Thema: LGB: Es geht noch billiger!
Autor: . Datum: 13.04.2005 10:26
Hallo,
also meines Wisses obliegt die Kalkulation der Verkaufspreise dem Händler. Der Hersteller kann nur unverbindliche Preisempfehlungen aussprechen. Alles Andere verstößt gegen das Wettbewerbsrecht!!!!!!!
Daher bleibt zu überlegen, wenn es wirklich so ist das die Firma aus Nürnberg mit unlauteren Mitteln versucht dieses Recht zu untergraben,
die entsprechenden Abteilungen des Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Unterabteilung 1b) oder die Verbraucherschutzorganisationen darauf hinzuweisen..............
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