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Forumbeitrag:
Thema: Gartenbahnrealismus ?
Autor: Mich8ael8 M.8
Datum: 04.09.2008 10:17

Vielen Dank für den wertvollen Hinweis, Roman.
Es ändert nichts an der Rechtslage bezüglich öffentlicher Aufführung von Musikstücken.
Es mag eine solche stillschweigende Vereinbarung geben, sobald Du aber einen selbst gedrehten Film mit nicht lizensierter Musik öffentlich aufführst, machst Du Dich strafbar. Das Gesetz besteht. Da hilft auch eine solche Vereinbarung nicht.
Zudem ist es doch viel attraktiver, eine \'eigene\' Musik im eigenen Film zu haben, denn man darf nicht vergessen, dass womöglich eingesetzte, aktuelle Pop-Musik beim Betrachter ganz andere Assoziationen weckt, als diese vom Produzenten des Films gewünscht sind.
Gruß
Michael

PS.: Ich will ja nur vor möglichen Unannehmlichkeiten warnen. Schließlich muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er pokern möchte oder nicht.



Wo kann man seiner Kreativität und Geschicklichkeit mehr freien Lauf lassen, als bei einer Gartenbahn?

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