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Thema: US-Neuling mit vielen Fragen / Digitalsystem
Autor: Kris8tof8 O.8
Datum: 11.03.2009 22:58

Das ist das, was im deutschen Spielwarengesetz steht.
Modellbahnen sind nach dem Gesetz nur simples Spielzeug. Und das muß so sein, daß auch bei Fehlgebrauch kein ernster Schaden entsteht.
Wenn ein kleines Kind sich die Lokbedienung schnappt und das ins Wasser hält, darf es nicht tot umfallen. Dementsprechend muß es ungefährlich sein. Wenn man also barfuß über die Schienen läuft, darfs nur leicht kribbeln oder es muß irgendeine Sicherung rausfliegen.

Ich nehme mal an, daß er mir das gesagt hat, weil er mußte.
Denn das, was man darf und das, was man macht, sind ja noch 2 paar Schuhe.

Bei den stärkeren Geräten muß da auch irgendwo eine Sicherung eingebaut sein. Bei 24V sind 20A absolut tötlich. Die würden jeden schön durchgrillen.

Gibts diese Kurzschlußsicherung auch bei Lenz? Hoffe ich doch, nicht das unsere Katzen nachher tot über den Schienen liegen.





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