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ThemaMikado aus Amiland14 Beiträge
AutorJoch8en 8G., Pörnbach / 279039
Datum25.02.2006 13:08      MSG-Nr: [ 279039 ]6103 x gelesen

Hallo Uwe,



ich weiß nicht, ob ich Dich jetzt richtig verstanden habe aber das Porto ist grundsätzlich mitzuversteuern und zwar in voller Höhe. Es erfolgt da keinerlei Aufteilung auf Auslands- und Inlandsanteil, der ja eigentlich Steuerfrei wäre.

Etwas anderes ist das bei Geschenken, aber das ist eine ganz andere Geschichte.

Richtig ist auch, dass wenn Du den Wert der Ware nicht nachweisen kannst, der Zöllner den Wert von Amts wegen ermitteln kann.





Grüße

Jochen


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