Rubrik | Allgemeine Themen | zurück | ||
Thema | Rückabwicklung von LGB ? | 29 Beiträge | ||
Autor | Karl8 G.8, Meerbusch / | 289028 | ||
Datum | 21.03.2007 06:49 MSG-Nr: [ 289028 ] | 13211 x gelesen | ||
Hallo "Rückabwicklung" (im Volksmund) gibt es sehr wohl im Vertragsrecht. §437 Abs.2 BGB regelt den Rücktritt bei Kaufverträgen, auch bei anderen Vertragstypen gibt es den Rücktritt ...! Bei Unternehmenskäufen behält sich der Käufer (wenn er klug ist) regelmässig ein Rücktrittsrecht vor, das durchaus umfassender die Umstände regelt als der §437 und die bezogenen §§. Frage ist, ob die andere Vertragspartei (Insolvenzverwalter) einen Rücktritt weitergehend als § 437 überhaupt zulässt. Wenn §437 zieht, dann bedeutet dies zumindest, dass die Kaufsache nicht die vertragsgemässen Eigenschaften aufweist ...! Und das bedeutet nichts Gutes für uns. Grüsse | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|