Thema: Bluebuy News
Autor: Clau8s P8. Datum: 25.07.2007 11:18
Hallo,
was ist an den eBay-AGB eigentlich so schwer zu verstehen?
Wer als Verkäufer Waren auf dem eBay-Marktplatz anbietet, muss in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. [eBay-AGB]
Wer trotzdem Waren verkauft, die er nicht hat, der handelt im besten Fall grob pflichtwidrig, im ungünstigsten Fall mit betrügerischer Absicht.
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