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Thema | Anfrage bei LGB | 19 Beiträge | ||
Autor | gerd8 b.8, Bärlin - Steglitz/Zehlendorf / Berlin | 288302 | ||
Datum | 27.02.2007 20:27 MSG-Nr: [ 288302 ] | 5308 x gelesen | ||
Hallo Steffen, schon mal eine Immobilie gekauft ? Dort ist auch (wenn auch im Kleinen) im Notar-Vertrag festgelegt wann und wieviel Geld, wohin (Notar-Ander-Konto) überwiesen werden muss. Erst wenn die Kohle dort auf dem Konto gutgeschrieben ist, gibt es in aller Regel die Schlüssel und der Eintrag ins Grundbuch kann erfolgen. Vorher passiert eigentlich noch nichts, wenn nicht anders abgesprochen. Und was die Herren im Fall LGB abgesprochen haben, entzieht sich unserer Kentniss !! .---Gruß---Gerd--- : gerd-by-txl | ||||
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