Thema: Gepflogenheiten hier im Gartenbahn-Forum
Autor: . Datum: 29.10.2004 09:26
Moin der Herr Christian K.
Es ist zwar verständlich, dass Du/Sie als Arbeitgeber das so sehen, jedoch ist eine fristlose Kündigung wegen privater Internet-Nutzung nicht einfach so möglich. Sofern dem Mitarbeiter der freie Zugang zum Internet ermöglicht wird, sollte/muss eine eindeutige Regelung der Internet-Nutzung betrieblich getroffen und schriftlich festgehalten werden, ansonsten könnte die fristlose Kündigung u. U. arbeitsrechtlich nicht haltbar sein - nur mal so, damit due Anwälte für Arbeitsrecht dann auch was zu tun haben...
Gruß
von Zuhause ;-)
Alex
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