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Forumbeitrag:
Thema: Mannshohe Brücke....
Autor: Hein8z F8.
Datum: 21.07.2008 08:49

Hey Matthias,
wenn die Brücke \"öffentlichen Verkehrsraum\" - den gibt\'s auch auf nicht eingefriedeten Privatgrundstücken - überspannt, solltest du erst mal mit dem Bauamt reden. Auch wenn\'s sich lachhaft anhört, könnte sein, dass die dafür \'ne Statik verlangen.
Hochgerechnet auf 1:1 kommt dein Bauwerk etwa an die \"Müngstener Brücke\" ran. Willst du eine Modellbrücke bauen oder nur einen Übergang? Eine Modellkonstruktion wird schweineteuer.
Vergiss bei allen Überlegungen nicht:
- in dieser Höhe pfeift der Wind ganz schön, speziell in Hohlwegen. Da könnte u.U. mal ein Zug vom
Winde verwehen (hab\' das mal auf 1,80 Höhe und 2m Länge kennengelernt).
- Wie willst du bei Betriebsstörungen 5m hochkommen?
So verlockend die Idee ist, ich würde davon Abstand nehmen, speziell auf Nachbars Grundstück.
Oder willst du ins Buch der Rekorde...
Gruss Heinz





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