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Forumbeitrag:
Thema: Trafo von dbig
Autor: Igor8 P.8
Datum: 21.03.2009 06:25

Moin Wilhelm,

in meinem kurzen Hinweis habe ich wirklich nichts zwischen den Zeilen versteckt, was den Schluß nahelegen soll, zu dem Du da gekommen bist:
Geschrieben von ---Wilhelm Gasthaus--- Wird dann da son billiger Ramsch angeboten?
Die Richtlinienkonformität hat noch lange nichts mit Qualität zu tun. Die RL\'s fordern von den Produkten, daß diese die Anforderungen der RL\'s erfüllen. D.h. auch ein mieses Produkt (weil es gleich kaputt geht) kann durchaus richtlinienkonform sein.
Man sollte sich nicht leichtfertig über den Begriff Richlinie hinwegsetzen, denn es ist keine Empfehlung - jedes Land der EU ist verpflichtet, diese RL\'s in nationales Recht umzusetzen. Wenn man also gegen die RL\'s verstößt, verletzt man geltendes nationales Recht. Damit dürfte auch die Frage klar sein, was ist, wenn ich es nicht wußte: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ......
Für die Richlinienkonformität ist der s.g. Inverkehrbringer verantwortlich. Als Inverkehrbringer gilt derjenige, der ein Produkt in der EU auf den Markt bringt. Das kann der Hersteller oder der Händler sein (der ein Produkt im Nicht-EU-Bereich einkauft und hier verkauft).
Das mit dem \"Hauptsache schnell weg das Zeug?\" ist so gesehen nicht ganz von der Hand zu weisen, denn wenn der Händler das Lager voll hat und sich die Gesetzeslage ändert (neue RL), dann hat er möglicherweise eine \"größere Baustelle\"

meint Igor





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