Vermutung und durchaus belegbar.

Geschrieben von Dieter B.Bei gewerblichen Weiterverkauf ist immer die \"Merkel-Steuer\" zu berücksichtigen. Deshalb verkaufen viele unter fremden Namen einfach PRIVAT und mit dem Vorteil OHNE GARANTIE und OHNE RÜCKGABE.

Ich nehme an, mit \"Merkel-Steuer\" ist das gemeint, was man im Volksmund als \"Märchensteuer\" bezeichnet und im Alltag als Mehrwehrtsteuer, bzw. Umsatzsteuer zu berappen ist. Ist jedenfalls keine Merkel-Erfindung sondern wurde Ende der 60er in dieser Form in der BRD eingeführt.

Auch bei Privatverkäufen kann USt anfallen. Das hängst vom dem \"steuerlichen Erscheinungsbild\" des Steuerpflichtigen ab. Spätestens bei einer Steuerprüfung können die Ebay-Umsätze als Einnahmen auf den Bankbelegen auftauchen. Es liegt im Ermessen des einzelnen Prüfers inwieweit er das dann als \"Privatverkäufe\" anerkennt.

Ich kenne zwei (Privat-) Leute, die nach einer Steuerprüfung auf Ebay Umsätze umsatzsteuermässig veranschlagt worden sind und entsprechend nachbezahlt haben. Einer davon hat sogar ein Strafverfahren an den Hals bekommen, was ihm unter dem Strich rund 20.000 Euro gekostet hat.

Man kann übrigens auch mit Opas alter Eisenbahn auf den Dassel fallen. Mal angenommen, man hat beim Erben nur ein paar Euro angegeben, verkauft aber ein paar Monate später Opas Märklin Blechspielzeugsammluing aus der Vorkriegszeit für 100.000 Eus. Da kann man im Zweifelsfall dann schon mal in Erklärunsnotstand kommen.

Viel Spaß

Otter 1





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