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Forumbeitrag:
Thema: Lionel meldet bankrott an
Autor: .
Datum: 17.11.2004 20:49





Geschrieben von Otter 1Da ist ja mal wieder ein echter Wirtschaftsfachmann am Schreiben. Schon mal nachgeschlagen, mit welcher Summe LGB voriges Jahr evaluiert worden ist?





Wie hoch ist denn LGB evaluiert worden?

Wo schlägt man so etwas denn nach?





Geschrieben von ---Hier Namen einfügen---Das amerikanische Insolvenz- bzw. Konkursrecht unterscheidet sich allerdings beträchtlich von hiesigen Gepflogenheiten. Und noch geht es dort auch nur um Titel, bzw. Forderungen. Darauf gibt es keinen müden Dollar Kredit.



Wie unterscheidet sich denn das amerikanische Insolvenzrecht vom deutschen Insolvenzrecht?

Was für Titel gibt es denn dort, oder was meinst Du damit?



Vielen Dank für Deine Antworten!



Gruß

Willem



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