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ThemaEntscheidung bzl. LGB am 26. Juli 2007 / Schienen21 Beiträge
AutorPatr8ick8 g.8, La Moraleja / madrid293488
Datum23.07.2007 15:39      MSG-Nr: [ 293488 ]19229 x gelesen

Ich habe drei kleine Kinder im Alter von 3-5 Jahren, und deren Spielkamaraden die im übrigen allesamt sehr vorsichtig mit der Bahn umgehen, aber auch hin und wieder auf die Gleise steigen. desweiteren gibt es einige Durchfahrten zwischen den Bäumen die hin und wieder eindaraufsteigen ernötigen. Auch die Gleisreingung erfolgt mit erhöhtem Druck, deshalb kann ich auf etwas stabilers Gleis nicht verzichten.

bei anderen Spurweiten (HO) liesst man immer wieder, dass im Sichtbereich code 83 und code 70 verlegt werden (auch bei mir) aber unter der Erde, da wo sich auch das Holz ein bisschen verzieht, code 100.

Das von Otter dargestellte Gleis ist ein Optimum und ich bezweifle nicht, dass man es im Garten einsetzen kann, draufsteign wohl kaum. So muss halt jeder zu seiner Lösung finden, das ist genau wie bei den Autos, sonst würde ja jeder Mercedes fahren.

Lassen wir uns alle von der Entscheidung des Gerichts überraschen, wenn es denn da noch grosse Überraschungen geben sollte. Ich kann nur den Angestellten einen Daumen drücken, den ersten zu Erhaltung ihres Arbeitsplatzes und den zweiten, dass sie eine Geschäftsführung bekommen möge die ihre Sache versteht und auch in die Zukunft plant, das konnte LGB ja schon des ALters des Besitzers wegen nicht, und da es wohl keine ordentliche Nachfolgeregelung gab kam es dann zu dieser Situation.

Viele Grüsse und helft beim Daumen drücken, wir alle brauchen LGB und seis nur um zu kritisieren oder als Ansporn es besser zu machen.



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