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Forumbeitrag:
Thema: ebah dämmt Wucherversandkosten ein
Autor: Knut8 S.8
Datum: 30.09.2008 16:58

Hallo Christian -

Ich lese \"Mindestgebot\" und \"Mindestbetrag\" als das Gleiche - also doch \"auction reserve\" in Englisch.

Verstehe aber absolut nicht wieso das verhindern soll daß der Artikel nicht künstlich hochgejubelt werden kann. Kannst du mir das mal erklären?

Alles was dieser \"Mindestbetrag\" verhindert ist daß der verkäufer die Ware unter dem \"Mindestbetrag\" veraufen muß den er erwartet hat.

Wenn er zB einen Artikel für 1 Euro einstellt und das Höchstgebot ist 10 Euro, dann muß er für 10 Euro verkaufen. Wenn er aber das \"Mindestgebot\" auf 20 Euro festgelegt hat, kann er immer noch mit 1 Euro anfangen, braucht aber nur zu verkaufen wenn das Gebot 20 Euro oder höher ist - aber nach oben gibt es da keine Grenze.

Ebay gefällt das Konzept mit Mindestgebot nicht und haben es deshalb wahrscheinlich nicht weiter eingeführt. Auktionen mit Mindestgebot erreichen hier bei ebay.com und ebay.ca kleiner Höchstbeträge als Auktionen ohne Mindestgebot und Ebay kassiert demzufolge weniger Gebühren.
Um dem etwas auszigleichen, verlangt Ebay extra Einstellgebühren bei diesen Auktionen und Verkäufer schreiben oft wie hoch das Mindestgebot ist in der Auktionsbeschreibung.

Gruß Knut





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