Rubrik | Gartenbahn im Internet | zurück | ||
Thema | Neue Hompage | 30 Beiträge | ||
Autor | Helm8ut 8K., Steinfurt / | 288369 | ||
Datum | 02.03.2007 09:18 MSG-Nr: [ 288369 ] | 13823 x gelesen | ||
Bei Heise gefunden (01.03.2007 16:06) .......Im Rahmen des gesetzlichen Doppelschlags gelten auch neue Vorgaben für die etwa von Webseitenbetreibern zu leistenden Pflichtangaben, die schwieriger zu durchblicken sind als bisher. So können rein private Sites weiterhin anonym betrieben werden.Für "geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien" müssen Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse bekannt gegeben werden. Laut der Gesetzesbegründung unterliegen damit Websites, die ohne den Hintergrund einer Wirtschaftstätigkeit bereitgehalten werden, künftig nicht mehr den Impressumspflichten. Redaktionell betreute und journalistisch betriebene Telemedien müssen zudem einen Verantwortlichen im Sinne des Presserechts mit Name und Anschrift benennen. Die komplizierte Rechtslage in diesem Bereich könnte findigen Anwälten Futter für Abmahnungen geben...... Und hier noch der Link auf den kompletten Artikel http://www.heise.de/newsticker/meldung/86086 | ||||
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