Thema: LGB Club geschädigter......
Autor: Diet8er 8B. Datum: 27.07.2007 22:49
Hallo Peter
Vom jetzt damaligen LGB Mitarbeiter Herrn Roese (Clubbetreuung )wurde offen per Rundschreiben ( Datum suche ich noch \'raus ) mitgeteilt, dass die Clubbeiträge NICHT zur Insolvenzmass gehören.
Demnach ist eine Rückforderung jetzt möglich weil keine Leistung erbracht werden kann.
Wende Dich einmal an das Insolvenzbüro von Dr. Goede.
Das Ergebnis hier mal einstellen.
mit norddeutschen Grüssen
Dieter B.
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