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Forumbeitrag:
Thema: Bluebuy News
Autor: Clau8s P8.
Datum: 25.07.2007 11:18

Hallo,

was ist an den eBay-AGB eigentlich so schwer zu verstehen?

Wer als Verkäufer Waren auf dem eBay-Marktplatz anbietet, muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. [eBay-AGB]

Wer trotzdem Waren verkauft, die er nicht hat, der handelt im besten Fall grob pflichtwidrig, im ungünstigsten Fall mit betrügerischer Absicht.





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