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Thema | Ich habe FERTIG ... | 73 Beiträge | ||
Autor | Max 8M., Chemnitz / | 291795 | ||
Datum | 02.06.2007 16:21 MSG-Nr: [ 291795 ] | 37472 x gelesen | ||
Hallo Goldlöffeljunge Tobi, wieder mal etwas über die Stränge geschlagen oder den Gold-Nuckel verloren? Quittungen muss ich mir als Privatperson nur aufheben, um die gekaufte Ware zu deklarieren und den Kaufzeitpunkt nachzuweisen. Sie dient dann ausschliesslich dazu, um gegenüber dem Verkäufer (Händler) den Nachweis anzutreten, das innerhalb des Garantiezeitraumes ein Mangel auftrat. Im Übrigen gilt laut HGB immer noch: Bietet ein Verkäufer eine Ware zu einem Preis X an und er hat diese Ware verfügbar, dann hat er diese zu diesem Preis X auch zu verkaufen, unabhängig davon, welcher Hautfarbe, Nasengrösse oder Unterhosenfarbe der Käufer ist. Ich finde das Auftreten der genannten Fa. doch für etwas sehr merkwürdig. Im übrigen sind Kunden recht merkwürdige Geschöpfe. Sie merken sich besonders in schlechten Zeiten (z.B. in Zeiten, wo LGB nicht liefert....) solch merkwürdige Behandlungsmethoden vereinzelter Händler und verankern diese tief im Unterbewusstsein, so das diese Erfahrungen bei anstehenden Kaufentscheidungen in guten Zeiten zu Ungunsten dieser Händler ausfallen können. Auch richtet sich ein Kunde - Händler Verhältnis nicht unbedingt nach der Brieftaschendicke des Kunden, sondern danach, wie mann miteinander umgeht. Ich hoffe, Du bist schon soweit, dies zu Verstehen. MfG MAX | ||||
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