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Thema | Ebay - LGB Lok verkauft | 33 Beiträge | ||
Autor | Joch8en 8G., Pörnbach / | 281686 | ||
Datum | 12.06.2006 12:53 MSG-Nr: [ 281686 ] | 27787 x gelesen | ||
Hallo Uwe, Du hast bei Deinem eBay Angebot leider den üblichen Spruch vergessen. Der geht ungefähr so: Es handelt sich um eine Privatauktion und der Artikel wird verkauft wie gezeigt, daher gem. EU Recht keine Garantie und kein Umtausch usw. Oder so ähnlich. Ich bin zwar auch kein Jurist, aber es kann durchaus sein, dass der Käufer diese Rechte hat wenn man sie nicht explizit ausschließt. Entspricht ein Artikel nicht der Beschreibung (sind also vielleicht tatsächlich Beschädigungen festzustellen, die in der Beschreibung nicht genannt wurden), hat der Kunde trotz Ausschluß das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten. Ob das hier der Fall ist, läßt sich so aber natürlich nicht beurteilen. Es kann natürlich auch sein, dass die Lok beim neuen Käufer beschädigt wurde, und er nun behauptet, sie wäre vorher schon beschädigt gewesen. Aaach, sowas macht doch keiner, wird sich so mancher jetzt denken. Aber bei mehreren Millionen Mitgliedern müssen zwangsläufig auch Gauner darunter sein. Mein Tipp: Zurücknehmen und vor dem erneuten Einstellen genau untersuchen. Unsichtbare Klebestellen gibt es eigentlich nicht. Auf das Angebot des Käufers, den Schaden zu beheben und Dir dafür den Arbeitslohn in Rechnung zu stellen, würde ich mich auf gar keinen Fall einlassen. Das riecht schon etwas verdächtig! Grüße Jochen | ||||
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