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Thema | ein (düsteres) Gedankenspiel | 25 Beiträge | ||
Autor | Eber8har8d .8., www.ebis-gartenbahn.de / Schleswig-Holstein | 290216 | ||
Datum | 22.04.2007 11:35 MSG-Nr: [ 290216 ] | 17348 x gelesen | ||
Hallo Igor, vielen Dank für die Recherche. Kann jeder Nachvollziehen, wenn er auf diese Seite surft: http://publikationen.dpma.de/DPMApublikationen/qry_pat_beg.do Viel interessanter finde ich aber die Informationen, die sich aufblättern, wenn man auf die Patentnummer klickt. Zum Beispiel, wer der Erfinder von EP0702989 ist. Die Frage, WER Patentinhaber ist, ist ganz wichtig: Gemäß § 6 Patentgesetz 1 hat das Recht auf das Patent der Erfinder oder sein Rechtsnachfolger [...]. Und in § 9 Patentgesetz steht geschrieben, dass die Wirkung des Patentes ist, dass allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung im Rahmen des geltenden Rechts zu benutzen. Die Auswirkungen auf das Gedankenspiel muss ich wohl nicht ausführen... Otters vermutlichen Einwand auf diesen Beitrag vorweggenommen: Über die Patente hinaus gibt es möglicherweise noch andere Schutzmechanismen, die AB die sofortige Weiterproduktion verbieten könnten: Gebrauschmuster, Copyright. | ||||
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