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Thema | Ich habe FERTIG ... | 73 Beiträge | ||
Autor | Helm8ut 8K., Steinfurt / | 291791 | ||
Datum | 02.06.2007 15:04 MSG-Nr: [ 291791 ] | 37488 x gelesen | ||
Eigentlich sollte es kein Problem sein, den Kauf der Ware nachzuweisen, denn die Firma Fertig muss ja die Verkaufsbelege 10 Jahre aufbewahren...... :-) Ich jedenfalls kann binnen 1 Minute bei jedem meiner Kunden der letzten 12 Jahre feststellen, an welchem Tag ich bei ihm gewesen bin und was ich dort getan habe. Allerdings hatte ich vor ca. 2 Monaten auch ein Erlebnis der weniger erfreulichen Art bei Fertig. Ich hatte Ware gemäß ihrer Preisliste bestellt, aber bei einem Artikel wich der Preis auf der Vorabrechnung ab. Ich habe angerufen und nachgehakt. Der Preis sei falsch gewesen. Als auf den ausgewiesenen Preis bestand, wurde der Gesprächspartner eine Stufe unfreundlicher. Ich habe auf die Rechtssprechung hingeweisen, dass ein Preislistenpreis verbindliche sein, wenn es er nicht offenkundig falsch sein (also das Krokodil z.B. beispielsweise für 80 EUR statt für 800 EUR), wovon in diesem Fall aber nicht dei Rede sein könnte - es ging um eine Differenz von 33 EUR bei einem Wagen. Mein Gesprächspartner verlor dann leider völlig die Nerven. Als ich 5 Minuten später noch einmal die Fertig-Preisliste kontrollierte, befand sich der Wagen nicht mehr im Angebot. Da liegen im Moment bei einigen Händlern die nerven blank. | ||||
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