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ThemaMwSt/Zoll auf Vesandkosten15 Beiträge
AutorOtte8r 18 ..8, D - Krähwinkel / NRW288829
Datum16.03.2007 19:15      MSG-Nr: [ 288829 ]6842 x gelesen

Moin,

Geschrieben von gerd by txlim Ermessen des Zollbeamten liegt es Dir nicht zu glauben, dass Du als Privatperson bestellt hast, denn nur dann gilt die Umsatzsteuerbefreiung.

Dieses Thema kommt alle halbe Jahr unter einen anderen Titel wieder; Und jedes Mal wird der gleiche Unfug wiederholt.

Ein Zollbeamter braucht nix zu glauben, der hat seine klaren Vorschriften. Sehr wahrscheinlich hat er sogar eine Ausbildung. Der schlägt im Zweifelsfall einfach in seinen Regularien nach und findet dort, bis 50 Euro kann man das als Geschenk behandeln, weil das Ausfüllen der Formulare wesentlich mehr Geld kostet, als das, was für den Staat reinkommt. BEi Pr4essemustern kann er sogar noch wesentlich großzügier sein, weil sonst eine Formularflut für potentiell temporäre Einführung droht. Das hat jedenfalls nix mit Galuben zu tun.

Die Einfuhrumsatzangaben (Zoll & Steuer) werden nicht von der Post berechnet, sondern von den dafür zuständigen Behörden. Das ist normalerweise Warenwert plus Versandspesen, wie sie auf der Rechnung ausgewiesen sind.
Die Post oder andere Zusteller reichen diese Zahlen weiter und erheben je nach Geschmack oder Bedarf nochmals ihre eigenen Gebühren für die Kassiererei. Die sind jeweils auf den Zustell-Papieren der jeweiligen Auslieferer genau aufgeschlüsselt. Jedenfalls kassiert die Post die Einfuhrumsatzsteuer in voller Höhe für die Finanzbehörden.

Es soll Kunden geben, die nicht nur ihre Tankstellenbelege über Ebay verkaufen, sondern auch noch die Papiere ihrer Privatimporte. Für Profis ist die Einfuhrumsatzsteuer ja nur ein durchlaufender Posten. Die Zeche zahlt immer der Endverbraucher.

Viel Spaß

Otter 1



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