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Thema | Verloren gegangenes Paket aus der USA | 20 Beiträge | ||
Autor | Klau8s G8., Bayern / | 278547 | ||
Datum | 10.02.2006 08:57 MSG-Nr: [ 278547 ] | 5653 x gelesen | ||
Hallo, einen Nachforschungsantrag kann nur der Absender stellen, da dieser Vertragspartner der Post bzw. des Paketdienstes ist. Schließlich zahlt ja der Absender das Porto und ist damit der Vertragspartner, nicht der Empfänger. Wurde die Sendung unversichert verschickt, also ohne einen Nachweis der Einlieferung, dann hat der Absender sehr schlechte Chancen, die Sendung bei Verlust wiederzufinden und damit keinen Ersatzsanspruch. Leider wird hier beim Versand oft am falschen Ende gespart. Lieber ein paar Euronen mehr investieren, dann ist die Ware gegen Beschädigung oder Verlust versichert. Gruß von einem Postler Klaus | ||||
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