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Thema | Maßstab 1,5 von LGB | 66 Beiträge | ||
Autor | Clau8s P8., Düsseldorf / | 282264 | ||
Datum | 20.07.2006 07:57 MSG-Nr: [ 282264 ] | 50061 x gelesen | ||
Hi, @Otter1: Nach meiner Einschätzung war "Maßstab 1,5" als Verballhorung gedacht. Ein Mischprodukt aus I und II-m. Nicht Fisch, nicht Fleisch. Nix halbes und nix ganzes. @andere: Fahrzeuge wirken nur dann stimmig, wenn die Proportionen stimmen. Ob nun in 1:22.5 oder 1:24 ist ersteinmal zweitrangig. Fahrzeuge lassen sich aber nur dann stimmig kombinieren, wenn sie im gleichen Maßstab gebaut wurden. Auch da spielt es keine Rolle, ob 1:22,5 oder 1:24. Hauptsache, man zieht das einmal so durch. Ja, die Gegen- "Argumente" kennen wir. Wenn Du maßstäbliche Fahrzeuge haben willst, dann musst Du auch eine maßstäbliche Anlage haben. Maßstäbliches Wasser und Regentropfen sind davon nur eine langweilige Abwandlung. Drehen wir den Spieß um. Wenn eine Firma unmaßstäbliche "gummierte" Fahrzeuge verkauft, dann muß die Firma auch unmaßstäblich gummiertes Geld als Bezahlung akzeptieren. Auf der Rückseite des Scheins ist die Bedruckung unvollständig? Die Proportionen des 100 Euro Scheins stimmen nicht? Oooops, hab ich nicht besser gewusst ;-)))) Grüße cp | ||||
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