Rubrik | Anlagenbau (aussen) | zurück | ||
Thema | Unkraut | 24 Beiträge | ||
Autor | Arne8 K.8, Wanne-Eickel / | 317942 | ||
Datum | 06.09.2012 16:20 MSG-Nr: [ 317942 ] | 23817 x gelesen | ||
Hi, es ist schon merkwürdig, daß das Mittel entsprechend der Gebrauchsanleitung ausschließlich auf gärtnerisch oder landwirtschaftlich genutzten Flächen eingesetzt werden darf. Lebensmittel und Tiere dürfen damit also beaufschlagt werden. Meine Garagenauffahrt aber nicht, denn der Einsatz auf Wegen und Plätzen ist ohne Sondergenehmigung nicht erlaubt. Wo ist denn da der Sinn? Wie auch immer, der Bahndamm ist Garten, wir lecken unsere Schienen nicht ab, also: Ran an die Spritze! Giftige Grüße, Arne Nichts ist so schön...... | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|