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ThemaWächter fremder Meinung - ein richtiger Schritt?9 Beiträge
Autorgerd8 b.8, Bärlin - Steglitz/Zehlendorf / Berlin289304
Datum27.03.2007 21:06      MSG-Nr: [ 289304 ]3562 x gelesen

Hallo Beat,

wo ist das Problem ? Dieses, im Urteil/Artikel benannte Verfahren, gibt es, lt. Artikel, anscheinend bereits im angelsächsischen Raum (was da auch immer alles zugezählt wird).

Beat - Du kannst doch nach wie vor Deine Meinung sagen, schreiben, singen, was immer Du willst. Ist z.B. ein Forenbetreiber damit nicht einverstanden, oder der Meinung -siehe Urteil- löscht er Deinen Beitrag - fertig, UND ??? Es kann doch niemand einen Rechtsanspruch aus einer Teilnahme an einem Forum geltend machen.

Allein schon aus einer gescheiten 'Hausordnung' im Forum, gebietet es der Anstand sich entsprechend zu benehmen. Wers nicht macht fliegt raus -Schluss-Aus-Ende und Ruhe !

Seine Meinung kann der jenige doch weiterhin vertreten, sogar in aller Öffentlichkeit, z.B. mit einem Megaphon in der Fussgängerzone, die Parkuhr vollquatschen, seinen Frisör anrufen oder wie auch immer.

Speakers-Corner in London wäre doch ein schöner Platz -:))


In dem Sinne - gg


.---Gruß---Gerd--- :

gerd-by-txl


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 27.03.2007 19:37 , Stuttgart
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 27.03.2007 21:06 , Bärlin - Steglitz/Zehlendorf
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