Rubrik | Rollmaterial - Loks | zurück | ||
Thema | Altersbestimmung LGB 22801 | 40 Beiträge | ||
Autor | gerd8 b.8, Berlin / | 283486 | ||
Datum | 29.09.2006 00:20 MSG-Nr: [ 283486 ] | 55654 x gelesen | ||
Hallo, darf man fragen was Du für die Lok bezahlt hast ? Sehr alte Loks haben, auch noch die normalen Schlitzschrauben und noch nicht die schwarzen Kreuzschlitzschrauben. Wann LGB die Schrauben umgestellt hat, kann ich aber leider auch nicht sagen, wahrscheinlich aber schon weit vor 1994. Zumindest meine LGB 2051 251 902-3 DB hatte noch welche und fährt immer noch wie eine Eins, genauso wie meine LGB 22801 (99 6001) von ebenfalls vor 1994 ! Ich kann mich Rainer aber nur anschließen, wenn die Lok in einem tadellosen Zustand ist, dürftest Du eine Rarität erworben haben. Kann der Verkäufer denn den Kauf der Lok nicht mit Rechnung belegen, oder gibt der Karton einen Hinweis her? Evtl. ein Preisschild in DM oder Euro etc. ? Neu, würde für mich eigentlich auch mit OVP und Rechnung bedeuten, hast Du vorab nach einer Rechnung gefragt? .---Gruß---Gerd--- : | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|