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ThemaBahnschranke25 Beiträge
AutorLutz Liebing, Weinboehla / 44842
Datum26.03.2005 20:38      MSG-Nr: [ 44842 ]12468 x gelesen

Hallo Manfred,



ich lasse mich gern korrigieren; eine Schmalspurbahn mit regelmäßigen Personenverkehr mit Sicherung durch Flaggen ist mir (zumindest im Osten) nicht bekannt. Die Bahnübergänge sind im Minimum durch Warnkreuze gesichert (der Begriff Andreaskreuz ist erst seit 1990 wieder im Gebrauch) - auch für Wirschaftswege und Feldwege. Das Verhalten regelt die Straßenverkehrsordnung eindeutig. Bei Bahnen mit unregelmäßigem Zugbetrieb erfolgt häufig zum Warnkreuz die Sicherung durch Flagge (beispielsweise Pressnitztalbahn). Das geschieht aber wahrscheinlich mehr zum Schutz der Eisenbahnfahrzeuge, denn viele Autofahrer sind zu blöd um sich am Warnkreuz richtig zu verhalten oder ignorieren das einfach weil es in den Kopf nicht passt dass irgendjemand anderes die Vorfahrt hat. Die Brohltalbahn würde ich persönlich als eine Bahn mit unregelmäßigem Betrieb einschätzen. Auch hier sollte gelten, lieber zusätzlich mit Flagge gesichert als Fahrzeugschaden riskiert. In der DDR wurde übrigens nicht viel diskutiert über Warnkreuze. Wer als Fahrzeugführer dieses missachtet und einen Unfall mit der Bahn hatte war schuldig ohne wenn und aber. Erst in der Autofahrergesellschaft wird das in Frage gestellt.

MfG Lutz








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