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Forumbeitrag:
Thema: Blue..ebay Mehrwertsteuer bei Export
Autor: Knut8 S.8
Datum: 13.08.2007 17:07

Geschrieben von Rainer Schaeferbei einem Verkauf durch einen deutschen Händler an einen privaten Kunden (egal, wo auf der Welt) ist der sogenannte Erfüllungsstandort Deutschland. Damit ist er verpflichtet, die z.Z. gültige USt zu berechnen.

Hallo Rainer,

Als ich den Beitrag von Otter 1 las, war alles klar, aber jetzt schreibst du dies!

Viele deutsche Händler annoncieren ganz spezifisch daß die deutsche MWSt abgezogen wird wenn die Ware an private Kunden außerhalb der EU geliefert wird, und sie tun das auch - schon seit vielen Jahren.
Jetzt schreibst du daß die Händler verpflichtet sind die MWSt zu berechnen?
Hat sich da in allerletzter Zeit etwas am Gesetz in Deutschland geändert?

Gruß Knut





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